Steuern

Neues bei Altersvorsorge und Steuern: Wie Sie 2026 am besten vorgehen

Zum Jahreswechsel gibt es zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. Lesen Sie, wie viel Steuern Sie 2026 sparen können und wie Sie Ihre Altersvorsorge verbessern.

Porträt von Herrn Julian Mayer, Berater in München.

Julian Mayer

Funktion Finanzexperte

Aktualisiert am

30. Dezember 2025

Zum 1. Januar 2026 treten viele Änderungen in Kraft. Insbesondere bei Versicherungen und der Mobilität müssen sich Verbraucher auf Mehrkosten einstellen. Doch manches wird auch günstiger beziehungsweise entlastend. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat und der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt ab dem ersten Kilometer (statt gestaffelt 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und danach 38 Cent). Und in der Gastronomie wird die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Energie und Mobilität werden teurer

Die Bahn verzichtet auf eine Erhöhung der Ticketpreise für den Fernverkehr. Fahrkarten für den Regional- und Nahverkehr werden vielerorts trotzdem teurer, und auch das Deutschlandticket wird 2026 fünf Euro mehr kosten (neu 63 Euro). Ein höherer CO2-Preis verteuert Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas. Die Abgabe pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid steigt 2026 von 55 Euro auf bis zu 65 Euro. Der ADAC hat ausgerechnet, dass der Preis für einen Liter Benzin um 15,7 bis 18,6 Cent steigen dürfte, für einen Liter Diesel um 17,3 bis 20,5 Cent, für eine Kilowattstunde (kWh) bei Gas um 1,19 Cent und für einen Liter Heizöl um 17,52 Cent.

Bei Kfz-Versicherungen ändert sich bei rund einem Viertel der Autobesitzer die Typklasse und es werden neue Regionalklassen eingeführt. Damit steigen gemäß des Kfz-Versicherungsindex die Prämien für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen 2026 um fünf bis acht Prozent.

Damit nicht genug: Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind 2026 0,4 Prozentpunkte höher als 2025 – statt durchschnittlich 2,5 Prozent nun 2,9 Prozent. Das lässt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung im Schnitt auf 17,5 Prozent steigen. Und: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sollen Schätzungen zufolge 2026 sogar um 13 Prozent steigen! Die Beiträge zur Pflegeversicherung bleiben 2026 bei 3,6 Prozent und bei Kinderlosen bei 4,2 Prozent.

Langfristig lässt sich jedoch an den richtigen Stellen einiges sparen – zum Beispiel indem man clever für das Alter vorsorgt, sein Vermögen richtig anlegt und die geförderten Angebote vollumfänglich ausschöpft.

Bei der Altersvorsorge erhebliche Steuervorteile ausschöpfen

Rentenbeiträge kann man in erheblichem Umfang von der Steuer absetzen. Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in berufsständische Versorgungseinrichtungen, in die betriebliche Altersversorgung und in die Basisrente (Rürup-Rente). 

Die Basisrente lohnt sich insbesondere für Unternehmer, Selbstständige, Führungskräfte und angestellte Gutverdiener, denn je nach individueller Situation können sie steuerbegünstigt viel mehr einzahlen als in die betriebliche Altersversorgung (siehe Tabelle).

Tipp: Je nach Anbieter der Basisrente fließen die Beiträge häufig in klassische oder fondsgebundene Versicherungsverträge. Dabei fallen häufig hohe Provisionen und Produktkosten an. Viel günstiger ist die Umsetzung mit ETFs. Wertpapiere haben ein höheres Renditepotenzial, unterliegen aber Wertschwankungen, Verlustrisiken und ggf. Fremdwährungsrisiken.

Die Kapitalerträge des Wertpapierdepots, mit dem das Alterskapital angespart wird, sind abgeltungssteuerfrei. Zum Renteneintritt wird das Depotguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer, jedoch ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist deutlich niedriger als in der Erwerbsphase.

Home-Office-Pauschale bleibt 2026 erhalten

Die Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag kann für bis zu 210 Home-Office-Tage geltend gemacht werden. Damit können bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Die Home-Office-Pauschale gilt für Unternehmer, Freiberufler und Angestellte, die zeitweilig von zu Hause arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.

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Rechner

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Symbolbild: Taschenrechner
Bild eines Taschenrechners

Rentner dürfen beliebig viel verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Das gilt seit 2023 auch für Frührentner. In den Jahren davor galt für Frührentner eine Einkommensgrenze zwischen 6.300 und 46.060 Euro pro Jahr. Lediglich bei der Erwerbsminderungsrente gilt 2026 eine Einkommensgrenze von 20.763,75, bei teilweiser Erwerbsminderung von 41.527,50 Euro.

Übrigens: Am 1. Januar 2026 tritt die Aktivrente in Kraft. Damit können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel "Rente und Gehalt gleichzeitig". 

Freibeträge 2026 im Überblick

Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt 2026 12.348 Euro. Für Ehepaare ist er mit 24.696 Euro doppelt so hoch. Genauso hoch ist 2026 der Unterhaltshöchstbetrag, also der Abzug von Geld- und Sachleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Wer Unterhalt zum Beispiel an seine Kinder oder pflegebedürftige Eltern zahlt oder ihnen etwas zukommen lässt, kann 2026 also bis zu 12.348 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen. 

Weitere Freibeträge für 2026:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Bis zu dieser Höhe können Werbungskosten ohne Belege pauschal geltend gemacht werden.
  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr, für Verheiratete 2.000 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag ist gestiegen: 2026 beträgt er 3.414 Euro für Alleinerziehende und 6.828 Euro für Verheiratete. Darüber hinaus gilt ein Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro für Alleinerziehende und 2.928 Euro für Verheiratete. In Summe betragen die Freibeträge für Kinder 2026 9.756 Euro bei Verheirateten und 4.878 Euro für Alleinerziehende.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt er um 240 Euro. 

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Auch gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 5.812,50 Euro pro Monat oder 69.750 Euro pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wurde von 73.800 Euro (2025) auf 77.400 Euro (2026) pro Jahr angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bundesweit bei 8.450 Euro pro Monat (101.400 Euro pro Jahr). 2025 betrug sie 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt diese Einkommensgrenze 2026 bundesweit 10.400 Euro pro Monat (124.800 Euro pro Jahr). 2025 betrug sie 9.900 Euro pro Monat (118.800 Euro pro Jahr).

Wichtig: Wer mehr verdient, sollte daran denken, die Differenz mit der privaten Altersvorsorge abzusichern. Unterstützung dabei erhalten Sie von unabhängigen Beraterinnen und Beratern.

Weitere Informationen

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