Beratung für Grenzgänger

Alles Wichtige für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen

Wer in der Schweiz arbeitet und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist ein Grenzgänger. Ein Job in der Schweiz verspricht spürbare Vorteile: Die Gehälter sind höher als in Deutschland und die Sozialleistungen sind attraktiv, vor allem bei der Altersvorsorge. Die Personenfreizügigkeit, das Doppelbesteuerungsabkommen und die deutsche Sprache begünstigen dieses Arbeits- und Lebensmodell zusätzlich. Trotzdem sind damit zahlreiche Herausforderungen verbunden. Grenzgänger müssen sich deshalb gut informieren, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die wichtigsten Aspekte und Antworten auf finanzielle Fragen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Daniel Schneider
Finanzexperte
Aktualisiert am
15. April 2024

Wer Grenzgänger ist – und wer nicht

Als Grenzgänger werden Angestellte und Selbstständige bezeichnet, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnen. Der klassische Grenzgänger pendelt an jedem Arbeitstag über die Grenze zur Arbeit und auch wieder nach Hause. 

Wer hingegen während der Woche am Arbeitsort in der Schweiz übernachtet und nur an den Wochenenden an seinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt, gilt als Wochenaufenthalter, auch Wochengrenzgänger genannt.

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Grenzgänger Schweiz: Altersvorsorge – das müssen Sie wissen

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz? Lesen Sie, worauf Sie bei der Altersvorsorge achten müssen.

Grenzgänger wie Wochenaufenthalter brauchen die Grenzgänger-Bewilligung G und haben die gleichen Wahlmöglichkeiten bei der Krankenversicherung. Große Unterschiede gibt es bei der Steuerpflicht. Grenzgänger müssen ihr Einkommen in Deutschland versteuern und zahlen in der Schweiz eine reduzierte Quellensteuer von 4,5 Prozent. Wochenaufenthalter hingegen sind in der Regel in der Schweiz steuerpflichtig.

Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Steuerpflicht in Deutschland besteht. Mehr dazu lesen Sie auf dieser Seite.

Übrigens: Wer in der Schweiz lebt und dort auch seinen Hauptwohnsitz hat, gilt als Aufenthalter. Er braucht die Aufenthaltsbewilligung B und ist vollumfänglich in der Schweiz steuerpflichtig.

Grenzgänger: Solide informieren und richtig entscheiden
Als Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland: Wie geht das?

Neu als Grenzgänger in der Schweiz: Was Sie als erstes tun müssen

Wer eine Stelle in der Schweiz antritt, muss sich um wichtige Formalitäten kümmern: 

1.    Unterlagen für die Bewilligung

Bereits vor Arbeitsbeginn benötigt der Arbeitgeber eine Wohnsitzbestätigung, ein Passfoto und eine Kopie des Personalausweises, damit er die Grenzgängerbewilligung beantragen kann.

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Checkliste für Grenzgänger vor Stellenantritt in der Schweiz

Sie starten demnächst bei Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz, behalten aber Ihren deutschen Wohnsitz? Dann sollten Sie dieses Merkblatt lesen.

2.    Formulare für das Finanzamt

Das Finanzamt des Wohnsitzes in Deutschland benötigt eine Ansässigkeitsbescheinigung und den Fragebogen "Arbeitsaufnahme als Grenzgänger". Nur so können die Steuern richtig berechnet werden.

3.    Krankenversicherung wählen

Grenzgänger können sich in der Schweiz oder in Deutschland krankenversichern. Die drei möglichen Modelle werden auf dieser Seite vorgestellt.

4.    Bankkonto eröffnen

Auf ein Konto, das in Schweizer Franken geführt wird, kann der Arbeitgeber das Gehalt ohne Währungsrisiko überweisen. Wenn der Wechselkurs günstig ist, kann das Guthaben in Euro getauscht werden.

5.    Kindergeldkasse informieren

Die Arbeitsaufnahme in der Schweiz muss der Kindergeldkasse in Deutschland gemeldet werden. Ob Kindergeld aus Deutschland oder der Schweiz gezahlt wird, hängt von der familiären Situation ab.

Tipp: Informieren Sie sich, welche Versicherungen und Altersvorsorgemaßnahmen Sie als Grenzgänger weiterführen können und sollten – und wo Optimierungspotenzial besteht. Bei der Entscheidungsfindung ist eine professionelle Beratung sinnvoll. Mehr zur Altersvorsorge lesen Sie im Artikel "Neu als Grenzgänger? Wie Sie jetzt Ihre Altersvorsorge optimieren können" und weiter unten auf dieser Seite.

Merkblatt: "Checkliste für Grenzgänger vor Stellenantritt in der Schweiz"
Leitfaden: "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben"

Die gesetzliche Rentenversicherung in der Schweiz

Grenzgänger sind nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlen keine Beiträge mehr in die deutsche Rentenkasse ein, sondern in die Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz, kurz AHV

Leitfaden

In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben

Erfahren Sie, worauf Sie als Grenzgänger oder Auswanderer achten müssen, wie Sie Steuern sparen und Ihren Ruhestand absichern.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen automatisch Pflichtbeiträge an die AHV, die Invalidenversicherung (IV) und zum Erwerbsersatz (EO) in Höhe von je 5,3 Prozent des Bruttogehaltes ab. Dabei wird das gesamte Gehalt versichert, eine Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Die Beiträge fließen in die Leistungen der aktuellen Rentenempfänger, und die Erwerbstätigen erhalten Anspruch auf eine spätere, eigene Rente.

Die gesetzliche Regelaltersgrenze (AHV-Rentenalter) für Männer liegt bei 65 Jahren. Die Regelaltersgrenze für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Ab 2028 gilt für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter von 65.

Die Höhe der AHV-Rente hängt ab von der Anzahl der Beitragsjahre, dem Erwerbseinkommen, Erziehungsgutschriften für Kinder und Betreuungsgutschriften für die Pflege naher Verwandter. Die Höchstrente für Alleinstehende beträgt 2.450 Franken und für Verheiratete 3.675 Franken. Diese bekommt, wer vom 21. Lebensjahr bis zur Regelaltersgrenze keine Beitragslücken hat und auf ein maßgebendes Durchschnittseinkommen von mindestens 88.200 Franken kommt.

Viele Grenzgänger sind jedoch nicht ihr gesamtes Erwerbsleben in der Schweiz tätig. Fehlende Beitragsjahre führen dazu, dass die AHV-Rente gekürzt wird. Anders als in der Deutschen Rentenversicherung gibt es aber keine Mindestversicherungszeit. Selbst wer nur kurze Zeit in der Schweiz gearbeitet hat, hat einen Rentenanspruch.

Wie viel AHV-Rente der Einzelne erwarten kann, lässt sich kaum selbst ausrechnen. Grundlage für die Rentenberechnung sind die Angaben im "Individuellen Konto" bei der Ausgleichskasse, das sämtliche Einkünfte, Beitragszeiten und Gutschriften enthält. Für Personen ab 40 ist die Rentenvorausberechnung bei der Ausgleichskasse alle fünf Jahre kostenfrei.

Lese-Tipp: "Die Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und in der Schweiz"

Alterskapital aufbauen in der beruflichen Vorsorge

Arbeitnehmer in der Schweiz sind pflichtversichert in der beruflichen Vorsorge, kurz BVG. Auch Grenzgänger sparen im Rahmen der sogenannten "2. Säule" bei der Pensionskasse ihres Arbeitgebers Kapital für den Ruhestand an. Der Arbeitgeber führt die Beiträge automatisch an die Pensionskasse ab. In der Pensionskasse bauen sie ein persönliches Guthaben auf, aus dem sie später eine Rente erhalten oder das sie sich als Kapital auszahlen lassen (mehr dazu im folgenden Kapitel).

Die berufliche Vorsorge kann aus mehreren Teilen bestehen:

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Als Grenzgänger die Schweizer Pensionskasse optimal nutzen

Lesen Sie, was bei Pensionskassen wichtig ist, welche Steuerfallen es gibt und wie Sie viel Geld sparen können.

Im Obligatorium sind Jahresgehälter von 22.050 bis 88.200 Franken pflichtversichert (Stand 2024). Die Beiträge steigen mit dem Alter: Bei 25- bis 34-Jährigen sind es 7 Prozent des Gehalts, bei 35- bis 44-Jährigen 10 Prozent, bei 45- bis 54-Jährigen 15 Prozent und bei über 55-Jährigen 18 Prozent. In der Regel teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge. Das Kapital wird zum gesetzlich vorgegebenen Mindestzinssatz angelegt. Die Rente ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz.

Beispiel: Bei einem Pensionskassenguthaben im Obligatorium von 200.000 Franken und dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent beträgt die Rente 13.600 Franken pro Jahr.

Im Überobligatorium können darüberliegende Gehaltsbestandteile von 88.200 bis 132.300 Franken (Stand 2024) freiwillig versichert werden. Neben zusätzlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen können Beiträge zum Beispiel auf Abfindungen oder Boni eingezahlt werden. Die Pensionskasse entscheidet, wie sie das Kapital verzinst und wie hoch der Umwandlungssatz für die Rentenzahlung ist. 

Für Führungskräfte und Höherverdienende gibt es zusätzlich die 1e-Kadervorsorge, in der Lohnbestandteile von 132.300 bis 882.000 Franken versicherbar sind (Stand 2024). Bei der 1e-Kadervorsorge entscheiden die Versicherten selbst, wie ihr Vorsorgeguthaben angelegt wird. Pensionskassen bieten bis zu zehn verschiedene Anlagestrategien zur Auswahl an, von der konservativen Konto-Lösung bis zu einer Aktienquote von 90 Prozent.

Hinweis: Viele Arbeitnehmer in der Schweiz tätigen freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, um ihre Altersvorsorge zu verbessern. Dieser sogenannte "PK-Einkauf" lohnt sich aber nur für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, da sie die Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Grenzgänger können das nicht, weil dies im deutschen Steuerrecht nicht vorgesehen ist.

Lese-Tipp: Mehr über die Funktionsweise der Pensionskasse und die steuerlichen Möglichkeiten lesen Sie im Leitfaden "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben" und im Merkblatt "Als Grenzgänger die Schweizer Pensionskasse optimal nutzen".

Unsere Beratungsangebote für Grenzgänger

Rente oder Kapital? Was tun mit dem Geld aus der Pensionskasse

Wer viele Jahre als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, erwirbt oft ein beachtliches Guthaben in der Pensionskasse. Rückt der Ruhestand näher, stellt sich die Frage, ob man sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen oder lieber eine lebenslange Rente beziehen sollte. Auch eine Kombination aus Rente und Kapital ist möglich. Diese Entscheidung ist sehr wichtig, denn sie ist unwiderruflich und es geht um viel Geld. Um eine vernünftige Grundlage zu haben, sollten Sie sich mit den Vor- und Nachteilen des Renten- und Kapitalbezugs vertraut machen.

Das Guthaben aus der Pensionskasse als Rente beziehen: die Vor- und Nachteile

Die Pensionskassenrente hat den Vorteil, dass die Zahlungen bis ans Lebensende garantiert sind. Die Rentenhöhe ist jedoch abhängig vom Umwandlungssatz der Pensionskasse. Der Umwandlungssatz für das Obligatorium ist gesetzlich vorgegeben (aktuell mindestens 6,8 Prozent), der für das Überobligatorium ist aber häufig viel niedriger. Auch kann die Rente aufgrund der Inflation über die Jahre deutlich an Wert verlieren, denn die meisten Pensionskassen gleichen die Teuerung nicht aus. 

Bei den Leistungen für Hinterbliebene gibt es große Unterschiede zwischen den Pensionskassen. Die Witwenrente oder Witwerrente beträgt meist rund 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Manche Pensionskassen kürzen überobligatorische Leistungen, wenn die Ehe erst nach der Pensionierung geschlossen wurde oder ein Altersunterschied von mehr als zehn Jahren besteht. Nicht verheiratete Lebenspartner gehen bei einigen Pensionskassen leer aus. Und: Nach dem Tod der Rentenberechtigten verfällt das noch nicht aufgebrauchte Kapital meistens zugunsten der Pensionskasse.

Die Vor- und Nachteile der Kapitalauszahlung des Pensionskassenguthabens

Wer sich sein Pensionskassenguthaben auszahlen lässt, kann völlig frei über das Geld verfügen. Man kann das Geld ganz flexibel verwenden, um sich zum Beispiel zu Beginn des Ruhestands ein höheres Einkommen auszuzahlen oder größere Beträge für Renovierungen oder Schenkungen an die Kinder zu entnehmen. Das Kapital, das nicht aufgebraucht wird, kommt den Hinterbliebenen zugute.

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Pensionskasse in der Schweiz: Rentenbezug oder Kapital?

Lesen Sie, worauf Grenzgänger beim Bezug ihres Pensionskassen-Guthabens achten sollten.

Der Ruheständler muss sich selbst darum kümmern, mit dem Kapital seine Rentenlücke im Ruhestand zu schließen. Fehlt die Pensionskassenrente, fällt die Rentenlücke umso größer aus. Das Kapital muss so angelegt werden, dass die Erträge in der gewünschten Höhe bis ins hohe Alter reichen. Anders als bei der Rente trägt der Ruheständler das Risiko von Wertschwankungen und Verlusten. Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann einen Vermögensverwalter beauftragen.

Wie hoch sind Steuern und Sozialabgaben?

Ob Rente oder Kapital, Auszahlungen aus der Pensionskasse sind grundsätzlich steuerpflichtig. Renten und Kapitalauszahlungen aus dem Obligatorium werden nur zum Teil besteuert. Bei Rentenbeginn 2024 beträgt der zu versteuernde Anteil 83 Prozent. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt er um einen halben Prozentpunkt, bis 2058 eine vollständige Besteuerung erreicht ist. Beim Kapitalbezug kann die Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen. 

Bei Renten aus dem Überobligatorium wird nur der sogenannte Ertragsteil besteuert. Dessen Höhe hängt davon ab, wie alt man bei Rentenbeginn ist. Wer zum Beispiel mit 63 in den Ruhestand geht, muss die Pensionskassenrente aus dem Überobligatorium zu 20 Prozent versteuern. Beim Kapitalbezug kommt es auf den erstmaligen Beitritt zur Pensionskasse an. Grundsätzlich werden auch die Erträge besteuert, unter Umständen kann die Kapitalauszahlung in Deutschland aber sogar steuerfrei sein.

Tipp: Der Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens kann unter anderem aus steuerlichen Gründen sehr interessant und deshalb deutlich attraktiver als die Pensionskassenrente sein. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sowohl auf die Pensionskassenrente als auch beim Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens in Deutschland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Für Deutsche, die viele Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, kann es hier schnell um sehr hohe Beträge gehen, die dann beitragspflichtig werden.

Merkblatt "Grenzgänger und Pensionskasse: Rente oder Kapital beziehen?"
Merkblatt "Als Grenzgänger die Schweizer Pensionskasse optimal nutzen"

Wie sich Grenzgänger privat absichern können

Grenzgänger können staatlich geförderte Möglichkeiten in Deutschland nutzen. Sie können Beiträge in eine Direktversicherung einzahlen und diese steuerlich absetzen. Die jährliche Obergrenze sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2024: 90.600, 4 Prozent davon sind 3.624 Euro). Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können weitere 3.624 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden. Die Renten müssen versteuert werden.

Ebenfalls offen steht Grenzgängern die steuerbegünstigte Altersvorsorge. Sie können 27.565 Euro pro Jahr einzahlen (Ehepaare das Doppelte, 55.130 Euro) und die Beträge vollumfänglich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen (Stand 2024). Bei einem ETF-Sparplan fällt in der Sparphase keine Kapitalertragssteuer an und der Wertzuwachs ist steuerfrei. Lesen Sie in diesem Artikel, wie viel Steuervorteile und Wertpapiererträge zum Aufbau von Alterskapital beitragen können. Erst die Rente muss versteuert werden, allerdings in der Regel zu einem im Ruhestand niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Nicht möglich ist die Nutzung der Riester-Rente, denn Grenzgänger erhalten keine Riester-Förderung. Bestehende Verträge kann man aber ruhend stellen. Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Übrigens: Anders als Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz können Grenzgänger Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich nicht geltend machen. Die Säule 3b in der Schweiz ist eine freie Vorsorge ohne Steuervergünstigungen.

Merkblatt "Altersvorsorge für Grenzgänger: Das müssen Sie wissen"

Welche Krankenversicherung Grenzgänger wählen können

Grenzgänger können einmalig wählen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz, der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und der privaten Krankenversicherung in Deutschland. 

Die gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz hat niedrige, einkommensunabhängige Beiträge und einen Eigenanteil von höchstens 1.000 Franken pro Jahr. Allerdings gelten die Beiträge pro Person. Dafür kann man sich in Deutschland und in der Schweiz behandeln lassen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist möglich.

Alternativ können sich Grenzgänger von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien lassen und sich in Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

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Checkliste für Grenzgänger vor Stellenantritt in der Schweiz

Sie starten demnächst bei Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz, behalten aber Ihren deutschen Wohnsitz? Dann sollten Sie dieses Merkblatt lesen.

Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder, die nicht berufstätig sind, mitversichert. Man kann sich nicht in der Schweiz behandeln lassen. Die Kosten betragen 14,6 Prozent vom Bruttogehalt (zuzüglich Zusatzbeitrag), denn es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss.

Bei der privaten Krankenversicherung können die Beiträge pro Person sehr unterschiedlich sein, denn sie sind abhängig vom Eintrittsalter und Leistungsumfang. Familienangehörige sind nicht mitversichert, und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur schwer möglich.

Mehr zur Wahl der Krankenversicherung lesen Sie im Leitfaden "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben".

Wo Grenzgänger Steuern zahlen

Grenzgänger sind zwar grundsätzlich in Deutschland und in der Schweiz steuerpflichtig. Das Doppelsteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern verhindert aber, dass Grenzgänger zweimal zahlen müssen. 

Grenzgänger versteuern sämtliche Einkünfte in ihrem Wohnsitzland Deutschland. Die Steuern werden durch vierteljährliche Einkommenssteuer-Vorauszahlungen erhoben. Die Schweizer Steuerbehörden behalten vom Bruttogehalt 4,5 Prozent Quellensteuer ein, die mit der Einkommenssteuer in Deutschland verrechnet wird.

Kehren Grenzgänger an mehr als 60 Tagen pro Jahr nicht an ihren Wohnort in Deutschland zurück, werden sie in der Schweiz steuerpflichtig. Diese 60-Tage-Regelung gilt jedoch nicht für Wochenaufenthalter, die nur an den Wochenenden nach Deutschland zurückkehren, weil eine tägliche Rückkehr "nicht zumutbar" ist. Das ist der Fall, wenn die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort mehr als 110 Kilometer (oder 90 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln) beträgt, die Fahrt zur Arbeitsstätte länger als 90 Minuten pro Arbeitsweg dauert sowie bei Geschäftsreisen. Seit der Quellensteuerreform 2021 ist zudem die 90-Prozent-Regelung zu prüfen; dabei geht es um den Anteil des Haushaltseinkommens, der in der Schweiz erzielt wird. 

Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen entfällt der Status als Grenzgänger, wenn man an mehr als 60 Tagen pro Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Zu den sogenannten Nichtrückkehrtagen gehören auch Tage im Homeoffice, denn es erfolgt keine Hin- und damit auch keine Rückreise zum Wohnort. Während der Corona-Pandemie wurde die Sonderregelung geschaffen, dass Homeoffice-Tage in Deutschland wie Arbeitstage in der Schweiz angerechnet wurden; Grenzgänger konnten Vollzeit im Homeoffice in Deutschland arbeiten. Seit dem 1. Juli 2023 dürfen Grenzgänger fast die Hälfte (49,9 Prozent) ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland arbeiten, ohne ihren Status zu gefährden. Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel "Als Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland – wie geht das?". 

Bankkonto in Deutschland oder in der Schweiz?

Am besten ist es, wenn Sie je ein Girokonto in Schweizer Franken (CHF) und in Euro (EUR) führen. Diese können bei einer Bank in Deutschland oder in der Schweiz bestehen.

Auf das Franken-Konto kann der Arbeitgeber das Gehalt in Schweizer Franken überweisen. Sie können mit dem Guthaben Rechnungen in der Schweiz bezahlen, zum Beispiel Beiträge zur Krankenkasse, Verpflegung am Arbeitsort oder öffentliche Verkehrsmittel. Wenn der Kurs günstig ist, können Sie Geld zum selbst gewählten Zeitpunkt in Euro tauschen.

Das Euro-Konto brauchen Sie, um die die vierteljährlichen Vorauszahlungen und mögliche Nachzahlungen an das Finanzamt zu tätigen und Rechnungen in Deutschland zu bezahlen. Geht allerdings das Gehalt auf dem Euro-Konto ein, wird der tagesaktuelle Wechselkurs angewendet.

Vergleichen Sie, ob die Kontoführung und Überweisungen bei einem Franken-Konto bei einer Schweizer Bank günstiger sind als ein Fremdwährungskonto in Deutschland. Die Gebühren von Banken in der Schweiz sind oft höher als die in Deutschland. Hinzu kommen die Kosten für Auslandsüberweisungen nach Deutschland. Auch akzeptiert nicht jede Bank in der Schweiz Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. 

Merkblatt: "Konto und Depot in der Schweiz: Tipps zur Optimierung
Lese-Tipp: "Ist mein Geld sicherer, wenn ich es in der Schweiz anlege?"

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