Neu als Grenzgänger: Alles Wichtige zur Altersvorsorge
Wenn Sie eine Stelle in der Schweiz antreten, stehen größere Veränderungen an – auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. Lesen Sie, was sich bei Ihrer Altersvorsorge ändert und mit welchen Maßnahmen Sie diese jetzt verbessern können.

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Mit dem Wechsel zum neuen Arbeitgeber in der Schweiz ändert sich für Sie als Neu-Grenzgänger einiges ganz automatisch. Sie zahlen nicht mehr in die Deutsche Rentenversicherung ein, sondern in die gesetzliche Altersvorsorge in der Schweiz, der Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV. Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) schließt Sie Ihr Arbeitgeber seiner Pensionskasse an, bei der Sie direkt aus dem Bruttoeinkommen Kapital für Ihren Ruhestand ansparen.
Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:
Diese beiden Säulen der Altersvorsorge sind in der Schweiz Pflicht – auch für Grenzgänger. Darüber hinaus gehende freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind in der Regel nicht sinnvoll, da sie aus dem Nettoeinkommen getragen werden müssen.
Zusätzliche Möglichkeiten für Grenzgänger
Um darüber hinaus für das Alter vorzusorgen, empfehlen sich für Grenzgänger die staatlich geförderten Optionen in Deutschland, mit denen sie stark steuerbegünstigt Alterskapital aufbauen können.
Option A: Steuerbegünstigte Altersvorsorge
Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist interessant für alle, die ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben und ihre Rente aufbessern möchten. Bei keiner anderen Vorsorgeform können so hohe Beträge steuerlich geltend gemacht werden: Sie können bis zu 26.528 Euro pro Jahr einzahlen, Ehepaare das Doppelte (alle Werte 2023). Diese Beträge können Sie vollumfänglich als Vorsorgeaufwand ansetzen.
In der Sparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, und der Wertzuwachs ist steuerfrei. Das angesparte Alterskapital wird zu Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt. Diese muss nur teilweise versteuert werden (2023: 83 Prozent). In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger als im Erwerbsleben.
Tipp: Die Anlage in Wertpapieren bietet höhere Renditechancen als die Altersvorsorge mit Rentenversicherungen. ETFs sind günstig und ermöglichen eine breite Risikostreuung.
Option B: Direktversicherung
Auch bei einer Direktversicherung können Grenzgänger ihre Beiträge steuerlich absetzen, allerdings in weniger hohem Umfang. Die Grenze sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2023: 87.600 Euro, 4 Prozent davon sind 3.504 Euro). Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können weitere 3.504 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden. Die Renten müssen versteuert werden.
Zusätzlich: Freies Sparen mit ETFs
Viele bauen privat Vermögen auf, um daraus ihre Rentenlücke zu schließen. Ideal ist ein ETF-Sparplan. Exchange Traded Funds (ETFs) sind börsengehandelte Indexfonds, die die Performance des ihnen zugrunde liegenden Index abbilden. ETFs sind günstig, beim Kauf fallen keine Ausgabeaufschläge an. In einem ausgewogenen Portfolio bieten sie eine gute Risikostreuung. Wertschwankungen oder Verluste sind aber nicht ausgeschlossen. Worauf Sie bei der Wahl Ihres Sparplans achten sollten, lesen Sie im Artikel "ETF-Sparpläne: Die wichtigsten Auswahlkriterien".
Was Sie jetzt tun sollten
Informieren Sie sich, welche Absicherungen Sie haben und welche Maßnahmen jetzt möglich und sinnvoll sind:
- Riester-Rente: Haben Sie einen Riester-Renten-Vertrag, können Sie diesen als Grenzgänger nicht weiterführen, aber ruhend stellen.
- Freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung: Prüfen Sie, ob sich diese für Sie lohnen oder ob es bessere Alternativen gibt.
- Freies Sparen: Mit einem ETF-Sparplan können Sie einfach, kostengünstig und systematisch zusätzliches Kapital für Ihren Ruhestand ansparen.
Tipp: Eine unabhängige Beratung zeigt Ihnen, was in Ihrem individuellen Fall ratsam ist, wie viel mehr Vermögen Sie aufbauen können und wie viel Steuern Sie dabei sparen.