Digitaler Nachlass: Internet-Daten gehören zum Erbe
Wir shoppen im Internet, posten in sozialen Medien und streamen Musik. Alle digitalen Spuren müssen im Erbfall gefunden und verwaltet werden.

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In seiner „Facebook-Entscheidung“ stellte der Bundesgerichtshof klar, dass digitale Inhalte bei Tod auf die Erben übergehen. Doch wie soll man das digitale Erbe verwalten, wenn man nicht weiß, wo der Verstorbene im Internet unterwegs war, welche Verträge er geschlossen hat und wie die Passwörter lauten?
Checkliste: Digitaler Nachlass
Um Erben zu entlasten, sollten Sie Vorsorge treffen. Legen Sie im Testament fest, wer den Netz-Nachlass erbt und was damit geschehen soll.
Legen Sie eine Notfallmappe mit allen Daten an. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
Wo gibt es digitale Spuren?
- Computer, Tablet, Handy, externe Speichermedien
- Kommunikationsanbieter, E-Mail-Konten
- Messenger- und Streamingdienste, Cloud-Anbieter
- Social-Media-Plattformen
- Online-Banking, Online-Shopping, digitale Verträge
Diese Informationen benötigen Erben
- Ort des digitalen Erbes
- Namen von Vertragspartnern, Anbietern, Kontakten
- E-Mail-Adressen, Handynummer mit SIM-Karte und PIN
- Benutzernamen, Zugangsnummern, Passwörter
- Banking-PIN und IBAN
- Was soll mit den Daten/Accounts geschehen?
Tipp: Im VZ Safe bewahren Sie Dokumente sicher und jederzeit aufrufbar auf.
Weitere Informationen
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