Steuern

Finanzen 2024 und 2025: Keine Fristen verpassen und Chancen nutzen

Das ganze Jahr über gibt es viele Möglichkeiten, Geld zu sparen. Oft müssen dabei allerdings Termine eingehalten werden. Mit diesem Fahrplan behalten Sie die wichtigsten Daten im Auge.

Julian Mayer
Finanzexperte
Aktualisiert am
22. November 2024

In den letzten Wochen des Jahres 2024 sollte man einige wichtige Termine im Auge behalten (siehe Tabelle unten). Bis Ende November sollten Sie Ihre Autoversicherung prüfen. Verlustbescheinigungen für Kapitalerträge müssen bis am 13. Dezember bei der Bank angefordert werden. Am 27. Dezember ist der letzte Tag, um Freistellungsaufträge zu aktualisieren und Beiträge in die Basisrente einzuzahlen.

Merkblatt

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Das Merkblatt stellt Steuersparmöglichkeiten vor. Mit einer geschickten Planung können Sie oft viele Tausend Euro Steuern im Jahr sparen.

Steuererklärung abgeben

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2024 endet am Donnerstag, den 31. Juli 2025. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat mehr Zeit: Bis zum 2. Juni 2025 kann auf diesem Wege noch die Steuererklärung für 2023 eingereicht werden und die Steuererklärung für 2024 ist erst am 30. April 2026 fällig. Warten Sie aber nicht zu lange, wenn Sie eine Rückerstattung erwarten!

Tipp: Lassen Sie sich beraten, um 2024 Ihre Steuerlast zu senken, zum Beispiel im Rahmen der Altersvorsorge mit der Basisrente (Rüruprente).

Versicherungsprämien reduzieren

Für 2025 haben viele Krankenkassen angekündigt, ihre Zusatzbeiträge kräftig zu erhöhen. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen soll der Zusatzbeitrag 2025 im Schnitt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent steigen. 

Versicherte, deren Betrag steigt, haben ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Gilt also ab Januar 2025 der erhöhte Zusatzbeitrag, tritt die Kündigung im Januar Ende März in Kraft. Suchen Sie sich also eine neue Kasse, die bessere Konditionen oder bestimmte Zusatzleistungen bietet.

Private Krankenversicherungen rechnen 2025 im Durchschnitt mit Tariferhöhungen von 18 Prozent. Auch hier haben Versicherte bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung.

Autoversicherung 2025

Auch bei KfZ-Versicherungen kann sich ein Vergleich lohnen. Der ADAC schätzt, dass die Neubewertung von Auto-Typenklassen 2025 dazu führt, dass die Typklassen in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung für 7,1 Millionen Fahrzeughalter teurer werden und für 5,1 Millionen Fahrzeughalter günstiger. Ein Wechsel spart sofort bares Geld.

Merkblatt

Geld anlegen im Vergleich: Auf diese Gebühren sollten Sie achten

Bei der Geldanlage fallen Gebühren an. Lesen Sie, wie Sie diese optimieren können.

 

Bankgebühren hinterfragen

Bankkunden sollten die Gebühren für ihre Konten und Depots hinterfragen und vergleichen. Hohe Kosten gehen zulasten der Rendite. Ein Wechsel ist einfach und spart sofort viel Geld. Berücksichtigt man die Inflation, verliert das Vermögen auf dem Sparkonto beträchtlich an Wert. Sparer sollten daher Kontoguthaben reduzieren und bessere Alternativen für ihr Kapital finden.

Tipp: Nehmen Sie Ihre Geldanlagen und Ihre Anlagestrategie jedes Jahr neu unter die Lupe. Prüfen Sie, wie Sie Ihre Rendite optimieren und Gebühren sparen können. Unabhängige Experten können Ihnen helfen, passende Anlageformen zu finden. Beim VZ VermögensZentrum zum Beispiel können Sie ein Vermögensverwaltungsmandat abschließen. Ihr Berater stellt Ihnen dann ein Portfolio zusammen, das Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, und überwacht es laufend. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern.

Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen

Geld, das länger nicht benötigt wird, kann für die Altersvorsorge genutzt werden. Ledige können 2024 bis zu 27.566,20 Euro in die Basisrente (Rüruprente) einzahlen und steuerlich geltend machen und Ehepaare mit 55.132,40 Euro das Doppelte. 2025 steigen die Höchstbeiträge, die steuerlich absetzbar sind, auf 29.343,60 für Ledige und 58.687,20 Euro für Ehepaare.

Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, berufsständische Versorgungswerke und in die Basisrente können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei der betrieblichen Altersversorgung können 2024 maximal 7.248 Euro eingezahlt und abgesetzt werden. 2025 sind es 7.728 Euro.

Tipp zur Basisrente: Die Umsetzung geschieht häufig mit klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen. Dabei fallen häufig hohe Provisionen und Produktkosten an. Fließen die Beiträge hingegen in ein Wertpapier-Depot, fällt für den Wertzuwachs keine Abgeltungssteuer an. Das Kapital wird zu Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt. Diese muss zwar versteuert werden, aber der persönliche Steuersatz ist im Rentenalter in der Regel niedriger als im Erwerbsleben.

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