Beratung für Grenzgänger

Als Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland – wie geht das?

Aktuell pendeln viele Grenzgänger nicht an ihren Arbeitsplatz in die Schweiz, sondern arbeiten in Deutschland im Homeoffice. Möglich machen dies die temporären Sonderregelungen, die während der Corona-Pandemie geschaffen wurden, damit Grenzgänger wegen der vielen Tage im Homeoffice ihren Grenzgänger-Status nicht verlieren. Diese Regelungen gelten nur noch bis zum 30. Juni 2023. Doch was ist, wenn sie dann abgeschafft werden?

Daniel Schneider

Niederlassungsleiter Lörrach
Aktualisiert am
04. April 2023

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist ein Grenzgänger. Kehrt dieser jedoch an mehr als 60 Tagen pro Kalenderjahr nicht an seinen Wohnsitz in Deutschland zurück, verliert er diesen Status. So ist es im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt. Zu diesen sogenannten Nichtrückkehrtagen gehören auch Tage im Homeoffice. Die 60-Tage-Regelung bezieht sich auf Vollzeitangestellte; bei einer Teilzeittätigkeit oder Arbeitsbeginn während des Jahres sind es entsprechend weniger Tage.

Die Ausnahmeregelungen während Corona

Während der Corona-Pandemie war es Grenzgängern aber oft gar nicht möglich, an ihren Arbeitsplatz in der Schweiz zu gelangen. Deutschland und die Schweiz haben daher Ausnahmeregelungen vereinbart. Demnach werden die Tage, die ein Angestellter im Homeoffice in Deutschland verbringt, wie Arbeitstage in der Schweiz behandelt. Der Arbeitgeber stellt eine Bescheinigung aus, dass der Arbeitnehmer "pandemiebedingt" im Homeoffice bleibt und das Finanzamt am Wohnsitz des Grenzgängers wird informiert. Dadurch sind Grenzgänger weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Auch Besteuerung und Krankenversicherung ändern sich nicht.

Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nur vorübergehend. Aktuell gilt sie nur noch bis zum 30. Juni 2023. Wer nach wie vor überwiegend von zuhause aus arbeitet, aber regelmäßig seine Arbeitsstätte in der Schweiz aufsucht, ist weiterhin Grenzgänger. Regelmäßig heißt, dass Arbeitnehmer mindestens an einem Tag pro Woche oder mindestens an fünf Tagen pro Monat zum Arbeiten in die Schweiz und wieder zurück fahren. In diesem Fall bleibt der Grenzgänger-Status erhalten.

Was passiert, wenn die Regelung ersatzlos ausläuft?

Bleiben Grenzgänger nach Ablauf der Ausnahmeregelung mehr als einen Tag pro Woche im Homeoffice, hat dies große Auswirkungen. Gemäß einer EU-Verordnung (883/2004) sind Grenzgänger nämlich in ihrem Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig, wenn sie dort mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit tätig sind. In dem Fall müssen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr in der Schweiz abgeführt werden, sondern nach dem "Tätigkeitsprinzip" dort, wo die Person wohnt und arbeitet – in Deutschland. 

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Die Folgen: Der Mitarbeiter hat unter Umständen viel weniger Netto. Er muss Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in Deutschland abführen und kann auch die günstige Schweizer Krankenversicherung nicht mehr nutzen. Stattdessen muss er sich in Deutschland krankenversichern – in der Regel zu erheblichen Mehrkosten, da er keinen Arbeitgeberanteil bekommt.

Der Arbeitgeber wiederum sieht sich einem bürokratischen Mehraufwand und unternehmerischen Risiken ausgesetzt. Es kann nämlich für das Schweizer Unternehmen dazu führen, dass das Homeoffice seines Angestellten eine Niederlassung in Deutschland darstellt, insbesondere wenn der Mitarbeiter dort Verträge aushandelt und unterzeichnet. Wird eine Betriebsstätte angenommen, braucht diese eine separate Buchhaltung und wird in Deutschland steuerpflichtig.

Wie werden Homeoffice-Tage zukünftig behandelt?

Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite, wenn sie Vollzeitmitarbeitern mit Wohnsitz in Deutschland maximal einen Homeoffice-Tag pro Woche erlauben, denn damit bleiben sie unter der kritischen Grenze von 25 Prozent. Allerdings werden Grenzgänger damit gegenüber ihren Arbeitskollegen in der Schweiz benachteiligt, die in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber problemlos bis zu 100 Prozent im Homeoffice arbeiten können. Das kann zu Konflikten in Teams, Abteilungen und Unternehmen führen.

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