Erben & Vererben

Vorsicht: Beim Vererben von Immobilien droht die Steuerfalle

Aufgrund der hohen Immobilienpreise schlägt der Fiskus erbarmungslos zu, wenn ein Haus oder eine Wohnung an die nächste Generation weitergegeben wird. Eine gute Planung kann die Steuerlast erheblich reduzieren oder sogar auf null drücken.

Carina Freibott

Finanz- und Nachlassexpertin
Publiziert am
02. Februar 2023

Wegen der aktuell hohen Immobilienpreise sind die Freibeträge bei der Schenkungssteuer schnell ausgeschöpft. Wer die Weitergabe von Immobilien an die nächste Generation sorgfältig plant, kann die Steuern aber erheblich minimieren oder sogar auf null drücken.

Informieren Sie sich regelmäßig zu Ruhestand, Geldanlagen, Immobilien, Finanz- und Nachlassplanung:

Freibeträge alle 10 Jahre nutzen

Obwohl Schenkungen genauso hoch besteuert werden wie Erbschaften, haben sie steuerlich einen entscheidenden Vorteil: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden. Beispiel: Ein 55-jähriger Vater einer Tochter besitzt drei Immobilien im Wert von jeweils 400.000 Euro. Eine davon könnte er seiner Tochter sofort überschreiben, die nächste in 10 Jahren und die dritte in 20 Jahren. Dann müsste seine Tochter keinen Cent Schenkungssteuer zahlen. Eltern können alle zehn Jahre sogar Immobilien im Wert von 800.000 Euro steuerfrei an jedes Kind weitergeben, wenn die Objekte ihnen gemeinsam gehören.

Die Immobilie etappenweise verschenken

Wenn die Freibeträge nicht ausreichen, kann das Haus auch etappenweise verschenkt werden. Eine Immobilie im Wert von 1,2 Millionen Euro kann so in drei Schritten komplett steuerfrei an ein Kind übertragen werden. Ein Elternpaar könnte auf diese Weise sogar eine Immobilie im Wert von bis zu 2,4 Millionen Euro in drei Etappen an ein Kind übertragen, ohne dass auch nur ein Cent Schenkungssteuer anfällt.

Merkblatt

Erbrecht: Größere Schenkungen an Kinder und Enkel

Möchten Sie zu Lebzeiten Geld oder andere Vermögenswerte an Kinder oder Enkel weitergeben? Lesen Sie, worauf Sie dabei achten sollten.

Nießbrauch festlegen

Beim Nießbrauch verschenken Sie eine Immobilie, nutzen sie aber weiter: Sie wohnen darin oder vermieten sie und erhalten die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch verringert den steuerlichen Wert der Immobilie und damit auch die Schenkungssteuer. Der Wert des Nießbrauchs hängt von der Miethöhe sowie vom Alter und Geschlecht des Schenkenden ab.

Tipp: Steuern sparen ist nicht alles. Bedenken Sie auch: Zu hohe oder zu früh erfolgte Schenkungen können die eigene Absicherung für das Alter gefährden.

Regelmäßig und kostenfrei informiert

Erfahren Sie alles Wichtige zu Geldanlagen, zur Altersvorsorge und zur Ruhestandsplanung: regelmäßig per E-Mail in Ihrem Postfach.

Anrede
* Pflichtfeld