Erben & Vererben

Erbschaftssteuer bei Nichten und Neffen: Freibetrag und Beispiele

Ob Erbschaft oder Schenkung: Wer Nichten und Neffen Vermögen zukommen lassen möchte, sollte bedenken, dass diese nur geringe Freibeträge von 20.000 Euro haben. Auf Beträge, die den Freibetrag überschreiten, müssen die meisten 15 bis 30 Prozent Steuern zahlen. Die Nachlassexperten des VZ zeigen Möglichkeiten auf, wie sich bei Erbschaften und Schenkungen an Nichten und Neffen Steuern sparen lassen.

Publiziert am

10. April 2026

Wann Nichten und Neffen erben

Im deutschen Erbrecht gehören Nichten und Neffen zu den Erben zweiter Ordnung. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben sie nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Erblasser ist ledig.
  • Es gibt keine Erben erster Ordnung, das heißt der Erblasser hatte keine Kinder oder Enkel oder diese sind bereits verstorben.
  • Die Eltern des Erblassers leben nicht mehr.
  • Die Geschwister des Erblassers leben nicht mehr, also die Eltern der Nichten und Neffen.

Beispiel: Nichten und Neffen sind gesetzliche Erben

Ein Beispiel gemäß gesetzlicher Erbfolge: Eine Frau ist ledig und kinderlos. Ihre Eltern und ihr Bruder sind bereits verstorben. Gesetzliche Erben sind die Kinder ihres verstorbenen Bruders.

Nichten und Neffen sind nicht erbberechtigt

In einem Testament oder Erbvertrag können Nichten und Neffen explizit mit Erbteilen oder Vermächtnissen bedacht werden. Erbberechtigt sind sie aber nicht. Im Testament oder Erbvertrag können auch gänzlich andere Regelungen getroffen und andere Personen oder Institutionen berücksichtigt werden.

Übrigens: Viele haben den Wunsch, ihren Nichten und Neffen schon zu Lebzeiten etwas zukommen zu lassen. Mit Schenkungen unterstützen sie diese, wenn sie das Geld brauchen: zum Führerschein, zum Studium, zum Start in die Selbstständigkeit oder beim Hauskauf. Langfristig geplant helfen geschickte Schenkungen zudem, Steuern zu sparen.

Die Freibeträge und Steuersätze von Nichten und Neffen

Bei der Erbschafts- und bei der Schenkungssteuer haben Nichten und Neffen einen Freibetrag von 20.000 Euro. Erhalten sie eine Erbschaft oder Schenkung, die mehr Wert ist, müssen sie auf den darüber liegenden Betrag Steuern bezahlen.

Als nähere Verwandte gehören Nichten und Neffen zur Steuerklasse II. Auf Erbschaften und Schenkungen bis 75.000 Euro (über den Freibetrag hinaus) müssen sie 15 Prozent Steuern zahlen. Beträgt das Erbe oder die Schenkung zwischen 75.000 und 300.000 Euro, liegt der Steuersatz bei 20 Prozent. Erbt die Nichte oder der Neffe zwischen 300.000 Euro und 600.000 Euro, muss darauf 25 Prozent Steuern entrichtet werden. Darüber sind je nach Wert zwischen 30 und 43 Prozent Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig.

Weitere Freibeträge für Nichten und Neffen

Zusätzlich können Nichten und Neffen als Angehörige der Steuerklasse II Hausrat und andere "bewegliche Gegenstände" bis zu einem Wert von 12.000 Euro steuerfrei übernehmen. Zum Hausrat zählen zum Beispiel Möbel, Haushaltsgeräte und Gebrauchsgegenstände. „Bewegliche Gegenstände“ sind zum Beispiel Fahrzeuge, Schmuck oder Kunstwerke.

So viel Erbschaftssteuer müssen Nichten und Neffen bezahlen

Die Beispiele in der Tabelle zeigen auf, wie hoch die Steuer ausfällt, wenn Nichten und Neffen mehr als 20.000 Euro erben oder geschenkt bekommen.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung von 80.000 Euro sind nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro 60.000 Euro zu versteuern. Bis 75.000 Euro beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Es werden 9.000 Euro Erbschaftssteuer fällig.

Von einer Erbschaft oder Schenkung von 350.000 Euro sind 330.000 Euro zu versteuern. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent und die Höhe der Erbschaftssteuer 82.500 Euro.

Erhalten Nichten und Neffen eine Million Euro, müssten sie 980.000 Euro davon zu einem Steuersatz von 30 Prozent versteuern. Mit 294.000 Euro geht fast ein Drittel der Erbschaft an das Finanzamt.

Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschaften an Nichten und Neffen

Im Testament und Erbvertrag können Erblasser Regelungen schaffen, damit Nichten und Neffen Erbschaftssteuer sparen. Sind die Nichten und Neffen verheiratet (oder leben in einer Partnerschaft) und haben Kinder, können auch diese berücksichtigt werden. Denn genauso wie die Nichten und Neffen haben deren Partner und Kinder je einen Freibetrag von 20.000 Euro. An die Familien der Nichten und Neffen lässt sich damit ein Vielfaches steuerfrei übertragen (siehe Tabelle).

Die Beispiele in der Tabelle zeigen, was das ausmachen kann. Jemand möchte seiner Nichte 150.000 Euro vererben. Die Nichte hat bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 20.000 Euro. Den darüberliegenden Betrag von 130.000 Euro muss die Nichte versteuern (linke Spalte). Sie gehört zur Steuerklasse II. Erben der Steuerklasse II müssen auf Erbschaften zwischen 75.000 Euro und 300.000 Euro 20 Prozent Erbschaftssteuer bezahlen. Das entspricht in diesem Fall 26.000 Euro.

Ist die Nichte verheiratet oder in einer Partnerschaft, könnte der Erblasser auch den Partner berücksichtigen (siehe zweite Spalte von links). Beide Partner haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Den darüberliegenden Betrag von 110.000 Euro muss die Nichte versteuern. Beim Steuersatz von 20 Prozent fallen 22.000 Euro Erbschaftssteuern an, das sind 4.000 Euro weniger.

Ist die Nichte zum Beispiel alleinstehend mit zwei Kindern, könnte der Erblasser auch die Kinder berücksichtigen (siehe zweite Spalte von rechts). Die Nichte und die beiden Kinder haben Freibeträge von 20.000 Euro. Die restlichen 90.000 Euro muss die Nichte versteuern. Beim Steuersatz von 20 Prozent fallen 18.000 Euro Erbschaftssteuern an, das sind 8.000 Euro weniger.

Ist die Nichte verheiratet mit zwei Kindern, könnte der Erblasser insgesamt vier Personen berücksichtigen. Jeder hat einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die Nichte muss 70.000 Euro versteuern. Bei Beträgen unter 75.000 Euro beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Damit muss die Nichte 10.500 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Das sind fast 60 Prozent weniger als wenn die Nichte alleine erbt.

Gestaltungsmöglichkeiten mit Schenkungen an Nichten und Neffen

Mit Schenkungen kann man seinen Nichten und Neffen schon zu Lebzeiten steuerfrei etwas zukommen lassen. Nichten und Neffen haben bei der Schenkungssteuer Freibeträge von 20.000 Euro. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Langfristig geplant, kann man seinen Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 Euro schenken und es fällt keine Schenkungssteuer dafür an. Das Beispiel in der Tabelle zeigt, wie sich das auswirkt. 

Eine Frau möchte ihrer Nichte von klein auf regelmäßig Geld zukommen lassen. Alle zehn Jahre schenkt sie ihr 20.000 Euro. Da dies dem Freibetrag entspricht, muss die Nichte keine Schenkungssteuer bezahlen. 

Erhält die Nichte die gleiche Summe hingegen im Erbfall, sieht es anders aus. Von den geerbten 80.000 Euro muss sie nach Abzug des Freibetrags (20.000 Euro) 60.000 Euro versteuern. Beim Steuersatz von 15 Prozent beträgt die Erbschaftssteuer 9.000 Euro.

Kettenschenkungen an Nichten und Neffen

Möchte man seiner Nichte oder seinem Neffen zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen, die den Freibetrag von 20.000 Euro übersteigen, bietet eine Kettenschenkung die Möglichkeit, Schenkungssteuer zu sparen. Bei einer Kettenschenkung wird das Vermögen nicht direkt an die Nichte oder den Neffen verschenkt, sondern über eine Mittelsperson „weitergereicht“, die einen höheren Freibetrag hat.

Ein Beispiel zeigt, wie das funktioniert. Ein Mann möchte seinem Neffen 40.000 Euro schenken. 20.000 Euro schenkt er ihm direkt; damit ist der Freibetrag ausgeschöpft. Würde er ihm die anderen 20.000 Euro ebenfalls direkt geben, müsste der Neffe dafür 3.000 Euro Schenkungssteuer bezahlen, denn der Steuersatz beträgt 15 Prozent.

Mit einer Kettenschenkung lässt sich das vermeiden. Dafür gibt es diverse Möglichkeiten:

  • Der Mann könnte die 20.000 Euro seiner Frau schenken (diese hat einen Freibetrag von 500.000 Euro) und diese gibt das Geld an den Neffen weiter (der damit seinen Freibetrag gegenüber der Tante nutzt).
  • Alternativ könnte der Mann die 20.000 Euro seinem Bruder schenken (dieser hat einen Freibetrag von 20.000 Euro) und der gibt das Geld an seinen Sohn weiter (der ihm gegenüber einen Freibetrag von 400.000 Euro hat).
  • Eine weitere Option wäre, dass der Mann das Geld seinem Kind schenkt (das ihm gegenüber einen Freibetrag von 400.000 Euro hat) und dieses gibt das Geld an seinen Cousin weiter (der Freibetrag zwischen den beiden ist 20.000 Euro).
  • Leben seine Eltern noch, könnte der Mann die 20.000 Euro seinem Vater oder seiner Mutter schenken (der Freibetrag bei Schenkungen beträgt 20.000 Euro) und diese würden es an den Enkel weitergeben. Der Freibetrag bei Schenkungen von Großeltern an Enkel ist 200.000 Euro, wenn die Kinder der schenkenden Person noch leben; ansonsten 400.000 Euro.

Voraussetzung bei einer Kettenschenkung ist die Freiwilligkeit. Die Person, über die die Kettenschenkung läuft, darf nicht verpflichtet sein, das Geld weiterzugeben, sondern muss frei entscheiden, was sie mit dem Geld macht. Zudem darf die erste Schenkung an die Mittelsperson nicht zeitgleich mit der Schenkung auf den Endempfänger erfolgen.

Schenkungen mit Nießbrauch

Möchte man seiner Nichte oder seinem Neffen eine Immobilie geben, kann eine Schenkung mit Nießbrauch interessant sein. Mit der Schenkung geht das Eigentum an der Immobilie an die Nichte oder den Neffen über. Mit dem Nießbrauch behält der Schenkende aber das Recht, in der Immobilie zu wohnen oder die Einnahmen aus einer Vermietung zu behalten. Bei der Schenkung mit Nießbrauch wird der steuerliche Wert der Schenkung um den Wert des lebenslangen Nießbrauchrechts gemindert.

Ein Beispiel zeigt, wie sich das auswirkt. Ein 65-Jähriger möchte seinem Neffen eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro schenken. Die Wohnung ist vermietet und bringt eine Jahresnetteokaltmiete von 12.000 EUR ein. Der Kapitalwert des Nießbrauchs ist in diesem Fall 137.328 Euro. Der Wert der Schenkung wird um den Freibetrag des Neffen (20.000 Euro) und den Wert des Nießbrauchs gemindert, das ergibt 242.672 Euro. Bei diesem Betrag ist der Steuersatz 20 Prozent und der Neffe muss 48.534 Euro Schenkungssteuer bezahlen.
 

Zum Vergleich: Bei einer Schenkung ohne Nießbrauch oder im Erbfall muss der Neffe 380.000 Euro versteuern (400.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 20.000 Euro). Bei diesem Betrag ist der Steuersatz 25 Prozent. Damit muss der Neffe 95.000 Euro Steuern bezahlen. Das ist 46.466 Euro mehr als bei der Schenkung mit Nießbrauch.

Mehr zur Schenkung mit Nießbrauch erfahren Sie im Artikel „Schenkung mit Nießbrauch: Immobilien und Wertpapiere steuergünstig übertragen“.

Weitere Informationen

Möchten Sie Ihren Nichten und Neffen etwas vererben oder planen Sie Schenkungen an diese? Richtig geplant, können Sie und Ihre Nichten und Neffen dabei viel Steuern sparen. Die erfahrenen Nachlassexpertinnen und -experten des VZ beraten Sie individuell bei Ihrer Nachlassregelung oder unterstützen Sie umfassend bei der Nachlassplanung.

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