Grenzgänger: Die Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und in der Schweiz
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, verteilt sich Ihre Altersvorsorge auf beide Länder. In der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge sind Sie in der Schweiz pflichtversichert, die private Vorsorge lohnt sich nur in Deutschland. Wir haben das Wichtigste für Grenzgänger zusammengefasst und zeigen Ihnen, wo Sie Steuervorteile nutzen können.

Daniel Schneider
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Säule 1: Gesetzliche Altersvorsorge
Als Grenzgänger zahlen Sie in der Schweiz in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (kurz AHV) ein. Die AHV ist eine Pflichtversicherung, die mit dem Umlageverfahren arbeitet: Die Beiträge fließen in die Leistungen der aktuellen Rentenempfänger, und die Erwerbstätigen erhalten Anspruch auf eine spätere, eigene Rente. Sie und Ihr Arbeitgeber führen Pflichtbeiträge für die AHV, die Invalidenversicherung (IV) und zum Erwerbsersatz (EO) in Höhe von je 5,3 Prozent des Bruttogehaltes ab.
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In Deutschland müssen Sie keine Beiträge mehr in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Sie können aber prüfen, ob sich freiwillige Beiträge in Ihrem Fall lohnen. Die Höhe ist frei wählbar zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro pro Monat (Stand 2023).
Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) schließt Sie Ihr Arbeitgeber seiner Pensionskasse an. Pensionskassen arbeiten kapitalgedeckt, das heißt, Ihre späteren Leistungen speisen sich rein aus dem von Ihnen angesparten Kapital. Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich in der Regel die Beiträge.
Die Pensionskasse gliedert sich wie folgt:
1. Obligatorium
Die Gehaltsbestandteile von 22.050 bis 88.200 Franken sind pflichtversichert (Stand 2023). Grenzgänger können ihre Beiträge in das Obligatorium als Sonderausgabe von der Steuer abziehen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind steuerfrei. Zum Ruhestand können Sie wählen, ob Sie eine Rente, das Kapital oder eine Mischform beziehen möchten.
2. Überobligatorium
Gehaltsbestandteile von 88.200 bis 132.300 Franken (Stand 2023) können freiwillig im sogenannten Überobligatorium versichert werden. Grenzgänger können bis zu 1.900 Euro pro Jahr der Beiträge als "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzen. Allerdings ist dieser Betrag meist durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Die Arbeitgeberbeiträge müssen als geldwerte Vorteile versteuert werden. Sie können die Rente, den Kapitalbezug oder eine Mischform wählen.
3.1e-Kadervorsorge
Gehaltsbestandteile zwischen 132.300 bis 882.000 Franken (Stand 2023) können in der sogenannten 1e-Kadervorsorge versichert werden. Die Beiträge werden vor Steuern vom Gehalt abgezogen. Sie entscheiden, mit welcher Anlagestrategie Ihr Kapital angelegt werden soll. Diese hängt von Ihrem persönlichen Risikoprofil und Ihrem Anlagehorizont ab. 4 Prozent der Beiträge fließen in eine Invaliditäts- und Todesfallversicherung. Zum Ruhestand ist bei den meisten Anbietern nur der Kapitalbezug möglich.
Tipp: Die Entscheidung, das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital zu beziehen, ist eine der Wichtigsten Ihres Berufslebens. Sie hat einen sehr großen Einfluss auf Ihre Einkommens- und Vermögensplanung im Ruhestand. Bei Auszahlung muss das Kapital oder die Rente versteuert werden. Abhängig von der individuellen Situation können die steuerlichen Unterschiede enorm sein. Lassen Sie sich professionell und unabhängig beraten. Ein erfahrener Experte zeigt Ihnen, welches Vorgehen in Ihrer Situation am besten ist.
Säule 3: Private Altersvorsorge
Anders als Schweizern stehen Grenzgängern die Steuervorteile der Säule 3a nicht offen. Grenzgänger können aber die staatlich geförderten Möglichkeiten in Deutschland nutzen:
Direktversicherung
Grenzgänger können die Beiträge steuerlich absetzen. Die Grenze sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2023: 87.600 Euro, 4 Prozent davon sind 3.504 Euro). Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können weitere 3.504 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden. Die Renten müssen versteuert werden.
Steuerbegünstigte Altersvorsorge
Sie können 26.528 Euro pro Jahr einzahlen (Ehepaare das Doppelte) und diese Beträge vollumfänglich als Vorsorgeaufwand absetzen (Stand 2023). In der Sparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, der Wertzuwachs ist steuerfrei. Die Rente muss versteuert werden.
Hinweis: Grenzgänger erhalten keine Riester-Förderung. Bestehende Riester-Rente-Verträge kann man ruhend stellen. Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Hinweis: Grenzgänger erhalten keine Riester-Förderung. Bestehende Riester-Rente-Verträge kann man ruhend stellen. Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.