Erben & Vererben

Digitaler Nachlass: Internet-Daten gehören zum Erbe

Wir shoppen im Internet, posten in sozialen Medien und streamen Musik. Alle digitalen Spuren müssen im Erbfall gefunden und verwaltet werden.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin

In seiner „Facebook-Entscheidung“ stellte der Bundesgerichtshof klar, dass digitale Inhalte bei Tod auf die Erben übergehen. Doch wie soll man das digitale Erbe verwalten, wenn man nicht weiß, wo der Verstorbene im Internet unterwegs war, welche Verträge er geschlossen hat und wie die Passwörter lauten?

Merkblatt

Den digitalen Nachlass regeln

Das Merkblatt zeigt, was zum digitalen Nachlass gehört und wie Sie diesen am besten regeln können.

Checkliste: Digitaler Nachlass

Um Erben zu entlasten, sollten Sie Vorsorge treffen. Legen Sie im Testament fest, wer den Netz-Nachlass erbt und was damit geschehen soll.

Legen Sie eine Notfallmappe mit allen Daten an. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

Wo gibt es digitale Spuren?

  • Computer, Tablet, Handy, externe Speichermedien
  • Kommunikationsanbieter, E-Mail-Konten
  • Messenger- und Streamingdienste, Cloud-Anbieter
  • Social-Media-Plattformen
  • Online-Banking, Online-Shopping, digitale Verträge

Diese Informationen benötigen Erben

  • Ort des digitalen Erbes
  • Namen von Vertragspartnern, Anbietern, Kontakten
  • E-Mail-Adressen, Handynummer mit SIM-Karte und PIN
  • Benutzernamen, Zugangsnummern, Passwörter
  • Banking-PIN und IBAN
  • Was soll mit den Daten/Accounts geschehen?

Tipp: Im VZ Safe bewahren Sie Dokumente sicher und jederzeit aufrufbar auf.

Weitere Informationen

Möchten Sie ein Testament aufsetzen und die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte klären? Unsere Nachlassexperten unterstützen Sie dabei, für sich und Ihre Familien- und Vermögenssituation die beste Lösung zu finden. Erfahren Sie alles Wichtige über die Nachlassplanung beim VZ.

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