Wie kann man seinen Ehepartner begünstigen?
Viele Ehepaare möchten sich gegenseitig so gut wie möglich begünstigen und den überlebenden Ehepartner finanziell absichern. Das geschieht in der Regel auf Kosten der Nachkommen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Beitrag empfehlen
Welchen Anteil der Ehepartner am Nachlass des Verstorbenen erhält, hängt vom Güterstand ab. Bei einer Zugewinngemeinschaft steht dem überlebenden Ehepartner zusätzlich zur Erbquote ein Zugewinnausgleich zu, was zusammen die Hälfte des Nachlasses ergibt. In einer Gütergemeinschaft steht dem Ehepartner ein Viertel des Vermögens zu. Bei Gütertrennung erbt der Ehepartner zu gleichen Teilen wie die Kinder, mindestens jedoch ein Viertel des Nachlasses.
Den Ehepartner als Vollerben einsetzen
Diese gesetzliche Begünstigung reicht unter Umständen nicht aus. Für den überlebenden Ehepartner kann es vor allem dann finanziell eng werden, wenn ein Großteil des Vermögens in einem Eigenheim steckt und Miterben ausgezahlt werden müssen.
Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:
„Berliner Testament“
In einem sogenannt „Berliner Testament“ können sich Ehepartner gegenseitig als Vollerben einsetzen. Die Kinder kommen erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners zum Zug.
Damit die Kinder beim ersten Erbgang ihren Pflichtteil nicht geltend machen, können Strafklauseln ins Testament aufgenommen werden. Auch Wiederverheiratungsklauseln für den Fall, dass der überlebende Ehepartner wieder heiratet, sollten bedacht werden. Wenn diese fehlen ist das Berliner Testament nach dem Tod eines Ehegatten für den hinterbliebenen Partner bindend und kann nicht mehr verändert werden.
Bei größeren Vermögen macht diese Regelung häufig wenig Sinn. Freibeträge werden nicht genutzt und Gelder vielleicht sogar zweimal von der Erbschaftssteuer erfasst – zuerst bei der Übertragung auf den überlebenden Ehepartner und dann bei der Übertragung auf die Kinder.