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Ruhestand
Am 1. Januar 2026 tritt die Aktivrente in Kraft. Damit können Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Dieser Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Aktivrente.
Melissa Gözler
Funktion Ruhestandsexpertin
30. Dezember 2025
Mit der Einführung der Aktivrente können Angestellte im Rentenalter bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen trotzdem an sowie seitens des Arbeitgebers Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Angestellte kann freiwillig weiter Rentenbeiträge einzahlen und damit seine Rente erhöhen.
Merkblatt
Mit der Aktivrente möchte die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, über das Rentenalter hinaus im Beruf zu bleiben und als erfahrene Fachkräfte dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Das soll helfen, den Fachkräftemangel abzumildern. Das Finanzministerium rechnet mit 168.000 Interessierten.
Die Aktivrente gilt nur für Arbeitnehmer im Rentenalter, die einer regulären, sozialversicherungspflichten Beschäftigung nachgehen. Sie ist unabhängig von den Versichertenjahren (Beitragsjahren) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Keine Rolle spielt auch, ob der- oder diejenige die Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Die Aktivrente gilt nicht für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft, Beamte und Minijobber.
Die Aktivrente gilt nur für Personen, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Dazu zählen alle, die 1958 oder früher geboren wurden. 1959 Geborene haben eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten. Je nach Geburtsmonat wird diese spätestens im März 2026 erreicht. 1960 Geborene haben eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten. Je nach Geburtsmonat können sie frühestens im Juni 2026 von der Aktivrente profitieren (am 1. Januar Geborene bereits im Mai 2026). Frührentner können die Aktivrente nicht nutzen.
Rentnerinnen und Rentner dürfen so viel hinzuverdienen, wie sie möchten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Mit der Aktivrente sind Gehälter von bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei. Wer mehr als 2.000 Euro verdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Minijobs sind unabhängig von der Aktivrente. Wer also im Rentenalter angestellt arbeitet und darüber hinaus einen Minijob hat, kann zusätzlich 603 Euro pro Monat (Stand 2026) steuerfrei verdienen.
Die Steuerbefreiung gilt automatisch, sie muss also nicht über die Steuererklärung eingeholt werden. Ein Progressionsvorbehalt greift nicht, das heißt das steuerfreie Einkommen erhöht nicht den Steuersatz für die übrigen zu versteuernden Einkünfte.
Die Aktivrente gilt ab dem 1. Januar 2026. Im Oktober 2025 hatte sich der Koalitionsausschuss auf die Aktivrente geeinigt. Diese wurde am 15. Oktober im Kabinett beschlossen. Der Bundestag hatte am 14. November über das Aktivrentengesetz beraten und die Vorlage zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss weitergeleitet. Am 5. Dezember wurde der Gesetzesentwurf im Bundestag beschlossen. Am 19. Dezember hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Die Aktivrente ist Teil des Rentenpakets, das auch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 sowie die Ausweitung der sogenannten Mütterrente umfasst.
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