Beratung für Grenzgänger

Grenzgänger: Die Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und in der Schweiz

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, verteilt sich Ihre Altersvorsorge auf beide Länder. In der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge sind Sie in der Schweiz pflichtversichert, die private Vorsorge lohnt sich nur in Deutschland. Wir haben das Wichtigste für Grenzgänger zusammengefasst und zeigen Ihnen, wo Sie Steuervorteile nutzen können.

Daniel Schneider
Niederlassungsleiter Lörrach
Aktualisiert am
26. Juli 2024

Gesetzliche Altersvorsorge bei Grenzgängern (1. Säule)

Als Grenzgänger zahlen Sie in der Schweiz in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (kurz AHV) ein. Die AHV ist eine Pflichtversicherung, die mit dem Umlageverfahren arbeitet: Die Beiträge fließen in die Leistungen der aktuellen Rentenempfänger, und die Erwerbstätigen erhalten Anspruch auf eine spätere, eigene Rente. Sie und Ihr Arbeitgeber führen Pflichtbeiträge für die AHV, die Invalidenversicherung (IV) und zum Erwerbsersatz (EO) in Höhe von je 5,3 Prozent des Bruttogehaltes ab.

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Grenzgänger Schweiz: Altersvorsorge – das müssen Sie wissen

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz? Lesen Sie, worauf Sie bei der Altersvorsorge achten müssen.

In Deutschland müssen Sie keine Beiträge mehr in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Sie können aber prüfen, ob sich freiwillige Beiträge in Ihrem Fall lohnen. Die Höhe ist frei wählbar zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro pro Monat (Stand: 2024).

Betriebliche Altersvorsorge bei Grenzgängern (2. Säule)

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) in der Schweiz schließt Sie Ihr Arbeitgeber seiner Pensionskasse an. Pensionskassen arbeiten kapitalgedeckt, das heißt, Ihre späteren Leistungen speisen sich rein aus dem von Ihnen angesparten Kapital. Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich in der Regel die Beiträge.

Die Pensionskasse gliedert sich wie folgt:

1. Obligatorium

Die Gehaltsbestandteile von 22.050 bis 88.200 Franken sind pflichtversichert (Stand 2024). Grenzgänger können ihre Beiträge in das Obligatorium als Sonderausgabe von der Steuer abziehen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind steuerfrei. Zum Ruhestand können Sie wählen, ob Sie eine Rente, das Kapital oder eine Mischform beziehen möchten.

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Als Grenzgänger die Schweizer Pensionskasse optimal nutzen

Lesen Sie, was bei Pensionskassen wichtig ist, welche Steuerfallen es gibt und wie Sie viel Geld sparen können.

2. Überobligatorium

Gehaltsbestandteile von 88.200 bis 132.300 Franken (Stand 2024) können freiwillig im sogenannten Überobligatorium versichert werden. Grenzgänger können bis zu 1.900 Euro pro Jahr der Beiträge als "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzen. Allerdings ist dieser Betrag meist durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. 

Die Arbeitgeberbeiträge müssen als geldwerte Vorteile versteuert werden. Sie können die Rente, den Kapitalbezug oder eine Mischform wählen.

3. 1e-Kadervorsorge

Gehaltsbestandteile zwischen 132.300 bis 882.000 Franken (Stand 2024) können in der sogenannten 1e-Kadervorsorge versichert werden. Die Beiträge werden vor Steuern vom Gehalt abgezogen. Sie entscheiden, mit welcher Anlagestrategie Ihr Kapital angelegt werden soll. Diese hängt von Ihrem persönlichen Risikoprofil und Ihrem Anlagehorizont ab. 4 Prozent der Beiträge fließen in eine Invaliditäts- und Todesfallversicherung. Zum Ruhestand ist bei den meisten Anbietern nur der Kapitalbezug möglich.

Tipp: Die Entscheidung, das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital zu beziehen, ist eine der Wichtigsten Ihres Berufslebens. Sie hat einen sehr großen Einfluss auf Ihre Einkommens- und Vermögensplanung im Ruhestand. Bei Auszahlung muss das Kapital oder die Rente versteuert werden. Abhängig von der individuellen Situation können die steuerlichen Unterschiede enorm sein. Lassen Sie sich professionell und unabhängig beraten. Ein erfahrener Experte zeigt Ihnen, welches Vorgehen in Ihrer Situation am besten ist.

Video für Grenzgänger: "Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen"

Private Altersvorsorge von Grenzgängern (3. Säule)

Anders als Schweizern stehen Grenzgängern die Steuervorteile der Säule 3a nicht offen. Grenzgänger können aber die staatlich geförderten Möglichkeiten in Deutschland nutzen:

Direktversicherung

Grenzgänger können die Beiträge steuerlich absetzen. Die Grenze sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2024: 90.600 Euro, 4 Prozent davon sind 3.624 Euro). Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können weitere 3.624 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden. Die Renten müssen versteuert werden. 

Basisrente (Rüruprente)

Die Basisrente (Rüruprente) in Deutschland kann für Grenzgänger sinnvoll sein, da sie nicht in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und häufig ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben. Denn bei keiner anderen Vorsorgeform können so hohe Beträge steuerlich geltend gemacht werden: Sie zahlen bis zu 27.565 Euro pro Jahr ein (Ehepaare das Doppelte) und können diese Beträge vollumfänglich als Altersvorsorgeaufwendung geltend machen.

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Basisrente mit ETFs

Bei der Basisrente können Sie hohe Beträge einzahlen und vollumfänglich steuerlich geltend machen.

Bei der Basisrente mit ETFs fällt keine Kapitalertragssteuer an, da der Wertzuwachs steuerfrei ist. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger. Der zu versteuernde Anteil der Rente beträgt bei Rentenbeginn 2024 83 Prozent. Bis 2058 steigt er auf 100 Prozent. 

Hinweis: Grenzgänger erhalten keine Riester-Förderung. Bestehende Riester-Rentenverträge kann man ruhend stellen. Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wie finden Grenzgänger heraus, wie hoch ihre Renten sind und wie groß ihre Rentenlücke ist?

Die Deutsche Rentenversicherung schickt jedes Jahr Ihre Renteninformation (ab 55 alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft) mit einer Hochrechnung, wie viel Rente Sie erwarten können. Dabei wird davon aus gegangen, dass weiterhin Beiträge gezahlt werden, deren Höhe dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre entsprechen. Als Grenzgänger, der keine Beiträge einzahlt, werden Sie weniger Rente erhalten. Bestehen weitere Altersvorsorge-Verträge wie Direktversicherungen oder Betriebs-, Privat-, Riester- oder Rürup-Renten, wenden Sie sich an den Versicherer.

In der Schweiz erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Auskunft über Ihre gesetzliche AHV-Rente. Für Personen ab 40 ist die Rentenvorausberechnung alle fünf Jahre kostenfrei. Die Pensionskasse sendet Ihnen einmal pro Jahr einen Vorsorgeausweis zu. Dieser zeigt den aktuellen Stand Ihres Altersguthabens und gibt eine Prognose ab über die Leistungen, die Sie im Alter erhalten.

Addieren Sie sämtliche Renten und weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, jeweils nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen. Stellen Sie diesen Ihre Ausgaben gegenüber. Die Differenz ist Ihre Rentenlücke.

Tipp: Spätestens mit 50 sollten Sie beginnen, sich mit Ihrem Ruhestand zu beschäftigen. Machen Sie Ihre Ruhestandsplanung: Finden Sie heraus, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand im Monat fehlt, damit Sie Ihren gewünschten Lebensstandard führen können. Je mehr Zeit Sie haben, das benötigte Kapital anzusparen, um Ihre Rentenlücke zu schließen, desto niedriger sind Ihre monatlichen Sparraten.

Wichtig für Grenzgänger: Lassen Sie sich beraten – aber unabhängig!

In vielen Fällen beschränken sich die Beratungsangebote für Grenzgänger darauf, dass Renten-, Kranken- und Zusatzversicherungen gegen Provision vermittelt werden. Eine sinnvolle Finanzplanung sieht anders aus. Ein Berater kann nur dann objektiv und damit im Sinne des Kunden handeln, wenn er keinen Interessenkonflikten unterliegt. Das funktioniert nur, wenn der Berater unabhängig ist und keine Provision vom Produktanbieter bekommt, sondern vom Kunden bezahlt wird.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen? Möchten Sie mehr für Ihre Altersvorsorge tun oder Ihr Geld besser anlegen? Nutzen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check oder den kostenfreien Depot-Check beim VZ. Oder sprechen Sie mit den Expertinnen und Experten des VZ: Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.

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