Expertentipps
Erfolgreich Geld anlegen, Steuern reduzieren und die Altersvorsorge optimieren: Lesen Sie unsere Tipps
Private Altersvorsorge
Lohnt sich das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot oder ist es sinnvoller, auf eigene Faust Vermögen für das Alter zu bilden? Die Antwort hängt stark von der persönlichen Situation ab. Wann welche Lösung besser ist, beschreibt dieser Artikel.
Funktion Experte für Altersvorsorge
17. September 2026
Ebenso wie sein Vorgänger – die Riester-Rente – wird auch das Altersvorsorgedepot staatlich gefördert. Vorsorgesparer erhalten Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr. Für jedes Kind kommen weitere 300 Euro hinzu. Wer 25 Jahre lang den maximalen Förderbetrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlt und 2 Kinder hat, erhält 28.500 Euro an Zulagen. Zu den Zulagen kommen Steuervorteile, die weiter unten beschrieben werden.
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Wer auf eigene Faust Geld für das Alter zurücklegt – also frei spart – erhält keine staatliche Förderung, kann aber jederzeit über das gesamte Vermögen verfügen.
Freies Sparen kennt keine Grenzen – jeder Vorsorgesparer kann so viel zur Seite legen wie er möchte.
Anders beim Altersvorsorgedepot: Nach aktuellem Stand darf jeder bis zu 6.840 Euro in sein Altersvorsorgedepot einzahlen. Da pro Person zwei Verträge erlaubt sind, kommt man auf maximal mögliche Einzahlungen von 13.680 Euro. Gefördert davon werden allerdings nur 1.800 Euro. Die Steuervorteile (siehe unten) gelten aber auch für die freiwilligen Überzahlungen.
Beim Altersvorsorgedepot profitieren Sparer in der Ansparphase von mehreren Steuervorteilen:
Beim Altersvorsorgedepot gilt die nachgelagerte Besteuerung. Im Ruhestand sind die Auszahlungen aus den geförderten Beiträgen, Zulagen, Steuervorteilen und Erträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind. Das lohnt sich, wenn der erwartete Steuersatz im Rentenalter niedriger ist als im Erwerbsleben. Bei Auszahlungen aus ungeförderten Beiträgen wird der Ertragsanteil besteuert, bei mind. 12 Jahren Vertragsdauer mit dem Halbeinkünfteverfahren.
Beim freien Sparen hingegen gelten diese Steuervorteile nicht. Von Kapitalerträgen – ob Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne – wird aber lediglich die Abgeltungssteuer abgezogen (25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 Prozent, ggf. zzgl. Kirchensteuer. Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot hingegen werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert, der oft höher ist. Und es gilt der Sparerpauschbetrag: Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank sind pro Jahr 1.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 Euro.
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Bei ETFs und Fonds, die ihre Erträge automatisch wieder anlegen (thesaurierend), muss jährlich eine Vorabpauschale auf künftige Gewinne gezahlt werden. Beim Verkauf von Wertpapieren zahlt man auf den Gewinn die Abgeltungssteuer. Bei ETFs gibt es eine Teilfreistellung; Bei Aktien-ETFs (mit mind. 51 Prozent Aktienanteil) sind 30 Prozent steuerfrei und bei Misch-ETFs (mit mind. 25 Prozent Aktienanteil) 15 Prozent.
Beim freien Sparen ist das gesamte Guthaben täglich in voller Höhe verfügbar. Wertpapiere unterliegen jedoch Wertschwankungen. Wer kurzfristig auf Entnahmen angewiesen ist, kann in ungünstigen Marktphasen Verluste erleiden.
Beim Altersvorsorgedepot sind Auszahlungen ab 65 möglich. Der Ruhestand ist die Auszahlphase: Das Ersparte wird umgewandelt in eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan, der mindestens bis zum Alter von 85 läuft. Zu Rentenbeginn kann man bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalzahlung beziehen. Dann fallen die Rentenzahlungen allerdings entsprechend niedriger aus.
Beim freien Sparen kommt es auf die Anlageprodukte und die Bankgebühren an. ETFs haben geringe laufende Gebühren, die viel niedriger sind als zum Beispiel die Gebühren von aktiv gemanagten Investmentfonds. Bei der Depotbank sollte man insbesondere die Kosten für Konto- und Depotführung, für Sparpläne sowie die Ordergebühren für Käufe und Verkäufe von ETFs vergleichen.
Das Altersvorsorgedepot startet 2027. Die Kosten für das staatliche "Standardprodukt" sollen bei maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt sein.
Die Entscheidung muss kein Entweder-Oder sein, denn beide lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren. Die Gewichtung hängt ab von der persönlichen Situation (zum Beispiel Einkommen, Alter und Familie) sowie den individuellen Zielen (zum Beispiel gewünschter Zeitpunkt des Rentenbeginns, Lebensstandard und erwarteter Rentenlücke).
Am sinnvollsten ist es häufig, beide Sparformen nach ihrer Funktion zu trennen: Das Altersvorsorgedepot dient dem langfristigen Vermögensaufbau fürs Alter, während freies Sparen für Ziele gedacht ist, bei denen das Geld flexibel verfügbar bleiben soll. Lassen Sie sich am besten unabhängig und individuell beraten, welche Aufteilung in Ihrem Fall optimal ist.
Das Altersvorsorgedepot startet 2027. Informieren Sie sich schon jetzt und bleiben Sie auf dem Laufenden: Registrieren Sie sich hier und erhalten Sie per E-Mail regelmäßige Updates zum Altersvorsorgedepot.
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Ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Finden Sie heraus, ob sich das Modell für Sie lohnt.