Provisionsverbot kommt nicht: Lassen Sie sich nicht abzocken!
Ein von der EU geplantes Provisionsverbot für Finanzprodukte ist gescheitert. Umso wichtiger, dass Anleger stets genau prüfen, wie viel Gebühren sie zahlen.

Über diese Nachricht dürften sich zahlreiche Bankberater und Finanzvermittler die Hände gerieben haben: Entgegen ursprünglicher Pläne hat sich die EU-Kommission nicht zu einem umfassenden Provisionsverbot für Finanzprodukte durchringen können. Beim Vertrieb von Fonds und Lebensversicherungen sollen Provisionen weiterhin möglich bleiben. Die Zeche zahlen Sparer und Anleger. Hier ein Überblick, an welcher Stelle Provisionen fließen und wer diese bekommt:
Aktienfonds
Bei aktiv gemanagten Aktienfonds fällt oft ein Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent der Anlagesumme an. Er fließt in der Regel an die Hausbank des Anlegers oder an den Vermittler, bei dem der Fonds gekauft wurde.
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Einige Anbieter bieten Fonds zum halben regulären Ausgabeaufschlag an. Das klingt nach Sonderangebot, ist aber immer noch sehr teuer – zumal weitere Kosten dazukommen: die Managementgebühr, die dazu dient, den Fondsmanager und sein Team zu bezahlen. Sie beträgt im Schnitt 1,5 Prozent pro Jahr, kann aber auch über 2,5 Prozent liegen.
Hinzu kommt manchmal eine Erfolgsprovision für das Management. Insgesamt können sich die Fondskosten auf 3 bis 4 Prozent pro Jahr summieren – der Ausgabeaufschlag ist hier noch gar nicht eingerechnet.
Tipp: Verzichten Sie auf teure aktive Fonds und entscheiden Sie sich für kostengünstige ETFs.
Versicherungen
Noch teurer als Fonds können Lebensversicherungen sein. Versicherungsvertreter erhalten üblicherweise eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme, die der Kunde zahlen muss. Hinzu kommen jährliche Verwaltungskosten. Versicherer investieren oft in teure aktive Fonds. Deren Kosten muss man noch hinzu addieren.
Tipp: Lassen Sie möglichst die Finger von gemischten fondsgebundenen Lebensversicherungen. Investieren Sie in Wertpapiere und nutzen Sie Versicherungen nur als Risikoschutz.
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