Expertentipps
Erfolgreich Geld anlegen, Steuern reduzieren und die Altersvorsorge optimieren: Lesen Sie unsere Tipps
Private Altersvorsorge
Um die maximale staatliche Förderung zu bekommen, reicht ein Altersvorsorgedepot. Doch unter Umständen kann es sich lohnen, ein zweites zu eröffnen. Besonders für Gutverdiener kann das interessant sein. Lesen Sie hier, wann ein zweites Altersvorsorgedepot Sinn ergibt und wann es sinnvoller ist, ganz auf das Altersvorsorgedepot zu verzichten.
Funktion Experte für Altersvorsorge
2. Oktober 2026
Beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot gibt es feste Grenzen für Beiträge und Zulagen. Mit hohen Einzahlungen erreicht man diese Grenzen ziemlich schnell. Es reichen 1.800 Euro pro Person und Jahr, um die maximale staatliche Förderung von 540 Euro Grundzulage zu erhalten.
Merkblatt
Aus steuerlichen Gründen kann es sich aber lohnen, deutlich mehr in das Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Insgesamt darf man 6.840 Euro pro Vertrag im Jahr sparen. Nach aktuellem Stand sind bis zu zwei Verträge pro Person zulässig. Damit kann jeder Zulagenberechtigte bis zu 13.680 Euro pro Jahr einzahlen. Zwar können nur 1.800 Euro Einzahlungen pro Jahr steuerlich abgesetzt werden, doch unter Umständen kann es sich steuerlich trotzdem lohnen, höhere Beträge einzuzahlen.
Ein steuerlicher Vorteil des Altersvorsorgedepots liegt darin, dass keine Vorabpauschale auf Fonds und ETFs gezahlt werden muss. In einem regulären Wertpapierdepot hingegen müssen Anleger jedes Jahr vorab eine pauschale Steuer auf die rechnerischen künftigen Erträge von Fonds und ETFs bezahlen. Das gilt für Fonds und ETFs, welche die Zinsen und Dividenden nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen.
Zudem fallen im Altersvorsorgedepot keine Steuern auf realisierte Kursgewinne an. Erst die Auszahlungen im Alter werden besteuert. Das Altersvorsorgedepot kann sich deshalb dazu eignen, die Steuerlast in die Zukunft zu verschieben. Dadurch profitiert man besser vom Zinseszinseffekt in der Ansparphase, da der Depotwert nicht durch Steuerzahlungen geschmälert wird, sondern voll dem Vermögensaufbau zugutekommt. Zudem entsteht ein Steuerstundungseffekt, der sich positiv auf die Rendite auswirken kann. Das macht sich vor allem bei einer langen Anspardauer bemerkbar. Und genau dafür ist das Altersvorsorgedepot konzipiert.
Video produziert im Oktober 2026
Aus steuerlichen Gründen kann es deshalb sinnvoll sein, ein zweites Altersvorsorgedepot zu eröffnen. Ob sich das lohnt, hängt aber stark vom individuellen Steuersatz ab. Das zeigt folgende Beispielrechnung des VZ VermögensZentrums: Verglichen werden die Nachsteuerrenditen von vier verschiedenen Optionen:
Vergleicht man das freie Sparen mit dem Anlegen in einem Altersvorsorgedepot, steht man bei einer Grenzsteuerlast von 25, 30 und 35 Prozent im Ruhestand mit dem Altersvorsorgedepot steuerlich besser da. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent kehrt sich die Situation um und das freie Sparen lohnt sich – rein steuerlich betrachtet – mehr. Der Grund: Beim freien Sparen fällt die Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent an – egal wie hoch das Einkommen ist. Die Erträge des Altersvorsorgedepots bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro werden bei Auszahlung dagegen mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze werden gemäß dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Dieses Verfahren wird allerdings nur dann angewandt, wenn das Altersvorsorgedepot mindestens 12 Jahre lang bespart wurde.
Ähnlich stellt sich die Situation bei einer Sparleistung von 13.680 Euro dar. Auch hier fährt man rein steuerlich gesehen bei 25, 30 und 35 Prozent Grenzsteuersatz mit zwei Altersvorsorgedepots besser als mit dem freien Sparen. Und auch hier kehrt sich die Situation bei 42 Prozent Grenzsteuersatz um.
Eines sollte man allerdings bedenken: In der Beispielrechnung sind Umschichtungen während der Ansparphase nicht berücksichtigt. Dies kann ein zusätzlicher Vorteil für das Altersvorsorgedepot sein, weil Umschichtungen hier steuerfrei bleiben.
Tipp: Am Ende hängt es also von der individuellen Situation ab, welche Sparform man wählt. Es lohnt sich deshalb, Expertenrat einzuholen und das genau durchrechnen zu lassen.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot kann einen steuerlichen Vorteil in der Auszahlungsphase bringen, dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Grenzsteuersatz im Ruhestand.
Um größere Einzahlungen von der Einkommenssteuer abzusetzen, ist ein zweites Altersvorsorgedepot allerdings nicht hilfreich. Insgesamt können nämlich nur 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr steuerlich angesetzt werden. Dafür reicht ein Altersvorsorgedepot aus. Wer höhere Beträge von der Steuer absetzen möchte, ist möglicherweise mit einer Basisrente besser bedient.
Rechner
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Tipp: Wichtig ist es darauf zu achten, dass die Anbieterkosten günstig sind. Denn bei hohen Kosten für das Altersvorsorgedepot können die Steuervorteile weitgehend oder vollständig aufgezehrt werden. Zudem müssen sich Anleger darüber im Klaren sein, dass sie mit einem Altersvorsorgedepot unflexibler sind als beim freien Sparen mit einem normalen Depot: Das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. Wer trotzdem vorher an sein Geld will, muss in der Regel die Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen.
In weiteren Artikeln erfahren Sie, welche Modelle es beim Altersvorsorgedepot gibt, was Sie über die Auszahlphase wissen sollten, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt und was sie mit Ihrem Riester-Vertrag machen sollten.
Das Altersvorsorgedepot startet 2027. Informieren Sie sich schon jetzt und bleiben Sie auf dem Laufenden: Registrieren Sie sich hier und erhalten Sie per E-Mail regelmäßige Updates zum Altersvorsorgedepot.
Ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Finden Sie heraus, ob sich das Modell für Sie lohnt.