Abfindung: Reicht das Geld bis zum Ruhestand?

Abfindung

Die anhaltende Konjunkturschwäche führt dazu, dass zahlreiche Unternehmen in Deutschland massiv Stellen streichen. Betroffenen Beschäftigten werden dabei häufig Abfindungen angeboten, die bei langjähriger Betriebszugehörigkeit durchaus sechsstellig ausfallen können. Ältere Erwerbstätige stellen sich dann die Frage: Reicht meine Abfindung, um die Zeit bis zum Rentenbeginn zu finanzieren? Beispiele zeigen, was möglich ist und mit welchen Maßnahmen man bei der Abfindung Steuern sparen kann.

Publiziert am

17. September 2026

Nicht nur Autohersteller und große Zulieferer bauen viele Tausend Arbeitsplätze ab. Die Bahn und die Post, Thyssen, Lufthansa, Siemens, Commerzbank – Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen planen umfangreiche Stellenstreichungen. Industrieunternehmen und Großkonzerne fahren Personalabbauprogramme, zum Teil verbunden mit freiwilligen Abfindungsprogrammen.

Abfindung: in wenigen Schritten viel Steuern sparen

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Das Merkblatt erklärt, mit welchen Maßnahmen Sie die Steuerbelastung senken können, damit Ihnen am Ende netto mehr bleibt.

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Abfindung: Wie viel üblich ist

Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt beispielsweise vom Gehalt, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter und der Position ab. Als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Sozialpläne oder Tarifverträge weichen häufig davon ab, auch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Abfindung individuell vereinbaren. 

Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung und der Unternehmensberatung Boston Consulting zeigt, dass Abfindungen viel höher sind: Unternehmen mit über 10.000 Mitarbeitern zahlen im Durchschnitt 1,41 Bruttogehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Abfindungen sind am höchsten in den Branchen Energieversorgung (1,55), Finanz- und Versicherungswesen (1,32), Transport und Logistik (1,04) und Industrie (1,01).

Im Durchschnitt betragen Abfindungen 1 Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Abfindung muss vollständig versteuert werden. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren: wenn das Geld im Folgejahr ausbezahlt wird, in dem weniger oder keine Einkünfte erwartet werden, und wenn die Fünftelregelung angewandt wird. Die folgenden drei Beispiele zeigen, ob man sich mit einer Abfindung auf dieser Basis umgehend zur Ruhe setzen und die Dauer bis zum Rentenbeginn finanziell überbrücken kann. Die Beträge sind gerundet.

Wie viel man pro Monat von der Abfindung hat

Beispiel 1: 55 Jahre, verheiratet, 78.000 Euro Bruttojahresgehalt (6.500 Euro pro Monat), 25 Jahre Betriebszugehörigkeit, gewünschter Rentenbeginn mit 63

Ein Bruttomonatsgehalt von 6.500 Euro und 25 Betriebsjahre ergeben eine Abfindung (brutto) von rund 163.000 Euro. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, die Auszahlung im Folgejahr auszuzahlen. Mit der Fünftel-Regelung beträgt die Besteuerung ca. 7.000 Euro. Damit bleiben von der Abfindung knapp 156.000 Euro netto. Er hat noch acht Jahre bis zur Rente. Das Kapital wird risikoarm angelegt und erwirtschaftet 2 Prozent Zinsen. Damit kann er jeden Monat 1.700 Euro entnehmen.

Beispiel 2: 59 Jahre, geschieden, 90.000 Bruttojahresgehalt (7.500 Euro pro Monat), 40 Jahre Betriebszugehörigkeit, regulärer Rentenbeginn mit 66

Der 59-Jährige hat sein ganzes Berufsleben bei einem Unternehmen verbracht. Aus 40 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Monatsbruttolohn von 7.500 Euro rechnet er mit einer Abfindung von 300.000 Euro. Als Lediger ist die Steuerbelastung trotz Fünftel-Regelung hoch: Nach 75.000 Euro Steuern bleiben von der Abfindung 225.000 Euro. Davon kann er bei einer Anlagenrendite von 2 Prozent sieben Jahre lang jeden Monat 2.800 Euro entnehmen.

Beispiel 3: 61 Jahre, verwitwet, 150.000 Euro Bruttojahresgehalt (12.500 Euro pro Monat), 30 Jahre Betriebszugehörigkeit, regulärer Rentenbeginn mit 67

Der 61-jährige Abteilungsleiter arbeitet seit drei Jahrzehnten beim selben Arbeitgeber. Bei seinem Monatsbrutto von 12.500 Euro würde seine Abfindung 375.000 Euro betragen, doch der Arbeitgeber bietet in einer individuellen Vereinbarung 550.000 Euro an. Mit der Fünftel-Regelung gehen fast 185.000 Euro davon an den Fiskus. Netto beträgt die Abfindung also 365.000 Euro. Bei einer Anlagenrendite von 2 Prozent kann er davon sechs Jahre lang knapp 5.300 Euro pro Monat entnehmen.

Bei Abfindungen gibt es viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen

Bei diesen Beispielen wurden der Einfachheit halber nur zwei Optionen angewendet, die Fünftelregelung und die Verschiebung der Auszahlung ins Folgejahr. Weitere Maßnahmen sind individuell, denn die optimale Gestaltung hängt stets von den persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen ab. 

Eine frühzeitige steuerliche Planung kann die Steuerbelastung auf die Abfindung spürbar reduzieren. Bevor die Abfindung ausgezahlt wird, sollte man sich unabhängig beraten und aufzeigen lassen, welche Optionen in eigenen Fall am meisten bringen.

Tipps zum Steuersparen: von Altersvorsorge bis Zinsen

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Wie Sie bei der Altersvorsorge, bei Geldanlagen, Immobilien und beim Nachlass Steuern sparen können, lesen Sie hier. 

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Denn: Praktisch immer fällt im Jahr der Auszahlung einer Abfindung neben der Abfindung selbst auch weiteres zu versteuerndes Einkommen an. Die Höhe dieses Einkommens beeinflusst die steuerliche Wirkung der Fünftelregelung maßgeblich und die Steuer kann deutlich höher ausfallen. Daher sollte das laufende Einkommen im Auszahlungsjahr, soweit möglich und sinnvoll, reduziert werden. 

Mögliche Maßnahmen dafür sind:

  • Erhöhung der abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen, zum Beispiel durch zusätzliche Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung, eine Basisrente (Rürup-Rente) oder berufsständische Versorgungswerke.
  • Erhöhung der abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel durch die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen.
  • Reduzierung der Erwerbstätigkeit bzw. geringere laufende Arbeitseinkünfte im Auszahlungsjahr der Abfindung.
  • Erhöhung abzugsfähiger Werbungskosten, etwa durch beruflich veranlasste Fortbildungen oder andere berufsbezogene Aufwendungen.
  • Vorziehen steuerlich abzugsfähiger Instandhaltungsmaßnahmen bei vermieteten Immobilien.
  • Prüfung einer getrennten Veranlagung von Ehegatten, sofern dies im Einzelfall steuerliche Vorteile bietet.

So viel bleibt netto von Ihrer Abfindung

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Finden Sie heraus, wie viel nach Abzug der Steuern von Ihrer Abfindung übrigbleibt.

Fazit: Reicht die Abfindung bis zum Ruhestand?

Ob die Abfindung bis zum Ruhestand reicht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab:

  • Wie alt bin ich heute? 
  • Ab wann werde ich Renteneinkünfte beziehen? 
  • Wie viele Jahre möchte ich also mit der Abfindung überbrücken? 
  • Wie hoch sind meine Ausgaben pro Monat?
  • Plane ich in den Jahren bis zum Rentenbeginn größere Ausgaben, zum Beispiel Reisen, Renovierungen des Eigenheims oder Schenkungen an Kinder?
  • Habe ich Einkünfte, zum Beispiel Mieten oder Kapitalerträge?
  • Könnte ich weiterarbeiten, ggf. in Teilzeit? 
  • Habe ich weiteres Vermögen, um meine Einkommenslücke zu decken?

Wer niedrige Wohnkosten oder passive Einkünfte wie Miet- und Kapitalerträge hat, braucht möglicherweise weniger als jemand, der in einer teuren Stadt zur Miete wohnt und bei dem das Erwerbseinkommen durch den Jobverlust als einzige Einkommensquelle wegfällt.

Tipp: Liegt Ihnen ein Abfindungsangebot vor, dann lassen Sie sich nicht vorschnell auf ein Angebot ein. Eine Abfindung ist häufig Verhandlungssache. Finden Sie umgehend heraus, welche Gesamtsumme Sie für Ihr finanzielles Ziel benötigen. Ist das Abfindungsangebot zu niedrig, können Sie gezielt nachverhandeln. Wichtig ist, dass Sie vor der Auszahlung aktiv werden, um die Zahlung so steuerschonend wie möglich gestalten zu können. 

Weitere Informationen

Bei Abfindungen geht es häufig um viel Geld. Lassen Sie sich daher am besten individuell, unabhängig und umfassend beraten: Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums kennen sich nicht nur in Steuerfragen sowie der Vermögens- und Einkommensplanung aus, sondern sind auch als Ruhestandsplaner tätig.

Ihr Wissen teilen sie in kostenfreien Vorträgen und Webinaren. Nehmen Sie teil am nächsten Vortrag oder Webinar "Abfindung optimal nutzen: Steuerregeln verstehen, Fehler vermeiden".

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit den unabhängigen Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums. Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.