Mit einer Beratung beim VZ holen Sie für sich das Beste aus beiden Welten heraus.
Grenzgängerberatung in Lörrach
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, ist die unabhängige Beratung beim VZ VermögensZentrum in Lörrach Ihr Ansprechpartner. Hier erhalten Sie Antworten auf spezifische Fragen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern: Wie kann ich meine Altersvorsorge gestalten, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein? Soll ich mein Kapital aus der Pensionskasse besser als Rente oder als Kapital beziehen? Welche Möglichkeiten gibt es bei den Steuern und bei der Krankenversicherung?
Im Unterschied zu den meisten spezialisierten Grenzgängerberatungen bietet das VZ VermögensZentrum eine einzigartige Expertise: Als größter, unabhängiger Finanzberater der Schweiz beraten wir jedes Jahr Tausende bei der Altersvorsorge, bei der Ruhestands- und Nachlassplanung und beim Thema Geldanlagen. Gleichzeitig unterstützen wir Kundinnen und Kunden in Deutschland und sind in beiden Ländern als Vermögensverwalter tätig.

Wie soll ich mein Kapital aus der Schweizer Pensionskasse beziehen?
Wenn Sie viele Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, dann haben Sie in der Regel ein beachtliches Guthaben in Ihrer Pensionskasse angespart. Dies können Sie entweder als lebenslange Rente oder auf einen Schlag als Kapital beziehen. Auch eine Kombination aus Rente und Kapitalbezug ist möglich.
Über das Geld verfügen Sie völlig frei – zum Beispiel um das Darlehen für Ihr Eigenheim zu tilgen, um sich eine Zusatzrente auszuzahlen oder um es an Ihre Angehörigen weiterzugeben. Die Entscheidung ist jedoch unwiderruflich. Darum müssen Sie genau abwägen, was für Sie besonders wichtig ist:
- Höhe und Sicherheit Ihres Einkommens
- Flexibilität
- Inflationsausgleich
- Besteuerung
- Krankenversicherungsbeiträge
- Absicherung der Hinterbliebenen
Das Merkblatt "Grenzgänger und Pensionskasse: Rente oder Kapital beziehen?" zeigt die Vor- und Nachteile der beiden Optionen auf und informiert, wie viel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge jeweils anfallen.
Worauf muss ich bei der Pensionierung oder Rückkehr nach Deutschland achten?
Wer als Deutscher in der Schweiz gearbeitet hat und nach Deutschland zurückkehrt, kann unangenehme finanzielle Überraschungen erleben. So müssen für Leistungen aus der Schweizer Pensionskasse Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt werden, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Dabei kann es um sehr hohe Beträge gehen. Auch ist nicht unbedingt sichergestellt, dass Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Und wer sich im Alter privat krankenversichern muss, kann das teuer bezahlen.
Lassen Sie sich deshalb vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland unabhängig beraten. Ein erfahrener Experte erklärt Ihnen, welches Vorgehen in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist. Er zeigt Ihnen, wie Sie mit den Leistungen aus der Pensionskasse am besten umgehen und wie Sie Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte strukturieren sollten, um Ihren neuen Lebensabschnitt zu genießen.
Wie kann ich als Grenzgänger Steuern sparen?
Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland bietet Grenzgängerinnen und Grenzgängern enormes Steuersparpotenzial:
- Bei einer Direktversicherung können sie Beiträge bis zu 7.728 Euro steuerlich absetzen (alle Werte 2025).
- Bei der Rürup- oder Basisrente können sie sogar 29.344 Euro pro Jahr einzahlen (Ehepaare das Doppelte) und vollumfänglich als Altersvorsorgeaufwand absetzen (Stand 2025). In der Sparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, der Wertzuwachs ist steuerfrei. Die Renten müssen versteuert werden. Der vermeintliche Tipp, Pensionskassenguthaben steuerfrei nach Deutschland zu holen, indem es direkt in eine Rürup-Rente eingezahlt wird, verschiebt nur den Zeitpunkt der Besteuerung nach hinten.
- Keine Steuervorteile haben Grenzgänger in der Schweiz bei der Säule 3a oder bei freiwilligen Beiträgen in die Pensionskasse ("PK-Einkauf"), da diese nur für Erwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz gelten. Die Säule 3b ist eine freie Vorsorge ohne Steuervergünstigungen.
Welche Möglichkeiten Sie haben, als Grenzgänger Steuern zu sparen und worauf Sie sonst noch achten sollten, lesen Sie in unserem kostenfreien Merkblatt "Altersvorsorge für Grenzgänger".
Wie baue ich zusätzlich Vermögen fürs Alter auf?
Sparer müssen neue Wege gehen. Denn Renten- und Lebensversicherungen sowie klassische Sparformen wie Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten oder Staatsanleihen erzielen so gut wie keine Rendite mehr. Fondssparpläne haben wiederum oft hohe Gebühren, die an der Rendite zehren.
Erfolgversprechender sind ETF-Sparpläne: ETFs sind günstig und die Risikostreuung ist besser als bei Einzelwerten. Das Guthaben kann zwar schwanken, weil Wertpapiere grundsätzlich Verlustrisiken unterliegen. Doch langfristig wird man in der Regel mit einer viel höheren Rendite als beim Sparkonto belohnt.
Tipp: Achten Sie bei der Entscheidung für einen ETF-Sparplan darauf, dass die ETFs unabhängig ausgewählt werden, passende Anlagestrategien zur Auswahl stehen, Sie die Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen selbst bestimmen können, jederzeit auf Ihr Depot zugreifen können und die Kosten niedrig sind.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, bestellen Sie unsere kostenfreien Merkblätter "Sparen und Anlegen mit ETFs" und "Mit einem ETF-Sparplan günstig ein Vermögen aufbauen".
Ich trete bald eine Stelle in der Schweiz an. Was sollte ich wissen?
Sie starten demnächst bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und behalten Ihren deutschen Wohnsitz? Als Grenzgänger stehen Ihnen einige Änderungen bevor. Zu Arbeitsbeginn müssen Sie sich u.a. um folgendes kümmern:
- Arbeitserlaubnis (Grenzgänger-Bewilligung) beantragen
- Finanzamt und Kindergeldkasse informieren
- Bankkonto in Franken eröffnen
- Krankenversicherung aus drei Optionen wählen
- Prüfen, ob Zusatzversicherungen notwendig sind
- Altersvorsorge anpassen
Im Merkblatt "Checkliste für Grenzgänger vor Stellenantritt in der Schweiz" haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Haben Sie ausreichend fürs Alter vorgesorgt?
VZ VermögensZentrum
Tumringer Straße 191
79539 Lörrach
Telefon: 07621 951 40 50
E-Mail: vzloerrach [at] vzde.com (vzloerrach[at]vzde[dot]com)
Kundenhotline Finanzportal: +49 89 904 20 20 20
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 16.30 Uhr
Anfahrt
Öffentliche Verkehrsmittel: 5 Fußminuten vom Hauptbahnhof
Mit dem Auto: Parkhäuser am Hauptbahnhof oder am Alten Markt (kostenpflichtig) in 5 Fußminuten Entfernung
Anfahrtsplan (Google Maps)
Anfahrtsplan (als PDF)
Unsere Niederlassung in Lörrach hat einen barrierefreien Zugang.
Unsere Grenzgängerberaterinnen und Grenzgängerberater in Lörrach sind gerne für Sie da

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Haben Sie zu wenig Erfahrung, Know-how und Zeit für Ihre Geldanlagen? Mit dieser Checkliste finden Sie den passenden Vermögensverwalter.