Expertentipps
Erfolgreich Geld anlegen, Steuern reduzieren und die Altersvorsorge optimieren: Lesen Sie unsere Tipps
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Wie viel Einkommenssteuern bezahlen Sie? Müssen Sie den Solidaritätszuschlag zahlen? Wie hoch sind Ihr Durchschnittssteuersatz und Ihr Grenzsteuersatz? Und wie hoch ist Ihre Steuerbelastung im Vergleich zu vorigen Jahren? Unser Steuerrechner liefert Ihnen die Antworten mit wenigen Klicks.
Der Steuerrechner ist einfach zu bedienen: Sie geben Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und wählen Ihren Familienstand (alleinstehend oder verheiratet). Mit einem Klick sehen Sie Ihre Steuerbelastung für das Jahr 2026. Alle Angaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert.
Der Steuerrechner zeigt Ihnen, wie viel Einkommenssteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag Sie zahlen müssen. Zusätzlich erfahren Sie, wie hoch Ihr Durchschnittssteuersatz und Ihr Grenzsteuersatz sind. Auch Ihre Durchschnittsbelastung, welche die Einkommenssteuer und den Solidaritätszuschlag umfasst, wird angezeigt.
Anschließend können Sie Ihre Steuerbelastung für 2026 mit den Vorjahren vergleichen. Sie haben die Möglichkeit, zwei Jahre aus dem Zeitraum von 2021 bis 2025 auszuwählen und sehen den direkten Vergleich tabellarisch abgebildet.
Die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommenssteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Das sind die Einkünfte abzüglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Zu den Einkünften zählen Bruttolöhne und Bruttogehälter, Kapitalerträge, Mieteinnahmen (jeweils abzüglich der Werbungskosten) und der steuerpflichtige Anteil beziehungsweise der Ertragsanteil von Renten. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe-, Land- und Forstbetrieben zählen die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Darüber hinaus werden Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, bestimmte Freibeträge und ggf. der Altersentlastungsbetrag abgezogen.
Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommenssteuer. Er muss aber erst ab einer bestimmten Höhe der Einkommenssteuer bezahlt werden. Ausnahme: Bei Kapitalerträgen fällt der „Soli“ auf die Abgeltungsteuer an, sobald der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) überschritten wird und keine Verlustverrechnungstöpfe mehr vorhanden sind.
2026 liegt die Freigrenze für Ledige bei 20.350 Euro Einkommenssteuer und für Verheiratete bei 40.700 Euro. 2025 war die Freigrenze mit 19.950 Euro bzw. 39.900 Euro etwas niedriger.
Der Durchschnittssteuersatz ist der prozentuale Anteil, der vom zu versteuernden Einkommen als Einkommensteuer gezahlt wird. Die Formel lautet: Einkommenssteuer geteilt durch das versteuernde Einkommen multipliziert mit 100.
Die Durchschnittsbelastung berücksichtigt neben der Einkommenssteuer den Solidaritätszuschlag. Liegt die Einkommenssteuer unter der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag, sind der Durchschnittssteuersatz und die Durchschnittsbelastung identisch.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den man auf den jeweils nächsten, zusätzlich verdienten Euro seines zu versteuernden Einkommens zahlt. Der Grenzsteuersatz gilt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen, sondern nur für den Teil des Einkommens oberhalb einer bestimmten Grenze. Der Grenzsteuersatz ist wichtig, denn jede Ausgabe, die man steuerlich ansetzen kann, spart Steuern in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes.
Die Grenzsteuersätze steigen mit dem zu versteuernden Einkommen progressiv an. Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags sind steuerfrei. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent. In mehreren Gehaltsstufen steigt er bis auf 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent und der Höchststeuersatz 45 Prozent. Der Grundfreibetrag und die Gehaltsstufen ändern sich jährlich.
Sie brauchen keine bestimmten Steuerunterlagen. Sie müssen lediglich wissen (oder abschätzen), wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen im laufenden Jahr ist. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, sind Unterlagen zu sämtlichen Einkünften hilfreich, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Depotauszüge, Ausgabenquittungen oder die Betriebsbuchhaltung.
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