Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Erblasser die gesetzliche Erbfolge ändern. Sie können bestimmen, wer welchen Anteil am Erbe erhalten soll, und Vermächtnisse aussprechen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
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Erblasser können verfügen, dass ein gesetzlicher Erbe einen höheren oder eine niedrigeren Anteil am Nachlass erhalten soll als gesetzlich vorgesehen. Dabei müssen allerdings die Pflichtteile berücksichtigt werden, die dem Ehepartner, Kindern und – bei Kinderlosen – auch den Eltern zustehen.
Die Erbteilung im Testament gestalten
Im Testament kann ein Erblasser zum Beispiel verfügen, dass sein Ehepartner Vermögen als Vorerbe erhält und es für die Kinder als Nacherben verwaltet. Solche Verfügungsbeschränkungen stellen sicher, dass das Erbe für die Nacherben erhalten bleibt.
Auch die Ernennung von Ersatzerben ist möglich. Sie kommen zum Zuge, wenn ein im Testament genannter Erbe vor dem Erblasser stirbt. Im Testament können auch Personen als Erbe eingesetzt werden, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören. Außerdem lassen sich im Testament Vermächtnisse ausrichten und Anordnungen über die Erbteilung aufstellen.
Die Vorteile eines Erbvertrags
In bestimmten Fällen bietet es sich an, statt eines Testaments einen Erbvertrag aufzusetzen. Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und seinen gesetzlichen Erben abgeschlossen und muss von einem Notar öffentlich bekunden werden. Im Gegensatz zum Testament lässt sich ein Erbvertrag nur dann wieder auflösen, wenn sich alle Vertragsparteien damit einverstanden erklären.
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Ein Erbvertrag ist zum Beispiel dann zu empfehlen, wenn sich Ehepartner unwiderruflich begünstigen möchten oder wenn Kinder zugunsten ihrer Eltern freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten. Auch kann das Erbe im Erbvertrag an eine Bedingung geknüpft werden, beispielsweise dass ein Begünstigter den Erblasser später pflegt.
Wichtige Fragen zu Testament und Erbvertrag
- Ist das Testament klar und eindeutig formuliert?
- Sind alle formalen Vorschriften erfüllt?
- Verletzen meine Anordnungen Pflichtteile? Wenn ja, welche Maßnahmen muss ich treffen, damit die gewünschte Erbteilung trotzdem gültig ist?
- Wie kann ich meinen (Ehe-)Partner bestmöglich absichern?
- Was soll mit meinem Nachlass geschehen, wenn mein Ehepartner nach meinem Tod wieder heiratet?
- Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? Wer käme dafür in Frage?