Die gesetzliche Rentenversicherung
In Deutschland zahlen die meisten Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Alle Angestellten, Arbeiter und Handwerker sind pflichtversichert, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe.
Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:
Nicht pflichtversichert sind bestimmte Arbeitgebervertreter, zum Beispiel Vorstände, und alle Selbstständigen. Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Journalisten oder Architekten haben eigene Versorgungswerke, denen sie angeschlossen sind.
Beiträge und Leistungen
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente betragen 18,6 Prozent des Bruttojahreseinkommens und sind je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen. Das maßgebliche Jahreseinkommen hat jedoch eine Obergrenze. Diese so genannte Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung liegt 2022 bei 84.600 Euro (West) und in den neuen Bundesländern bei 81.000 Euro (Ost). Gehaltsbestandteile über der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht versichert. Diese müssen mit betrieblicher und privater Altersvorsorge abgesichert werden.
Die Einzahlungen werden im Umlageverfahren sofort wieder für laufende Rentenzahlungen ausgegeben. Die einzahlenden Versicherten erwerben laufend Ansprüche in Form von Altersrente, Erwerbsminderungsrente (ehemals Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten), Witwen- oder Waisenrenten.