Die gesetzliche Erbfolge
Jeder Erbe hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen. Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn die Erbschaft überschuldet ist.

Dr. Tatjana Rosendorfer
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Erben haben gerade einmal sechs Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie ein Erbe annehmen möchten oder nicht. Die sechswöchige Frist gilt ab dem Tag, an dem sie von der Erbschaft erfahren haben. Schlagen sie das Erbe innerhalb dieses Zeitraumes nicht aus, gilt es automatisch als angenommen. Der Erbe haftet dann auch für Schulden, die vielleicht erst später ans Tageslicht kommen.
Die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung eines Erbes ist nicht einfach. Vielfach kennt man nicht die gesamten Vermögensverhältnisse des Erblassers. Ohne einen Erbschein hat man kaum Möglichkeiten, diese umfassend in Erfahrung zu bringen. Außerdem ist die Zeitspanne mit sechs Wochen sehr kurz.
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Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, kommt der nächste Erbe zum Zuge. Auch er hat für die Entscheidung wiederum sechs Wochen Zeit, und zwar ebenfalls ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Erbschaft erfährt. Schlägt auch er das Erbe aus, kommt wiederum der nächste Erbe zum Zuge.