Vorrechte des Ehepartners
Gemäß der gesetzlichen Erbfolge steht Verheirateten die Hälfte des Nachlassvermögens ihres verstorbenen Ehepartners zu. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass der überlebende Ehepartner in finanzielle Bedrängnis gerät.
Das Gesetz räumt dem überlebenden Ehepartner ein Vorrecht auf das Haus oder die Wohnung ein, in dem oder in der das Ehepaar gemeinsam gewohnt hat. Außerdem kann er gemeinsame Mobiliar und Auto behalten. Wenn er allerdings von diesem Recht Gebrauch macht, wird der Gegenwert auf sein Erbteil angerechnet.
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Ist der überlebende Ehepartner finanziell nicht in der Lage, die Immobilie zu übernehmen und die übrigen Erben auszuzahlen, kann er auch lediglich den Nießbrauch oder ein Wohnrecht beanspruchen. Erst wenn auch damit die finanzielle Belastung noch zu groß ist, muss er die Immobilie verkaufen.