Erben & Vererben

Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?

Ehepaare gehen oft davon aus, dass der überlebende Ehepartner genügend Witwen- oder Witwerrente bekommt und Alleinerbe des gemeinsamen Vermögens ist. Ohne Vorkehrungen ist dies allerdings nicht der Fall.

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin
Aktualisiert am
20. August 2022

Wenn ein Ehepartner stirbt, muss der andere oft mit erheblichen finanziellen Einbußen fertig werden. Plötzlich fällt von einem Monat auf den anderen das Erwerbseinkommen oder die Rente weg. Die Witwen- oder Witwerrente beträgt aber höchstens 60 Prozent der gesetzlichen Rente beziehungsweise des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Darauf werden noch eigene Einkünfte ab einer bestimmten Höhe angerechnet. Häufig reicht das Geld kaum, um die Ausgaben für Wohnen, Lebenshaltung und Krankenversicherung in gewohnter Höhe zu bestreiten. Nicht selten muss der Hinterbliebene sich finanziell stark einschränken und das Haus aufgeben, insbesondere wenn Miterben auszuzahlen sind.

In den meisten Fällen ist der überlebende Ehepartner auf das Eigenheim und das Ersparte angewiesen. Deshalb sollten sich Ehepaare mit einem Testament oder einem Erbvertrag maximal gegenseitig begünstigen.

Merkblatt

Planen Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist

Zu Rentenbeginn ist es Zeit, das Erbe zu regeln und die Nächsten abzusichern. Das Merkblatt fasst alles Wichtige zusammen.

Anders als viele denken erbt der Ehepartner nicht automatisch alles: Hinterlässt ein Verstorbener keinen letzten Willen, wird sein Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Dann hängt das Erbe des überlebenden Ehepartners vom Güterstand ab und ob es weitere Erbberechtigt gibt. Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft. Dem Ehepartner steht eine Hälfte des Nachlasses zu, den Kindern die andere Hälfte. Hatte das Ehepaar keine Kinder, bekommen die Eltern des Verstorbenen ein Viertel des Nachlasses.

Miterben haben Anspruch auf die umgehende Auszahlung ihres Erbes. Der hinterbliebene Ehepartner gerät sehr schnell in eine Zwangslage, wenn der Nachlass nicht ohne weiteres aufteilbar ist oder nicht genügend Barmittel oder Wertgegenstände zur Verfügung stehen, die zu Geld gemacht werden können. Das ist der Fall, wenn der Nachlass überwiegend aus der selbst bewohnten Immobilie besteht. Unter Umständen muss das langjährige gemeinsame Zuhause verkauft werden.

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Ehepaare sollten frühzeitig ausrechnen, wie viel Einkommen nach dem Tod eines Ehepartners zur Verfügung steht und ob dies genügt, um die Ausgaben zu decken. Ist mit Rentenlücken zu rechnen, sollte man zusätzliche Einkünfte und kurzfristig verfügbares Vermögen organisieren, beispielsweise mit einer Lebensversicherung oder dem gezieltem Aufbau von Kapital. Außerdem sollte man seinen Nachlass regeln. Für eine bestmögliche Absicherung können sich Ehepaare in einem "Berliner Testament" gegenseitig meistbegünstigen oder mit den Kindern oder Eltern einen Erbvertrag abschließen, in dem diese zunächst zugunsten des überlebenden Ehepartners auf ihren Erbteil verzichten. 

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