Erben & Vererben

In welchen Fällen empfiehlt sich ein Erbvertrag?

In bestimmten Situationen ist es wichtig, dass Erblasser mit ihren Erben einen notariell beurkundeten Erbvertrag abschließen. 

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin

Wenn Ehepartner sich gegenseitig unwiderruflich begünstigen möchten, können sie dies nicht in einem Testament erklären, sondern müssen sie einen Erbvertrag abschließen. Für eine Meistbegünstigung müssen die Kinder in einem Erbvertrag zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Pflichtteil verzichten.

Auch beispielsweise Geschwister oder Lebenspartner können sich nur mit einem Erbvertrag gegenseitig begünstigen. 

In einem Erbvertrag kann eine Erbschaft an eine Gegenleistung geknüpft werden, zum Beispiel wenn die Begünstigten sich im Gegenzug dazu verpflichten, den Erblasser später pflegen.

Ein Erbvertrag kann nur geändert oder aufgehoben werden, wenn alle Parteien zustimmen. Daher sollten Erblasser den Rat eines Notars oder Anwalts einholen.

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