Für Immobilieneigentümer wird 2023 ungemütlich
Die Zinsen steigen und seit Anfang 2023 gilt die steuerliche Neubewertung von Immobilien. Kauf, Renovierung und Weitergabe an die nächste Generation werden deutlich unattraktiver.

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Für Immobilienkäufer und -eigentümer war Deutschland jahrelang ein Paradies. Die Banken warfen ihnen das Geld praktisch hinterher: Darlehen kosteten nur rund 1 Prozent Zinsen pro Jahr oder zeitweise sogar deutlich weniger. Mühelos ließen sich Zins und Tilgung mit den Mieteinnahmen bestreiten. Zudem winkten satte Wertzuwächse, denn die Immobilienpreise kannten nur eine Richtung: nach oben.
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Auch die Weitergabe einer Immobilie an den Nachwuchs war bislang meist kein Problem: Großzügige steuerliche Freibeträge sowie eine oft unrealistisch niedrige steuerliche Bewertung der Objekte führten dazu, dass die Beschenkten oder Erben oftmals keine oder eine nur sehr geringe Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen mussten.
Doch 2022 hat sich der Wind gedreht. Innerhalb kürzester Zeit haben sich die Zinsen verdreifacht. Die Nachfrage nach Objekten ist deshalb stark zurückgegangen, denn für viele Interessenten rechnet sich die Investition nicht mehr – oder sie können sie sich schlicht nicht mehr leisten.
Und seit Anfang 2023 auch noch das: Immobilien werden steuerlich anders bewertet. Gemäß des Jahressteuergesetzes 2022 müssen Beschenkte und Erben von Immobilienvermögen deutlich mehr Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zahlen. Die Parameter für die steuerliche Wertermittlung von Immobilien werden nämlich stärker als bisher an die aktuellen Verkehrswerte gekoppelt. Konkret bedeutet das: Der aktuell auf dem Markt erzielbare Verkaufspreis bestimmt seit dem 1. Januar 2023 auch den steuerlichen Wert von Häusern und Wohnungen.
Dessen ungeachtet macht sich die nachlassende Nachfrage bei den Preisen bemerkbar: Selbst an Top-Standorten wie München, Frankfurt am Main oder Düsseldorf beobachten Makler inzwischen stagnierende oder sogar rückläufige Immobilienpreise. Die neue steuerliche Bewertung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer könnte sich zusätzlich negativ auf die Preise auswirken.
Eigentümer müssen sich auf die neuen Bedingungen einstellen – vor allem, wenn ihre Zinsbindung demnächst ausläuft. Wer zum Beispiel 2018 eine Finanzierung über 500.000 Euro zu 1,1 Prozent Zinsen mit fünf Jahren Zinsbindung vereinbart hat, der muss nun bei der Verlängerung mit rund 3,0 Prozent Zinsen rechnen (siehe Tabelle). Bei einer jährlichen Tilgung von 2,0 Prozent steigen die jährlichen Zinskosten um fast 7.000 Euro. Ohne Tilgung ist der Unterschied noch deutlicher: Die Zinskosten steigen dann um 9.500 Euro pro Jahr.
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