Erben & Vererben

Wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen

Schenkungen haben gegenüber Erbschaften große Vorteile, und mit einer frühzeitigen Planung lassen sich eine Menge Steuern sparen. Denn anders als bei der Erbschaftssteuer können die Freibeträge bei der Schenkungssteuer alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
12. Februar 2024

Es gibt viele gute Gründe, Teile des Vermögens frühzeitig im Rahmen von Schenkungen weiterzugeben. Anders als beim Vererben können Sie bei Schenkungen zu Lebzeiten mit Ihrem Vermögen machen, was Sie möchten. 

Merkblatt

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben

Das Merkblatt zeigt auf, wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie viel Geld Sie für sich behalten müssen.

Sie erleben die Freude der Beschenkten und können zugleich versuchen, Einfluss auf die Verwendung des Vermögens zu nehmen. Außerdem kommt die Schenkung für viele zu einem Zeitpunkt, zu dem sie wirklich gut gebraucht wird – zum Beispiel für die Ausbildung, die Gründung eines Unternehmens oder die Finanzierung des Eigenheims.

Hinzu können erhebliche Steuervorteile kommen. Zwar müssen Schenkungen wie Erbschaften versteuert werden. Doch es gibt hohe Freibeträge, und die können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Ein Beispiel zeigt, wie man mit einer frühzeitigen und geschickten Planung erhebliche Teile seines Nachlasses vor dem Fiskus retten kann.

Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:

Ohne Schenkung geht viel Geld verloren

Ein Ehepaar hat ein Vermögen von 2 Millionen Euro, von dem jedem Ehepartner je eine Million Euro gehört. Damit liegen sie weit über den steuerlichen Freibeträgen. Sie möchten aber, dass ihre Nachkommen so viel wie möglich von dem Vermögen bekommen. Gleichzeitig möchten sie aber selbst genügend Geld auf der Seite behalten, um ihren Lebensabend angenehm gestalten zu können – und ihre eigene finanzielle Absicherung nicht in Gefahr zu bringen.

Für das Ehepaar ist es die schlechteste Option, ein Berliner Testament zu machen und auf Schenkungen zu verzichten. Dann erbt zunächst die Frau den gesamten Nachlass ihres Mannes. Dieser ist mit 1 Million Euro höher als der Freibetrag für Ehepartner (500.000 Euro), sodass sie die übrigen 500.000 Euro versteuern muss. Stirbt die Frau, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Ihr Freibetrag von 400.000 Euro reicht nicht aus, sodass auch sie kräftig zur Kasse gebeten werden. Unterm Strich gehen in beiden Erbgängen zusammen 243.750 Euro ans Finanzamt verloren.

Vergleich: Wie Sie mit einer Schenkung Steuern sparen und Ihr Vermögen retten

Illustratives Beispiel: Ehepaar mit einem Vermögen von 2 Millionen Euro (jedem gehört 1 Mio. Euro); zwei Kinder (beide verheiratet und mit je zwei Kindern); die Eheleute haben ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt haben; Rechnung unter Berücksichtigung von persönlichen Freibeträgen, weitere steuerliche Freibeträge bleiben unberücksichtigt

Mit Schenkungen kräftig Steuern sparen

Mit Schenkungen machen Sie jeden glücklich, außer das Finanzamt. Das Ehepaar hat ermittelt, dass es zur Deckung ihrer Rentenlücke 1 Million Euro Kapital benötigt. Auf die übrige Million Euro ist es nicht angewiesen. Dieses Geld möchte es steuerfrei an die Nachkommen geben. Die beiden Kinder können jeweils Freibeträge von 400.000 Euro gegenüber beiden Elternteilen nutzen. Außerdem kann mit Schenkungen an die Enkel auch die übernächste Generation bedacht werden. Denn Enkel haben ebenfalls hohe Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer (200.000 Euro). Somit kann das Ehepaar in Summe 1 Million Euro steuerfrei verschenken.

Erbfall nach der Schenkung

Das Ehepaar besitzt nun noch 1 Million Euro. Liegen zwischen der Schenkung und dem Tod der Eheleute mehr als zehn Jahre, stehen den Kindern die steuerlichen Freibeträge wieder zur Verfügung. Sie müssen nur das Vermögen versteuern, das den Freibetrag von jeweils 400.000 Euro übersteigt (im Berechnungsbeispiel beträgt der steuerpflichtige Erwerb 100.000 Euro je Kind, für den je 11.000 Euro Erbschaftssteuer anfallen).

Stirbt auch der zweite Ehepartner innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, sieht es anders aus. Dann wird nämlich die Schenkung an die Kinder von 250.000 Euro je Elternteil auf den Freibetrag von 400.000 Euro angerechnet. Für die Erbschaft bleibt ein Freibetrag von 150.000 Euro. Das bedeutet, dass jedes Kind nach unserer Modellrechnung 350.000 Euro versteuern muss (die Erbschaft von 500.000 Euro abzüglich 150.000 Euro Freibetrag). In diesem Fall müssen die Kinder zusammen 105.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen.

 

Schenkungen: Vermögen weitergeben und Schenkungssteuer sparen

Wenn die Freibeträge Ihrer Nachkommen nicht ausreichen, um größere Vermögen zu Lebzeiten steuergünstig weiterzugeben, gibt es eine einfache Lösung: Bedenken Sie auch andere Verwandte mit Schenkungen, wie Ihre Eltern, Ihre Geschwister und deren Ehepartnerinnen oder Ehepartner, Ihre Enkelinnen und Enkel, Urenkelinnen und Urenkel sowie Nichten und Neffen. 

Merkblatt

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Was gehört in ein eigenhändiges Testament? Wann lohnt es sich, einen Expertenrat einzuholen? 

Unabhängig von den Freibeträgen Ihrer Eltern können diese bei der Schenkungssteuer (wie bei der Erbschaftssteuer) eigene Freibeträge geltend machen. Enkelinnen und Enkel haben einen Steuerfreibetrag von 200.000 Euro. Sind deren Eltern bereits verstorben, ist der Freibetrag mit 400.000 Euro doppelt so hoch. Urenkelinnen und Urenkel haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Geschwister, Eltern (bei Schenkungen), Nichten und Neffen und alle übrigen Verwandten sowie nicht verwandte Personen haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. 

Eine weitere Möglichkeit, der Erbschaft- und Schenkungssteuern zu sparen, ist die selbst genutzte Immobilie. Die Schenkung an den Ehepartner ist steuerfrei möglich und unterliegt keinen Auflagen, wie sie bei der Vererbung an den Ehepartner entstehen.

Tipp: Die Idee, durch Schenkungen zu Lebzeiten die spätere Erbschaftssteuer zu reduzieren, ist grundsätzlich sinnvoll. Sie sollten aber nur das verschenken, was Sie für Ihren eigenen Lebensunterhalt – auch unter Berücksichtigung späterer Pflegekosten – nicht benötigen. Denn Schenkungen können Sie in der Regel nicht rückgängig machen. Es muss daher gelten: Die eigene finanzielle Sicherheit geht vor Steueroptimierungen.

Weitere Informationen

Mit einer frühzeitigen Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass die Freibeträge bei der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer optimal ausgeschöpft werden. Die Nachlassexpertinnen und -experten des VZ beraten Sie individuell bei Ihrer Nachlassregelung: Wir berücksichtigen Ihre finanzielle Gesamtsituation und Ihre Ziele, zum Beispiel im Hinblick auf Ihre Absicherung im Alter. Mehr erfahren Sie in einem kostenfreien Erstgespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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