Steuern

Steuern sparen: Was Sie 2024 tun sollten

Wenn Sie in diesem Jahr Steuern sparen möchten, sollten Sie von Anfang an aktiv sein. Denn mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Steuerlast um mehrere Tausend Euro drücken. Hier erfahren Sie, wie das geht.

Julian Mayer
Finanzexperte
Aktualisiert am
18. Januar 2024

Nur wenige "Steuergeschenke" wie den Grundfreibetrag von 11.604 Euro (für Ledige, 23.208 Euro für Verheiratete, Werte für 2024) bekommen Sie automatisch. Für die anderen müssen Sie jetzt etwas tun!

Merkblatt

Basisrente mit ETFs

Bei der Basisrente können Sie hohe Beträge einzahlen und vollumfänglich steuerlich geltend machen.

Steuern sparen bei der Altersvorsorge

Prüfen Sie, ob Sie Ihr Steuerpotenzial bei der Altersvorsorge für das laufende Jahr bereits ausgeschöpft haben. Wenn Sie mit einer Basisrente (Rüruprente) vorsorgen, können Sie die Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe vollständig steuerlich absetzen.

Beiträge in eine zertifizierte Altersvorsorge (Basisrente, auch Rüruprente genannt) können zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. 2024 gilt das für Beiträge bis zu 27.565 Euro (Verheiratete 55.130 Euro).

Basisrente mit ETFs

Wenn Sie eine Basisrente als zusätzlichen Baustein für Ihre Altersvorsorge in Betracht ziehen, wird es für 2024 höchste Zeit! Wenden Sie sich an einen Anbieter, bei dem Sie eine Basisrente in Kombination mit einem kostengünstigen ETF-Sparplan abschließen können – idealerweise ohne Provisionen. Bei dieser Lösung können Sie eine kostengünstige Altersvorsorge mit einem hohen Renditepotenzial und erheblichen Steuervorteilen kombinieren.

ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die ihr Geld am Kapitalmarkt investieren, also in Aktien und Anleihen. Dabei entstehen naturgemäß auch Schwankungs- und Verlustrisiken. Bei einer langen Anlagedauer fallen zwischenzeitliche Verluste und Kursschwankungen erfahrungsgemäß aber kaum ins Gewicht. Wenn Sie einen ETF-Sparplan für die Altersvorsorge nutzen, beträgt die Anlagedauer üblicherweise viele Jahre oder sogar Jahrzehnte.

Tipp: Am besten lassen Sie sich unabhängig beraten, ob dieser Baustein zur Altersvorsorge für Sie geeignet ist.

Das Potenzial vom Homeoffice ausschöpfen

Unternehmer, Freiberufler und Angestellte, die zeitweilig von zu Hause aus arbeiten, können auch 2024 die "Homeoffice-Pauschale" nutzen. Pro Tag im Homeoffice können 6 Euro (2024) steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale ist entfristet: War die Pauschale bis 2023 auf 600 Euro im Jahr begrenzt (120 Tage á 5 Euro), können 2024 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden (210 Tage á 6 Euro). 

Das gilt auch, wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist, sondern Sie zum Beispiel am Küchentisch arbeiten. Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet. Für die Homeoffice-Tage entfällt auch die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. 

Haben Sie ein separates Arbeitszimmer und stellt dieses den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit dar, können Sie alle Kosten vollständig absetzen. Dazu zählen anteilig auch die Miete und Versicherungen. Angestellte, denen im Unternehmen Ihres Arbeitgebers kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können für das Homeoffice nicht mehr pauschal 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag im Homeoffice.

Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:

Brauchen Sie neues Equipment wie einen besseren Schreibtischstuhl, einen größeren Monitor oder einen neuen Laptop oder Drucker? Jede Anschaffung können Sie 2024 komplett steuerlich absetzen, wenn sie weniger als 1.000 Euro kostet (zuzüglich Mehrwertsteuer, also 1.190 Euro brutto). Kosten für Internet, Telefon und Büromaterial können Sie sich steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen.

Optionen vom Finanzamt

Verheiratete sollten prüfen, ob ihre Steuerklassen auch 2024 optimal sind. Ehepartner können Steuerklasse III und V kombinieren oder beide Partner nehmen die Steuerklasse IV. Eine Anpassung lohnt sich zum Beispiel, wenn ein Ehepartner Lohnersatzleistungen erhält, also Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Elterngeld. Die Änderung der Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden.

Merkblatt

Tipps zum Steuersparen: Von Altersvorsorge bis Zinsen

Das Merkblatt stellt Steuersparmöglichkeiten vor. Mit einer geschickten Planung können Sie oft viele Tausend Euro Steuern im Jahr sparen.

Wer nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig ist, kann 2024 bis zu 3.840 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei verdienen. Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Übungsleiter sind beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Chorleiter, Dozenten in Volkshochschulen, Erste-Hilfe-Ausbilder oder Ferienbetreuer. Eine ehrenamtliche Tätigkeit muss in einer gemeinnützigen oder kirchlichen Organisation stattfinden.

Größere Ausgaben planen und vorziehen

Besitzer von Eigenheimen oder Ferienwohnungen sollten prüfen, ob sie 2024 den Steuerbonus für Handwerkerarbeiten ausgeschöpfen werden. Sie können bis zu 6.000 Euro pro Jahr für Lohn-, Fahrt- und Gerätekosten angeben. Bis zu 1.200 Euro werden direkt von der Steuer abgezogen. Auch energetische Sanierungen können Sie steuerlich geltend machen. Planen Sie voraus: Sie können 2024 bezahlen, auch wenn die Arbeiten erst 2025 ausgeführt werden!

Gleiches gilt, wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildung planen oder höhere Gesundheitskosten erwarten, beispielsweise wegen einer geplanten Behandlung. Maßnahmen wie diese können Sie bereits 2024 bezahlen und damit steuerlich ansetzen, auch wenn sie erst 2025 stattfinden. Letzteres kann insbesondere dann interessant sein, wenn Ihre Gesundheitskosten 2024 voraussichtlich über dem Eigenanteil liegen könnten.

Nicht vergessen: Reichen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank ein, um Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro steuerfrei zu vereinnahmen. Für Verheiratete liegt dieser Sparer-Pauschbetrag bei 2.000 Euro. Wenn Sie eine Verlustbescheinigung benötigen, müssen Sie diese bis zum 13. Dezember 2024 bei Ihrer Bank beantragen.

Checkliste Sonderausgaben

Prüfen Sie, wo Sie noch Steuersparpotenzial haben:

  • Spenden: Spenden können Sie 2024 in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Für Einzelspenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen brauchen Sie keine Quittung, es reicht der Kontoauszug als Nachweis.
  • Kinder: Sie können die Kosten der Kinderbetreuung (bis zu 4.000 Euro pro Kind bis 14 Jahre), Schulgeld für Privatschulen und Ausbildungskosten absetzen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro (2024). Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind.

Weitere Informationen

Möchten Sie in diesem Jahr Ihr Steuerspar-Potenzial ausschöpfen und gleichzeitig etwas für Ihre Altersvorsorge und Ihre Geldanlagen tun? Sprechen Sie mit uns: Unsere Expertinnen und Experten beraten sie unabhängig in allen Fragen zum Ruhestand, zur Altersvorsorge, zur Nachlassplanung und zu Immobilien. Vereinbaren Sie ein kostenfreies, erstes Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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