Steuern

Abfindungsrechner

So viel bleibt netto von Ihrer Abfindung

Abfindungsrechner des VZ: einfach, schnell und kostenfrei

Möchten Sie wissen, wie viel nach Abzug der Steuern von Ihrer Abfindung übrigbleibt? Mit unserem Abfindungsrechner erhalten Sie die Antwort mit wenigen Klicks. Sie sehen, wie viel mehr Sie netto erhalten, wenn Sie die Fünftelregelung nutzen.

{{ formErrors.relationshipStatus }}

{{ results.taxStandard }}
{{ results.netStandard }}
{{ results.taxFifthRule }}
{{ results.netFifthRule }}
{{ results.advantage }}
{{ results.taxFifthRuleOptimized }}
{{ results.netFifthRuleOptimized }}
{{ results.advantageOptimized }}

So funktioniert der Abfindungsrechner

  • So funktioniert der Abfindungsrechner

    Der Abfindungsrechner ist einfach zu nutzen. Es sind nur wenige Angaben nötig: Bitte teilen Sie mit, wie hoch Ihre gesamten Bruttoeinkünfte im Bezugsjahr der Abfindung sind. Sind Sie verheiratet, zählen Sie auch die Einkünfte Ihres Ehepartners dazu. Dann tragen Sie ein, welche Abfindung Sie erwarten, und wie hoch Ihre steuersenkenden Maßnahmen sind. Wenn Sie ledig sind, wählen Sie den Grundtarif, wenn Sie verheiratet sind den Splittingtarif. Ihre Angaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert.

    Tipp: Klicken Sie rechts neben den Eingabefeldern auf das Info-I. Sie erhalten detaillierte Angaben, welche Beträge Sie berücksichtigen können, und wer zu welchem Einkommensteuertarif gehört.

  • Welche Ergebnisse zeigt der Abfindungsrechner?

    Mit einem Klick erhalten Sie eine Übersicht, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen und wie viel weniger Steuern anfallen, wenn Sie die Fünftelregelung nutzen und wenn Sie zusätzlich die Fünftelregelung optimieren.

  • Einkommenssteuer bei Standardbesteuerung

    In der ersten Zeile sehen Sie, wie viel Einkommenssteuer Sie bezahlen müssen, wenn Sie alle Einkünfte inklusive der gesamten Abfindungssumme regulär versteuern ("Standardbesteuerung"). In der Zeile darunter wird angezeigt, wie viel Ihnen netto nach Abzug der Steuern bleibt.

  • Einkommenssteuer bei Anwendung der Fünftelregelung

    Hier werden die Werte angezeigt, wenn Sie die Fünftelregelung anwenden. Sie sehen Ihre Steuerbelastung bei Anwendung der Fünftelregelung, Ihr Nettoeinkommen nach Abzug der Steuern sowie den Vorteil gegenüber der Standardbesteuerung.

  • Einkommenssteuer bei optimierter Fünftelregelung

    Im dritten Schritt werden die Werte angezeigt, wenn Sie die Fünftelregelung optimieren, indem Sie im Bezugsjahr der Abfindung steuersparende Maßnahmen vornehmen. Die Summe der steuersenkenden Maßnahmen haben Sie oben im Rechner eingetragen. Sie sehen Ihre Steuerbelastung bei Anwendung der sogenannten optimierten Fünftelregelung, Ihr Nettoeinkommen nach Abzug der Steuern sowie den Vorteil gegenüber der Standardbesteuerung.

    Tipp: Ihren Gesamtsteuervorteil gegenüber der Standardbesteuerung sehen Sie, indem Sie beide Vorteile zusammenrechnen.

  • Fünftelregelung: wichtig zu wissen

    Seit Anfang 2025 müssen Arbeitnehmer die Fünftelregelung in der Einkommenssteuererklärung selbst aktivieren. Die Abfindungssumme wird in der Anlage N eingetragen. Das Finanzamt zahlt den Steuervorteil in Form einer Steuerrückerstattung aus oder verrechnet ihn mit anderen Steuerverpflichtungen.

    Bis Ende 2024 war der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug automatisch anzuwenden, wenn eine Abfindung gezahlt wurde. 2025 wurde dieses Vorgehen abgeschafft.

  • Welche Angaben Sie im Abfindungsrechner anpassen können

    Sie können Ihre Angaben anpassen und zum Beispiel Ihre Einkünfte, Ihre Abfindung und die steuersenkenden Maßnahmen verändern. Mit jeder Eingabe sehen sie umgehend die Auswirkung auf Ihre Steuerbelastung.

    Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen wird, oder wie hoch Ihre Gesamteinkünfte in diesem Steuerjahr sein werden, können Sie diese abschätzen oder die Steuerbelastung bei unterschiedlichen Höhen anschauen.

    Besonders interessant ist der Vergleich, wie sich steuersenkende Maßnahmen in unterschiedlicher Höhe auf die Steuerbelastung auswirken. Hier einige Beispiele:

    • Steuerlich absetzbare Ausgaben (Werbungskosten) sind zum Beispiel berufliche Fort -und Weiterbildungen oder Kosten eines heimischen Arbeitszimmers.
    • Eine weitere Option ist die Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen, was auf Anfrage beim Versicherer für mehrere Jahre möglich ist.
    • Wer Immobilien zur Vermietung besitzt, kann im Steuerjahr größere Instandhaltungsmaßnahmen planen und bezahlen. 
    • Altersvorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Einzahlungen in die Basisrente (Rürup-Rente) können bis zu einer bestimmten Höhe vollständig als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Bei der Basisrente ist der Maximalbetrag 2026 für Ledige 30.826 Euro und für Verheiratete 61.652 Euro.

    Tipp: Wichtig ist, frühzeitig zu vergleichen und die steuersenkenden Maßnahmen im Bezugsjahr umzusetzen. Im Folgejahr ist es dafür zu spät. Wer also 2026 ein Abfindungsangebot erhält, sollte sich umgehend – am besten noch vor der Auszahlung – über die Möglichkeiten informieren.