Steuern

Was bleibt nach Steuern von einer Abfindung übrig?

Eine Abfindung schafft einen Ausgleich, wenn man seine Stelle verliert oder aufgibt. Ohne sorgfältige Planung bleibt davon nach Abzug der Steuern wenig übrig.

Publiziert am

26. Juni 2026

Viele Unternehmen bieten älteren Mitarbeitern eine Abfindung an, wenn sie ausscheiden, bevor sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Was auf den ersten Blick gut klingt, kann jedoch zur Steuerfalle werden – vor allem, wenn man im Jahr der Auszahlung noch Gehalt bezieht. Unter Umständen zahlt man auf dieses Gehalt faktisch mehr als 100 Prozent Steuern!

Im schlechtesten Fall geht der ganze zusätzliche Verdienst also an den Fiskus, und man zahlt sogar noch drauf. Grund dafür ist die sogenannte Fünftelregel, eine steuerliche Besonderheit bei Abfindungen. Diese Regel stellt sicher, dass einmalige Zahlungen wie Abfindungen steuerlich gleich belastet werden wie eine Geldsumme, die über mehrere Jahre hinweg ausbezahlt wird.

Das Beispiel in der Tabelle unten illustriert, was das bedeutet:

Ein Alleinstehender bekommt eine Abfindung von 400.000 Euro. Nach Steuern bleiben davon 281.500 Euro. Verdient er im selben Jahr 50.000 Euro dazu, steigt die Steuer auf 173.600 Euro, und von der Abfindung bleiben nur 226.400 Euro übrig. Das sind 55.100 Euro weniger als ohne den Zusatzverdienst.

Tipp: Sie erwarten eine Abfindung? Ermitteln Sie mit dem Abfindungsrechner mit wenigen Klicks den voraussichtlichen Steuerbetrag und leiten Sie die folgenden Maßnahmen ein, um die Steuerlast zu senken:

Auszahlung aufschieben

Wer damit rechnet, im Jahr nach der Abfindung weniger oder gar nichts mehr zu verdienen, sollte die Auszahlung verschieben. Das hilft, die Steuerlast erheblich zu senken.

Ausgaben erhöhen

Im Jahr der Auszahlung kann es sinnvoll sein, steuerlich absetzbare Ausgaben vorzuziehen, um Steuern zu sparen.

Altersvorsorge verbessern

Einzahlungen in bestimmte Formen der Altersvorsorge wie die Basisrentesenken die Steuerlast ebenfalls unmittelbar.

Fünftelregel nutzen

Die Fünftelregel greift nicht automatisch. Nur wer eine Steuererklärung abgibt, profitiert von der Steuerersparnis, die damit verbunden ist.

Weitere Informationen

Sie wollen das Beste aus Ihrer Abfindung machen? Bestellen Sie das Merkblatt zum Thema, oder lassen Sie sich im VZ VermögensZentrum beraten.