Geldanlagen

Abfindung: Mit schrittweiser Optimierung mehr Geld

Bei Abfindungen geht oft viel Geld für Steuern und Sozialabgaben verloren. Wer die richtigen Maßnahmen trifft, kann seine Abgabenlast erheblich reduzieren und den ausgezahlten Betrag deutlich erhöhen.

Andreas Limoser

Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
26. August 2022

Wolfgang H. aus Nürnberg hat Glück im Unglück: Sein Arbeitgeber möchte, dass er vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet, und bietet dem 57-Jährigen eine Abfindung in Höhe von 800.000 Euro an. Das klingt viel, allerdings bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen nur etwa 462.000 Euro übrig - rund 40 Prozent weniger. Das will Wolfgang H. nicht so einfach hinnehmen. Er informiert sich, welche Möglichkeiten er nutzen kann, um die Abgabenlast zu reduzieren.

Merkblatt

Abfindung: Wie Sie in wenigen Schritten viel Steuern sparen

Bei Abfindungen geht oft viel Geld ans Finanzamt. Lesen Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Steuerbelastung senken können.

Die Fünftel-Regel anwenden

Abfindungen sind als außerordentliche Einkünfte zu versteuern. Damit die Steuerbelastung im Auszahlungsjahr nicht extrem hoch ist, kann sie mit der sogenannten Fünftel-Regel gemindert werden. Die Abfindung wird dann nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt über fünf Jahre versteuert. Pro Jahr wird also nur ein Fünftel des Abfindungsbetrags zum Einkommen dazugerechnet, dadurch steigt der Steuersatz nicht so stark an.

Weitere strategische Schritte

Steuerschonend wirkt sich zudem eine Verschiebung der Abfindungszahlung ins Folgejahr aus, falls dann keine oder geringere Erwerbseinkünfte erzielt werden. Den gleichen Effekt erzielen zusätzliche Einzahlungen in eine Betriebsrente, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge und die gesetzliche Rente sowie Vorauszahlungen in die Krankenversicherung. Zudem senken Werbungskosten die zu versteuernden Einkünfte, zum Beispiel durch die Anschaffung von Computern oder Büromöbeln sowie eine berufliche Weiterbildung.

Indem die Maßnahmen clever kombiniert werden, lassen sich in diesem Fall fast 100.000 Euro mehr herausholen.

Abfindung: Netto rund 95.000 Euro mehr durch Optimierungsmaßnahmen

Abfindung ohne Optimierung 462.000 Euro netto. Berechnung nach Splitting-Tabelle 2020 inkl. Fünftel-Regel, ohne Kirchensteuer.

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Erste Optimierung: Auszahlung verschieben

Wolfgang H. einigt sich mit seinem Chef auf eine Auszahlung im Folgejahr. Er hat dann kein zusätzliches Einkommen und muss nur die Abfindung versteuern. Durch die zusätzliche Anwendung der Fünftel-Regel spart er rund 69.000 Euro Steuern. Als freiwillig Versicherter muss er zwar den Maximalbetrag von 10.000 Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Unterm Strich ergibt sich jedoch eine Nettoabfindung von 530.000 Euro. Und es geht noch besser!

Zweite Optimierung: Teil in Betriebsrente einzahlen

Zusätzlich nutzt er den Tipp eines Kollegen, einen Teil der Abfindung in eine Betriebsrente (Deferred Compensation) umzuwandeln. Dieser Schachzug bringt ihm weitere 27.000 Euro netto. 300.000 Euro der Abfindungssumme fließen steuerfrei in eine Pensionszusage. Nach Abzug von 55.000 Euro Steuern sowie 50.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung (Maximalbetrag von 10.000 Euro für fünf Jahre) bringt die Betriebsrente eine Kapitalauszahlung von 195.000 Euro. Die zu versteuernde Abfindungssumme sinkt auf 500.000 Euro. Nach Abzug von Steuern (128.000 Euro) und dem Maximalbetrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (10.000 Euro) bleiben netto 362.000 Euro. Statt 462.000 (ohne Optimierung) erhält Wolfgang H. also 557.000 Euro, die er für sich nutzen kann.

Der Fall von Wolfgang H. zeigt den großen Gestaltungsspielraum bei Abfindungen. Das Thema ist jedoch komplex und benötigt eine Betrachtung der individuellen Steuer- und Einkommenssituation. Ohne fachliche Unterstützung können Arbeitnehmer oft nicht das Optimum erzielen.

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