Eine Erbschaft ist Zündstoff in vielen Familien
Erbengemeinschaften sind besonders anfällig für Streit, weil alle Mitglieder gemeinsam entscheiden und handeln müssen.

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Als Erbe ist man selten allein. Die meisten erben zusammen mit einem Elternteil und den Geschwistern. Rechtlich bilden sie eine Erbengemeinschaft: Alle Mitglieder müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam und einstimmig fällen. Das führt oft zu Konflikten.
In einer Erbengemeinschaft kann jede und jeder die Teilung des Nachlasses jahrelang blockieren. Das kann teuer werden, wie das Beispiel in der Tabelle verdeutlicht. Wird eine Immobilie im Wert von einer Million Euro wegen einer Erbauseinandersetzung fünf Jahre lang nicht genutzt, kann ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstehen.
Wenn ein Erbe stirbt, geht sein Anteil an seine Erben über. So hat man es mit einer wachsenden Zahl von Miterben zu tun, deren Interessen häufig noch weniger übereinstimmen.
Oft sind Immobilien in der Erbmasse enthalten. Sie lassen sich nicht einfach gleichmäßig aufteilen. Das führt häufig zu Streit.
Fazit: In solchen Fällen rückt ein einstimmige Entscheidung in weite Ferne. Darum sollte man Erbschaften so zügig wie möglich aufteilen.
Gegenseitig absichern
Das Konfliktpotenzial zwischen den Erben lässt sich durch ein gemeinsames Testament von Ehepaaren reduzieren. Beliebt ist das Berliner Testament. Das ist aber nicht für alle die beste Lösung, denn es hat auch große Nachteile.
Tipps für ein finanziell sorgenfreies Alter:
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis lässt der Erblasser einer Person einen bestimmten Vermögensteil aus dem Nachlass zukommen, ohne dass diese Person als Erbe eingesetzt wird. Das Vermächtnis wird im Testament oder im Erbvertrag angeordnet.
Testamentsvollstreckung
Auf Wunsch kümmern sich professionelle Testamentsvollstrecker um die Erbaufteilung und um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten. Zudem suchen sie sinnvolle Lösungen, wenn es Streit gibt.
Weitere Informationen
Sie planen Ihren Nachlass? Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Expertin oder einem Experten: Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe. Wir übernehmen auch gerne Ihre Testamentsvollstreckung und unterstützen Ihre Erbinnen und Erben im Rahmen des VZ Nachlass-Service bei der Nachlassabwicklung.