Expertentipps
Erfolgreich Geld anlegen, Steuern reduzieren und die Altersvorsorge optimieren: Lesen Sie unsere Tipps
Steuern
Merkblatt
Möchten Sie wissen, wie viel nach Abzug der Steuern von Ihrer Abfindung übrigbleibt? Mit unserem Abfindungsrechner erhalten Sie die Antwort mit wenigen Klicks. Sie sehen, wie viel mehr Sie netto erhalten, wenn Sie die Fünftelregelung nutzen.
Der Abfindungsrechner ist einfach zu nutzen. Es sind nur wenige Angaben nötig: Bitte teilen Sie mit, wie hoch Ihre gesamten Bruttoeinkünfte im Bezugsjahr der Abfindung sind. Sind Sie verheiratet, zählen Sie auch die Einkünfte Ihres Ehepartners dazu. Dann tragen Sie ein, welche Abfindung Sie erwarten, und wie hoch Ihre steuersenkenden Maßnahmen sind. Wenn Sie ledig sind, wählen Sie den Grundtarif, wenn Sie verheiratet sind den Splittingtarif. Ihre Angaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert.
Tipp: Klicken Sie rechts neben den Eingabefeldern auf das Info-I. Sie erhalten detaillierte Angaben, welche Beträge Sie berücksichtigen können, und wer zu welchem Einkommensteuertarif gehört.
Mit einem Klick erhalten Sie eine Übersicht, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen und wie viel weniger Steuern anfallen, wenn Sie die Fünftelregelung nutzen und wenn Sie zusätzlich die Fünftelregelung optimieren.
In der ersten Zeile sehen Sie, wie viel Einkommenssteuer Sie bezahlen müssen, wenn Sie alle Einkünfte inklusive der gesamten Abfindungssumme regulär versteuern ("Standardbesteuerung"). In der Zeile darunter wird angezeigt, wie viel Ihnen netto nach Abzug der Steuern bleibt.
Hier werden die Werte angezeigt, wenn Sie die Fünftelregelung anwenden. Sie sehen Ihre Steuerbelastung bei Anwendung der Fünftelregelung, Ihr Nettoeinkommen nach Abzug der Steuern sowie den Vorteil gegenüber der Standardbesteuerung.
Im dritten Schritt werden die Werte angezeigt, wenn Sie die Fünftelregelung optimieren, indem Sie im Bezugsjahr der Abfindung steuersparende Maßnahmen vornehmen. Die Summe der steuersenkenden Maßnahmen haben Sie oben im Rechner eingetragen. Sie sehen Ihre Steuerbelastung bei Anwendung der sogenannten optimierten Fünftelregelung, Ihr Nettoeinkommen nach Abzug der Steuern sowie den Vorteil gegenüber der Standardbesteuerung.
Tipp: Ihren Gesamtsteuervorteil gegenüber der Standardbesteuerung sehen Sie, indem Sie beide Vorteile zusammenrechnen.
Seit Anfang 2025 müssen Arbeitnehmer die Fünftelregelung in der Einkommenssteuererklärung selbst aktivieren. Die Abfindungssumme wird in der Anlage N eingetragen. Das Finanzamt zahlt den Steuervorteil in Form einer Steuerrückerstattung aus oder verrechnet ihn mit anderen Steuerverpflichtungen.
Bis Ende 2024 war der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug automatisch anzuwenden, wenn eine Abfindung gezahlt wurde. 2025 wurde dieses Vorgehen abgeschafft.
Sie können Ihre Angaben anpassen und zum Beispiel Ihre Einkünfte, Ihre Abfindung und die steuersenkenden Maßnahmen verändern. Mit jeder Eingabe sehen sie umgehend die Auswirkung auf Ihre Steuerbelastung.
Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen wird, oder wie hoch Ihre Gesamteinkünfte in diesem Steuerjahr sein werden, können Sie diese abschätzen oder die Steuerbelastung bei unterschiedlichen Höhen anschauen.
Besonders interessant ist der Vergleich, wie sich steuersenkende Maßnahmen in unterschiedlicher Höhe auf die Steuerbelastung auswirken. Hier einige Beispiele:
Tipp: Wichtig ist, frühzeitig zu vergleichen und die steuersenkenden Maßnahmen im Bezugsjahr umzusetzen. Im Folgejahr ist es dafür zu spät. Wer also 2026 ein Abfindungsangebot erhält, sollte sich umgehend – am besten noch vor der Auszahlung – über die Möglichkeiten informieren.
Merkblatt
Veranstaltung
Steuern zu optimieren zahlt sich aus. Lesen Sie hier, wie Sie mit einer geschickten Planung viele Tausend Euro Steuern sparen können.