So sorgen Sie für Ordnung in Ihrem Nachlass

Erben & Vererben

Wer seinen Nachlass regelt, konzentriert sich meistens darauf, wer was bekommt. Oft bleiben Dinge ungeklärt, die später zu Konflikten in der Familie führen können.

Publiziert am

2. Oktober 2026

Sich entlasten, Klarheit schaffen, Streit unter den Erben vermeiden – vieles spricht dafür, seinen Nachlass frühzeitig zu regeln. Oft schlummern auch Altlasten im Nachlass, die später teuer und problematisch werden können. Wer diese Altlasten rechtzeitig beseitigt, schützt seine Erben vor unangenehmen Überraschungen. Das illustrieren die folgenden Beispiele.

Checkliste für die Nachlassplanung: So gehen Sie vor

Merkblatt

Die Nachlassplanung schafft Klarheit und das gute Gefühl, dass alles organisiert ist. Das Merkblatt fasst die wichtigsten Schritte und Aufgaben zusammen.

Symbol für Ratgeber oder Merkblatt – einzelne Seite mit Text
Zweiseitiges Merkblatt mit blauem Bleistift – Informationsmaterial vom VZ VermögensZentrum

Verborgenes

Wer Einkommen oder Vermögen vor dem Fiskus verschweigt, tut den Erben keinen Gefallen. Nach dem Tod des Erblassers müssen alle Vermögenswerte beim Finanzamt angegeben werden – auch das, was bisher nicht versteuert wurde. Erben, die das versäumen, machen sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Tipp: Sorgen Sie als Erblasser dafür, dass Ihre Erben nicht in eine solch missliche Lage kommen können, und machen Sie mit Ihren Vermögenswerten reinen Tisch.

Schulden

Auch Hypotheken, Kredite oder Darlehen gehen auf die Erben über: Die Erben haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für diese Schulden, nicht nur mit
dem Nachlass.

Tipp: Erben können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Das kann sich dann empfehlen, wenn die Schuldenlast des Erblassers seine Vermögenswerte übersteigt. Weisen Sie Ihre Erben auf diese Möglichkeit hin, wenn Sie hohe Schulden haben.

Testament/Erbvertrag

Wenn man es als Erblasser versäumt, Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, dann bestimmt automatisch das Gesetz über die Aufteilung des Erbes – oft mit unerwünschten Folgen. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag lässt sich das vermeiden.

Tipp: Warten Sie nicht bis ins hohe Alter, bis Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Wenn Sie verunglücken, können Sie keine Entscheidungen mehr treffen. Keine Sorge: Sie sind nicht an ein Testament gebunden, sondern können es jederzeit ändern. Auch ein Erbvertrag lässt sich rückgängig machen – allerdings nur mit dem Einverständnis der Erben.

Weitere Informationen

Sie möchten Ihren Nachlass planen? Bestellen Sie das Merkblatt, oder holen Sie sich Unterstützung von den Nachlassexpertinnen des VZ VermögensZentrums.