Wieso sollten Erbengemeinschaften die Erbteilung zügig abschließen?
Verstorbene hinterlassen in der Regel mehrere Erben, die rechtlich gesehen eine Erbengemeinschaft bilden. Eine Erbengemeinschaft ist aus vielen Gründen ungünstig und sollte so schnell wie möglich aufgelöst werden:

Dr. Tatjana Rosendorfer
Beitrag empfehlen
- Alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft haften solidarisch für die Schulden des Verstorbenen. Gläubiger können also jeden einzelnen Erben belangen, der dann wiederum auf seine Miterben zurückgreift.
- Eine Erbengemeinschaft muss alle Entscheidungen, die das Erbe betreffen, einstimmig fällen. Jeder Erbe kann Entscheidungen blockieren, selbst wenn ihm nur ein kleiner Anteil am Erbe gehört und alle anderen Erben einverstanden wären.
- Bei Meinungsverschiedenheiten kann es schwierig sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das zeigt sich besonders häufig, wenn sich die Erben nicht über die Verwendung einer Immobilie oder eines Grundstücks einigen können.
- Stirbt ein Erbe, geht sein Anteil an seine Erben über. Im Laufe der Zeit hat man es mit einer immer größeren Zahl von Miterben zu tun. Das macht es zunehmend schwieriger, bei Entscheidungen Einstimmigkeit zu erzielen.
Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:
Es empfiehlt sich deshalb, die Aufteilung der Erbschaft so rasch wie möglich abzuschließen und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Denn je länger die Erbteilung dauert, desto aufwendiger und komplexer kann die Abwicklung werden.
Sind nicht alle erbberechtigten Personen bekannt oder erreichbar, oder ist der Bestand der Erbschaft gefährdet, setzen die Behörden einen Nachlassverwalter ein. Er sorgt dafür, dass der Nachlass erhalten bleibt, bis die Erbteilung abgeschlossen ist. Wenn ein Verstorbener in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, übernimmt dieser die Aufgabe.