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Private Altersvorsorge
Ab dem 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformieren. Weg von starren Garantien, hin zu mehr Kapitalmarktorientierung, niedrigeren Kosten und einer Förderung, die auch bei kleinen Beiträgen spürbar wirkt. Doch wie tragfähig ist das neue Modell – und für wen lohnt es sich tatsächlich?
Funktion Experte für Altersvorsorge
26. Mai 2026
Über viele Jahre galt die Riester‑Rente als Kerninstrument staatlich geförderter privater Altersvorsorge. In der Praxis jedoch führten hohe Kosten, komplexe Förderregeln und die Verpflichtung zu Beitragsgarantien häufig zu enttäuschenden Ergebnissen. Für einen Großteil der Sparer blieb der reale Nutzen begrenzt – insbesondere im Vergleich zu ungeförderten, kapitalmarktnahen Alternativen.
Merkblatt
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, mit dem Erwerbstätige in Deutschland gezielt für das Alter vorsorgen können. Es soll ab 2027 die bisherige Riester-Rente ersetzen und die geförderte Altersvorsorge stärker am Kapitalmarkt ausrichten. Anfang Mai hat der Bundesrat das Altersvorsorgedepot verabschiedet.
Im Unterschied zur Riester-Rente erfolgt die Anlage direkt in Wertpapiere – insbesondere in ETFs – und nicht mehr zwingend über Versicherungsprodukte mit Beitragsgarantien. Der Verzicht auf Garantien eröffnet höhere Renditechancen, geht jedoch mit den für Kapitalmarktanlagen typischen Wertschwankungen einher. Verluste sind in einzelnen Anlagephasen möglich.
Zugelassen sind unter anderem weltweite Aktien-ETFs und klassische Investmentfonds. Ausgeschlossen sind Einzelaktien und spekulative Anlageformen wie Kryptowährungen, Zertifikate oder Hebelprodukte. Ziel ist eine breite, regulierte Kapitalmarktanlage mit begrenztem Risikospektrum.
Das Altersvorsorgedepot kann bei Banken, Brokern, Fondsgesellschaften, Depotanbietern und Versicherungen abgeschlossen werden. Ergänzend ist ein staatlich organisiertes Standarddepot geplant.
Das neue Zulagensystem ist transparenter und großzügiger ausgestaltet als bisher. Die staatliche Förderung erfolgt direkt über Zulagen und ist unabhängig vom individuellen Steuersatz.
Geplant ist ein weitgehend automatisiertes Verfahren: Die staatlichen Zulagen sollen dem Altersvorsorgedepot direkt gutgeschrieben werden, nachdem der Anbieter die relevanten Daten (Einzahlungen, Kinder, Förderberechtigung) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übermittelt hat. Ein jährlicher Antrag über die Steuererklärung ist nicht vorgesehen.
Beispielhafte Förderwirkung (pro Jahr):
Ein besonderes Merkmal des Altersvorsorgedepots ist außerdem die Möglichkeit der freiwilligen Überzahlung über den förderfähigen Beitrag hinaus. Der entscheidende Vorteil: Alle Erträge im Altersvorsorgedepot – auch auf den überzahlten Teil – sind während der Ansparphase abgeltungsteuerfrei (siehe Punkt 3). Geplant ist aktuell eine Gesamt-Einzahlungsgrenze von 6.840 Euro pro Vertrag im Jahr, d. h. eine freiwillige Überzahlung von 5.040 Euro ist zusätzlich zu den förderfähigen 1.800 Euro möglich.
Wichtig zu wissen: Aktuell ist geplant, dass maximal zwei Altersvorsorgedepot-Verträge pro Person erlaubt sind, d. h. pro Jahr sind somit 13.680 Euro an Einzahlungen möglich. Das hat allerdings keinen Einfluss auf den förderfähigen Höchstbetrag von 1.800 Euro.
Ein zentrales Element der Riester-Rente war die Pflicht der Anbieter, am Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Beiträge zu garantieren. Diese Garantie machte Aktienanlagen teuer, da Wertschwankungen abgesichert werden mussten, und belastete die Rendite zusätzlich durch hohe Sicherungs‑ und Verwaltungskosten.
Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf eine solche Garantie. Stattdessen steht eine kapitalmarktorientierte Anlage im Vordergrund, die langfristig höhere Renditechancen als klassische Versicherungslösungen bieten soll. Der Preis dafür ist, dass kein Kapitalschutz besteht. Kursschwankungen – und auch mögliche dauerhafte Verluste – tragen die Sparer selbst.
Kapitalerträge im Altersvorsorgedepot bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Das bedeutet konkret:
Dadurch kann der Zinseszinseffekt besser wirken. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand (Details weiter unten).
Zusätzlich können die Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Und wichtig: Wenn die steuerliche Ersparnis höher ist als die staatlichen Zulagen, zahlt das Finanzamt die Differenz aus – automatisch über die Steuerveranlagung. Ein Beispiel: Angenommen, ein Sparer zahlt 1.800 Euro in das Altersvorsorgedepot ein und hat einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Dann ergibt sich rechnerisch eine Steuerersparnis von 756 Euro. Da die staatliche Zulage hier 540 Euro beträgt, fällt die Steuerersparnis höher aus, die Differenz beträgt 216 Euro. Im Rahmen der Günstigerprüfung berücksichtigt das Finanzamt deshalb den höheren Steuervorteil: Insgesamt beträgt die Förderung damit 756 Euro. Die effektive Belastung sinkt auf 1.044 Euro, während 2.340 Euro im Depot angelegt werden.
Das Altersvorsorgedepot bietet eine deutlich höhere staatliche Förderung als die Riester-Rente. Es richtet sich an die meisten Erwerbspersonen, insbesondere:
Grundsätzlich gilt: Je länger der Anlagehorizont, desto stärker kommen die Vorteile des Altersvorsorgedepots zum Tragen.
Unter bestimmten Umständen kann auch der Wechsel von der Riester-Rente kurz vor dem Ruhestand sinnvoll sein – etwa um die neuen, flexibleren Auszahlungsoptionen zu nutzen (siehe unten). Es soll auch die Möglichkeit geben, das Altersvorsorgedepot zu vererben. Entscheidend wird hier die konkrete Vertragsgestaltung sein.
Für die Auszahlung des angesparten Guthabens sind zwei Varianten vorgesehen: ein Auszahlplan oder eine lebenslange Rente. Der Start der Auszahlphase ist in der Regel zwischen 65 und 70 möglich. Zu Beginn kann einmalig bis zu 30 Prozent des Depotwerts entnommen werden. Die Besteuerung richtet sich danach, wie das Kapital angespart wurde (siehe unten).
Auszahlplan: Das verbleibende Kapital wird gleichmäßig bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt – je nach Vereinbarung mit dem Anbieter. Die Höhe hängt vom Depotwert und von der Entwicklung in der Rentenphase ab.
Lebenslange Rente: Das Guthaben wird in eine lebenslange Zahlung umgerechnet. Wie hoch diese ausfällt, bestimmt der Rentenfaktor des Anbieters.
Wichtiger Unterschied: Der Auszahlplan bietet meist höhere monatliche Beträge, ist aber zeitlich begrenzt. Die lebenslange Rente zahlt weniger, dafür garantiert bis zum Lebensende. Die konkreten Konditionen werden vom Anbieter abhängen – ein Vergleich vor Rentenbeginn kann sich lohnen.
Die Besteuerung der Auszahlungen hängt davon ab, ob die Beiträge gefördert waren oder nicht. Der geförderte Teil wird in der Auszahlphase vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für ungeförderte Beiträge gelten andere Regeln: Bei laufenden Auszahlungen wird in der Regel nur ein festgelegter Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe sich nach dem Alter bei Beginn der Auszahlung richtet. Bei der Einmalzahlung werden die Erträge dagegen entweder anteilig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (bei ausreichender Laufzeit) oder unterliegen der Abgeltungssteuer.
Um überhöhte Kosten zu vermeiden, sieht der Gesetzgeber für sogenannte Standardprodukte einen Kostendeckel von 1 Prozent pro Jahr vor. Standardprodukte sind staatlich definierte, besonders einfache und transparente Altersvorsorge‑Lösungen mit klaren Vorgaben zur Anlage und Kostenstruktur. Diese können sowohl von privaten Anbietern als auch von einem staatlichen Träger angeboten werden. Die Details der Gebührenmodelle stehen noch nicht fest.
Während der Ansparphase soll ein Wechsel zu einem anderen Anbieter jederzeit möglich sein. In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter dafür eine Gebühr verlangen. Nach aktuellen Plänen ist diese Gebühr auf maximal 150 Euro begrenzt. Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit soll der Anbieterwechsel kostenfrei sein. Ebenfalls kostenfrei bleibt ein Wechsel innerhalb desselben Anbieters in ein anderes Produkt. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und in welchem Umfang auch der aufnehmende Anbieter zusätzliche Gebühren erheben darf.
Bestehende Riester-Verträge müssen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist meist ungünstig, da erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen und häufig nur ein niedriger Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Alternativen sind das Weiterführen, das Ruhendstellen oder ein späterer Wechsel in ein Altersvorsorgedepot.
Ein automatischer Übergang ist nicht vorgesehen. Wer unsicher ist, sollte sich unabhängig beraten lassen.
Auch wenn das Altersvorsorgedepot erst ab Anfang 2027 verfügbar sein wird, können Sparer schon jetzt sinnvolle Schritte unternehmen:
Noch ist es zu früh für konkrete Entscheidungen. Sinnvoll ist es, zunächst abzuwarten, wie die Angebote der einzelnen Anbieter ausgestaltet sein werden, insbesondere das angekündigte Standardprodukt. Also: Jetzt nichts überstürzen, aber gut vorbereitet sein – dann lässt sich das Altersvorsorgedepot von Anfang an gezielt und sinnvoll nutzen.
Übrigens: Mit der Basisrente gibt es für Besserverdienende bereits eine attraktive Möglichkeit einer sinnvollen Altersvorsorge mit hohen Steuervorteilen. Die Lösung des VZ VermögensZentrum ist provisionsfrei und investiert in Aktien-ETFs: Basisrente mit ETFs.
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Die Checkliste für die Altersvorsorge gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und zeigt, welche Aufgaben man in welchem Alter angehen sollte.