So entlasten Sie Ihre Erben bei der Steuer
Als Erblasser können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erben nur so viele Steuern zahlen müssen wie nötig. Wichtig ist es, rechtzeitig die richtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Sehr viele Menschen kostet es Überwindung, sich mit ihrem Nachlass zu beschäftigen. Sie schieben die Erbschaftsplanung auf die lange Bank. Das hat seinen Preis: Ohne kluge und rechtzeitige Planung kann eine riesige Steuerlast auf die Erben zukommen. Das unterschätzen viele. Gleichzeitig lässt man damit zu, dass das Gesetz vorgibt, wer wie viel erbt. Die folgenden Maßnahmen helfen, die Steuerlast aller Beteiligten möglichst gering zu halten.
Schenkungen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Teil des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. So ermöglicht man der nachfolgenden Generation zum Beispiel den Kauf einer Immobilie. Der Staat belohnt solche Schenkungen mit einem erheblichen Steuervorteil: Schenkungen müssen zwar genauso versteuert werden wie Erbschaften, es gibt aber Freibeträge, die alle zehn Jahre neu aufleben.
Eigene Kinder zum Beispiel haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Das kann die Steuerlast erheblich senken. Die Familie im Beispiel in der Tabelle unten zahlt weniger als halb so viele Steuern für den Vermögensübertrag, weil die Eltern ihrem Kind früh 800.000 Euro schenken. Denn durch diese Schenkung erbt der überlebende Partner weniger und verringert dadurch seine Erbschaftssteuerlast.
Tipp: Seien Sie vorsichtig, dass Sie nicht zu viel zu früh verschenken mit dem Ziel, Ihren Nachkommen hohe Steuern zu ersparen. Als Erstes brauchen Sie eine solide Einkommensplanung, damit Sie Ihre eigene finanzielle Unabhängigkeit nicht durch zu großzügige Schenkungen gefährden.
Nießbrauch
Ein Nießbrauch kann eine gute Lösung sein bei der Schenkung von Immobilien und Wertpapieren. Damit sind zwei Vorteile verbunden: Zum einen behält der Schenker eine Einkommensquelle (zum Beispiel Mieteinnahmen oder Zins- bzw. Dividendenerträge). Zum anderen reduziert der Nießbrauch den Wert der Schenkung und damit auch die Schenkungssteuer.
Wertpapiere
Für Kursgewinne von Wertpapieren fällt beim Verkauf Kapitalertragssteuer an. Es kann deshalb sinnvoll sein, stark im Kurs gestiegene Papiere zu verkaufen und den Nachkommen den Erlös zu schenken. Denn der Abzug der Kapitalertragssteuer reduziert den Wert der Schenkung und damit auch die Schenkungssteuer.
Tipp: Kursgewinne von Aktien, die vor 2009 erworben wurden, sind zeitlich unbegrenzt steuerfrei. Die Steuerfreiheit gilt auch für die Erben. Diese Papiere sollten Sie möglichst nicht verkaufen, sondern direkt verschenken oder vererben.
Immobilien
Beim Vererben von Immobilien lauern gleich mehrere Steuerfallen:
- Wer eine Immobilie erbt, die dem Erblasser weniger als zehn Jahre lang gehört hatte, muss die Wertsteigerung des Objekts versteuern, wenn er es noch vor Ablauf der Zehn- Jahres-Frist verkauft.
- Wenn Geschwister eine Immobilie gemeinsam erben und zum Beispiel die Schwester den Bruder auszahlt, um das Haus allein besitzen zu können, muss der Bruder unter Umständen Einkommenssteuer zahlen.
- Solche Ausgleichszahlungen können auch Schenkungssteuern auslösen, wenn ein Erbe dadurch mehr bekommt als vom Erblasser vorgesehen. Das Problem dabei: Unter Geschwistern gilt für die Schenkungssteuer nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Das führt schnell zu einer sehr hohen Steuerlast. Das Beispiel in der Tabelle unten zeigt anhand einer Erbschaft von 600.000 Euro, wie unterschiedlich hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad ausfällt.
- Entscheidend ist es, ein durchdachtes Testament zu verfassen. Mit einem sogenannten Berliner Testament zum Beispiel können sich Ehepaare gegenseitig finanziell absichern. Das Berliner Testament hat aber auch Nachteile. Unter Umständen löst es die Erbschaftssteuer doppelt aus.
- Tipp: Informieren Sie sich daher gründlich, bevor Sie Ihr Testament schreiben. Ziehen Sie im Zweifel unabhängige Experten zurate. Überlegen Sie, ob Sie Ihren Nachlass gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner planen möchten. Das bietet sich an, wenn Paare gemeinsam Immobilien oder andere Vermögenswerte besitzen – und wenn sie einander absolut vertrauen.
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