Neues bei Altersvorsorge und Steuern: Wie Sie 2023 am besten vorgehen
Der bevorstehende Jahreswechsel bringt wieder zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Lesen Sie, wie viel Steuern Sie sparen können und wie Sie Ihre Altersvorsorge verbessern.

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Im neuen Jahr wird vieles teurer. Zum Beispiel heben zum 1. Januar viele Energieversorger ihre Tarife kräftig an, und höhere Zusatzbeiträge lassen die Kosten für die Krankenkasse im Schnitt auf 16,2 Prozent steigen. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Gas- und Strompreisbremse dämpft die Energiekosten und das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Kind. Und langfristig lässt sich an den richtigen Stellen einiges sparen – zum Beispiel indem man smart für das Alter vorsorgt, sein Vermögen richtig anlegt und die geförderten Angebote vollumfänglich ausschöpft.
Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:
Dank erheblicher Steuervorteile können Sie effizient für das Alter vorsorgen. Ab 2023 können Sie Rentenbeiträge vollumfänglich von der Steuer absetzen. 2022 war dies nur zu 94 Prozent möglich. Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungseinrichtungen und andere staatlich geförderte Formen der Altersvorsorge. Diese lohnen sich insbesondere für Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte, denn je nach individueller Situation können sie steuerbegünstigt viel mehr einzahlen als in die betriebliche Altersversorgung (siehe Tabelle).
Tipp: Wählen Sie dafür keine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, sondern einen kostengünstigen ETF-Sparplan, der Altersvorsorge mit dem Versicherungsschutz und ertragsstarken Wertpapier-Anlagen kombiniert. Damit können Sie hohe Beiträge einbringen und neu zu 100 Prozent steuerlich geltend machen (siehe Tabelle).
Die Kapitalerträge des Wertpapierdepots, mit dem Sie Ihr Alterskapital ansparen, sind abgeltungssteuerfrei. In der Sparphase fällt auf den Wertzuwachs keine Kapitalertragssteuer an. Zum Renteneintritt wird das Depotguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. Der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand meist viel niedriger.
Mit Home Office mehr absetzen
Die Home-Office-Pauschale wird 2023 verbessert. Neu können statt 5 Euro nun 6 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden. Zudem können statt 120 nun bis zu 210 Home-Office-Tage pro Jahr geltend gemacht werden. Damit steigt der Höchstbetrag von 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr. Die Home-Office-Pauschale gilt für Unternehmer, Freiberufler und Angestellte, die zeitweilig von zu Hause arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
2023 und 2024 können Unternehmen ihren Angestellten über das Gehalt hinaus steuer- und sozialversicherungsfreie Zusatzzahlungen gewähren. Die Höchstgrenze für diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie beträgt insgesamt 3.000 Euro.
Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben
Gute Nachricht für Frührentner: Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Frührentner dürfen beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. In den letzten Jahren galt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro pro Jahr. Vor der Coronakrise war sie mit 6.300 Euro pro Jahr wesentlich geringer.
Freibeträge und Bemessungsgrenzen 2023 im Überblick
Der Grundfreibetrag für Ledige steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Für Ehepaare ist er mit 21.816 Euro doppelt so hoch. Genauso hoch ist der Unterhaltshöchstbetrag. Wer zum Beispiel das Pflegeheim der Eltern finanziert, kann 2023 bis zu 10.908 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Weitere Freibeträge:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt neu 1.230 Euro. Bis zu dieser Höhe können Werbungskosten ohne Belege pauschal geltend gemacht werden.
- Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr. Für Verheiratete steigt er von 1.602 auf 2.000 Euro.
- Der Kinderfreibetrag steigt von 8.548 Euro auf 8.952 Euro pro Jahr.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 252 Euro auf 4.260 Euro erhöht.
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Auch gelten ab dem 1.1.2023 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie neu 4.987,50 Euro pro Monat oder 59.850 Euro pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird auf 66.600 Euro angehoben. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern um 250 Euro auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern um 350 Euro auf 7.100 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird diese Einkommensgrenze bei in den alten Bundesländern bei 8.950 Euro und in den neuen Bundesländern bei 8.700 Euro liegen. Wer mehr verdient, muss die Differenz mit der eigenen privaten Altersvorsorge absichern. Unterstützung dabei erhalten Sie von unabhängigen Beratern des VZ.
Lese-Tipp: Was Sie 2022 noch tun sollten
Wenn Sie dieses Jahr in letzter Minute noch Steuern sparen wollen, finden Sie in unserem Artikel "Was Sie bis zum Jahresende tun sollten" Anregungen dazu.