Private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge: Vermögensaufbau und staatliche Förderung

Eine ausreichende private Altersvorsorge ist ohne Kapitalmarkt heute kaum noch möglich. Entscheidend für den langfristigen Vermögensaufbau sind vor allem eine ausreichend lange Anspardauer, eine angemessene Aktienquote, niedrige Kosten sowie die Nettorendite nach Steuern. Neben privat organisierten Lösungen existieren in Deutschland verschiedene staatlich geförderte Vorsorgeformen, die unterschiedliche Zielgruppen adressieren und jeweils eigene Vor- und Nachteile mit sich bringen.

Aktualisiert am

13. Mai 2026

Neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot („AV-Depot“)

Ab 2027 soll das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente ersetzen. Künftig zahlen Vorsorgesparer in ein individuelles Depot ein, in dem das Kapital überwiegend kostengünstig in Fonds und ETFs investiert wird. Während der Ansparphase fallen keine Steuern an; die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlphase. Zum Rentenbeginn kann das aufgebaute Vermögen entweder über einen Auszahlplan oder in Form einer lebenslangen Rente genutzt werden.

Anders als bei der Riester-Rente sind keine Beitragsgarantien vorgesehen. Dadurch sollen langfristig höhere Renditechancen ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen Anleger jedoch Wertschwankungen in Kauf nehmen. Das Modell richtet sich insbesondere an Personen mit einem langfristigen Anlagehorizont.

Geplant ist zudem eine staatliche Förderung. Nach aktuellem Stand sind Zuschüsse auf Einzahlungen vorgesehen, deren genaue Ausgestaltung jedoch noch nicht abschließend festgelegt ist. Ergänzend wird eine standardisierte, kostengünstige Basislösung diskutiert.

Tipp: Auch bei geförderten Produkten bleiben Faktoren wie die Höhe der Sparbeiträge, die Kosten und die Anlagestruktur entscheidend für den Anlageerfolg. Vergleichen Sie die Angebote genau und lassen Sie sich im Zweifel von unabhängigen Experten beraten.

Basisrente (Rürup-Rente): Kapitalmarkt nutzen, Steuern sparen

Die Basisrente richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und Personen mit höherem Einkommen, steht aber grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen. Ein zentrales Merkmal ist die steuerliche Förderung: Die Beiträge können innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden (2026: bis zu 30.826 Euro für Ledige bzw. 61.652 Euro für Ehepaare).

In der Auszahlphase unterliegt die Rente der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise an und hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. Der zu versteuernde Anteil liegt beim Rentenbeginn 2026 bei 84 Prozent und beim Rentenbeginn 2027 bei 84,5 Prozent. 

Bis 2058 steigt der Anteil jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente vollständig versteuern.

Tipp: Die tatsächliche Attraktivität der Basisrente hängt wesentlich von individuellen Faktoren ab, insbesondere von der steuerlichen Situation und der konkreten Produktgestaltung. Prüfen Sie daher die Kosten, die Flexibilität und das Anlagekonzept.

Betriebliche Altersversorgung: sinnvoller Zusatzbaustein

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt einen weiteren Baustein der Altersvorsorge dar. Beiträge werden in der Regel über die Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt finanziert und sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt. In der Auszahlphase sind Betriebsrenten zu 100 Prozent zu versteuern.

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss zu leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt üblicherweise 15 Prozent der umgewandelten Beiträge.

Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung der bAV ist vom jeweiligen Arbeitgeber und Anbieter abhängig. Zu beachten sind insbesondere eingeschränkte Flexibilität, begrenzte Produktauswahl sowie die vollständige Besteuerung der Leistungen im Ruhestand. Die bAV kann eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzt jedoch in der Regel keine eigenständige private Vorsorge.

Riester-Rente: Einordnung und aktueller Stand

Die Riester-Rente war über viele Jahre das zentrale staatlich geförderte Vorsorgeinstrument für Arbeitnehmer und bestimmte andere Gruppen. In der Praxis haben sich jedoch bei vielen Verträgen strukturelle Herausforderungen gezeigt. Dazu zählen unter anderem vergleichsweise hohe Kosten, komplexe Produktstrukturen sowie eingeschränkte Renditechancen durch gesetzliche Garantieanforderungen. Riester-Renten müssen zu 100 Prozent versteuert werden.

Diese Faktoren können dazu beitragen, dass die tatsächliche Wertentwicklung hinter den Erwartungen zurückbleibt. Gleichzeitig profitieren bestimmte Haushalte – insbesondere Familien mit Kindern oder Personen mit geringem Einkommen – weiterhin von den staatlichen Zulagen.

Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen

Für bestehende Riester-Verträge bestehen grundsätzlich mehrere Optionen: Weiterführung des Vertrags, Beitragsfreistellung oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Kündigung. Bei einer Kündigung müssen staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile in der Regel zurückgezahlt werden.

Im Zuge der geplanten Reform könnte zudem eine Übertragung in das neue Altersvorsorgedepot möglich werden. Details hierzu sind derzeit noch nicht vollständig geregelt.

Tipp: Prüfen Sie für Ihren individuellen Fall, was die sinnvollste Vorgehensweise ist und was Sie darüber hinaus tun sollten, um Ihre Altersvorsorge zu verbessern.

Was bei der Altersvorsorge entscheidend ist

Unabhängig von staatlichen Fördermodellen zeigen sich einige grundlegende Faktoren als besonders wichtig für den langfristigen Erfolg bei der Altersvorsorge.

  • ausreichende und regelmäßig angepasste Sparbeiträge
  • möglichst lange Anlagedauer
  • breite Diversifikation mit angemessener Aktienquote
  • niedrige und transparente Kosten
  • verständliche und flexible Produktstruktur
  • bewusste Nutzung steuerlicher Rahmenbedingungen

Wichtig: Die staatliche Förderung kann den Vermögensaufbau unterstützen, ersetzt jedoch keine konsistente und individuell passende Anlagestrategie.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr für Ihre Altersvorsorge tun? Nutzen Sie den Altersvorsorge-Rechner des VZ oder sprechen Sie mit den Expertinnen und Experten des VZ: Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.