Altersvorsorgedepot: Wie Sie von den staatlichen Zulagen profitieren

Private Altersvorsorge

Das Altersvorsorgedepot soll den Vermögensaufbau für den Ruhestand auch mit staatlichen Zulagen unterstützen. Dabei erhält man bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr, 300 Euro pro Kind pro Jahr und einen einmaligen 200-Euro-Bonus für junge Sparer: Wer damit auf wie viel Zulagen kommt und wer besonders profitiert, lesen Sie hier.

Funktion Expertin für Altersvorsorge

Publiziert am

22. September 2026

Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 die private Altersvorsorge attraktiver und einfacher machen. Neben Steuervorteilen sind es staatliche Zulagen, die direkt in das Depot fließen und dabei den Vermögensaufbau unterstützen. Je mehr eingezahlt wird, desto höher fällt die Förderung aus. Doch es gibt Grenzen.

Das Altersvorsorgedepot im Überblick: Was Sie wissen sollten

Merkblatt

Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge schaffen. Erfahren Sie, für wen sich das Modell lohnt.

Symbol für Ratgeber oder Merkblatt – einzelne Seite mit Text
Zweiseitiges Merkblatt mit blauem Bleistift – Informationsmaterial vom VZ VermögensZentrum

Wer bekommt die Förderung?

Förderberechtigt sind grundsätzlich Personen, die auch bislang Anspruch auf eine geförderte private Altersvorsorge hatten ("Riester-Rente"). Neu ist, dass auch Selbstständige und Freiberufler ein Altersvorsorgedepot nutzen können. Ausgenommen sind lediglich Personen, die ausschließlich in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind, etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.

Dies gilt jedoch nicht, wenn sie zugleich der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass das Mindestalter für die Selbsteröffnung des Altersvorsorgedepots regulär bei 18 Jahren liegt. Minderjährige können das klassische Altersvorsorgedepot nicht selbst abschließen. Eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche stellt die sogenannte „Frühstart-Rente“ dar: Eltern können für ihre Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr ein Depot besparen, sofern das Kind den ersten Wohnsitz in Deutschland hat (dies gilt rückwirkend ab dem Geburtsjahrgang 2020). Das Kind erhält eine eigene Förderung. Auf das separate Standarddepot des Kindes zahlt der Staat monatlich 10 Euro (also 120 Euro pro Jahr) ein. Eltern oder Großeltern können in dieses Depot des Kindes zwar zusätzliches Geld einzahlen, darauf gibt es für das Kind jedoch keine extra Zulagen.

Grundzulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr

Die staatliche Grundzulage wird in zwei Stufen berechnet:

  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro. Bereits kleine Beiträge werden also gefördert.
  • Für die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat 25 Cent je Euro dazu.
  • Damit beträgt die maximale staatliche Förderung 540 Euro pro Jahr. Sie wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro in voller Höhe ausgeschöpft.

Kinderzulage: Familien profitieren besonders

Zusätzlich zur Grundzulage erhalten Eltern eine Kinderzulage. Sie beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder bestimmten Übergangszeiten bis zum 25. Lebensjahr. Die volle Kinderzulage wird bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr erreicht (25 Euro im Monat). Für die Kinderzulage muss kein zusätzlicher Eigenbeitrag für das Kind gezahlt werden. Es reicht aus, wenn der förderberechtigte Erwachsene den erforderlichen Mindesteigenbeitrag leistet.

Beispiel

Eine Familie mit zwei Kindern kann zusätzlich zur Grundzulage bis zu 600 Euro Kinderzulage pro Jahr erhalten. Zusammen mit der maximalen Grundzulage von 1.080 Euro (die Grundzulage von 540 Euro für zwei Ehepartner) ergibt sich eine jährliche Förderung von bis zu 1.680 Euro. Dabei ist ein Eigenbeitrag von 3.600 Euro (1.800 Euro pro Ehepartner) im Jahr notwendig.

Extra-Bonus für junge Sparer

Wer sein Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den übrigen Zulagen dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben.

Wie kommen die Zulagen ins Altersvorsorgedepot?

Das Verfahren soll weitgehend automatisiert ablaufen: Nach Übermittlung der relevanten Daten durch den Anbieter schreibt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die staatlichen Zulagen direkt dem Altersvorsorgedepot gut. So steht das Geld unmittelbar für Investitionen zur Verfügung und kann langfristig Rendite erzielen.

Fazit

Die Förderung des Altersvorsorgedepots sieht so aus: Alleinstehende können jährlich bis zu 540 Euro Grundzulage erhalten. Familien profitieren zusätzlich von Kinderzulagen von jährlich 300 Euro je Kind, junge Sparer von einem einmaligen Bonus von 200 Euro. Wer die Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen konsequent nutzt, kann über die Zeit zusätzlich ein Vermögen für den Ruhestand aufbauen.

Weitere Informationen

Bestellen Sie das Merkblatt zum Altersvorsorgedepot, oder vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.

Für das Altersvorsorgedepot selbst werden Sie Anfang 2027 auf eine praktische Lösung des VZ VermögensZentrums zurückgreifen können, bei der Sie das Depot bequem online eröffnen können. Registrieren Sie sich unter folgendem Link und bleiben Sie informiert: www.vzde.com/altersvorsorgedepot