Welche Steuervorteile habe ich?

Bei der Altersvorsorge mit ETFs können Sie hohe Beiträge einbringen und vollumfänglich steuerlich geltend machen. Zudem sind die Kapitalerträge Ihres Wertpapierdepots abgeltungssteuerfrei. In der Sparphase fällt auf den Wertzuwachs keine Kapitalertragssteuer an. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger. Der zu versteuernde Anteil beträgt 83 Prozent (2023). Bis 2040 steigt er pro Jahr um einen Prozentpunkt auf 100 Prozent.

Vermögensverwaltung mit ETFs (PDF)

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Factsheet

Altersvorsorge mit ETFs und doppeltem Steuervorteil

Beim VZ bauen Sie eine umfassende Altersvorsorge auf und profitieren vom doppeltem Steuervorteil.

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