Private Altersvorsorge

Für wen lohnt sich die Altersvorsorge mit Steuervorteil?

Top-Verdiener, Führungskräfte, Unternehmer und Selbstständige, die privat für das Alter vorsorgen, können sich dabei große Steuervorteile zunutze machen. Das kann auch im Zusammenhang mit einer Abfindung interessant sein.

Henrik Arning

Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
01. Januar 2023

Steuerersparnis dank hohem Sonderausgabenabzug

Jeder Steuerpflichtige kann bei der Altersvorsorge einen beachtlichen Teil der Beiträge steuerfrei einzahlen. Ledige können 2023 Beiträge bis 26.528 Euro einbringen und Verheiratete bis zu 53.056 Euro. Diese Summe kann 2023 vollumfänglich als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Je höher das Einkommen ist und damit der Einkommensteuersatz, desto mehr lohnt es sich.

Merkblatt

Altersvorsorge mit Wertpapieren: Kapitalaufbau mit Steuervorteil

Bei der staatlich geförderten Vorsorge können Sie hohe Beträge einzahlen und vollumfänglich steuerlich geltend machen.

Die private Vorsorge für Top-Verdiener und Unternehmer

Das lohnt sich nicht nur für angestellte Top-Verdiener und Führungskräfte, die ihre private Altersvorsorge aufstocken wollen. Auch Unternehmer und Selbstständige haben die Möglichkeit, staatlich gefördert privat für das Alter vorzusorgen. Bei hohen zu versteuernden Einkünften können damit ihre Steuerlast senken. Dieser Weg ist außerdem empfehlenswert für Freiberufler ohne Versorgungswerk und Ehepartner ohne eigenen Rentenanspruch.

Steuervorteil kurz vor dem Ruhestand

Interessant ist die steuerbegünstigte Altersvorsorge für Ältere, die von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten haben. Wer kein Gehalt mehr bezieht und unter 62 ist, kann einen Einmalbetrag von bis zu 53.056 Euro pro Jahr in die Altersvorsorge einbringen und davon – als Verheirateter – 48.200 Euro als Sonderausgabe absetzen. Falls noch Gehalt bezogen wird, macht das die Sache meistens uninteressant, denn dann verringert sich der abzugsfähige Anteil durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung deutlich.

Besteuerung erfolgt im Ruhestand

In der Auszahlungsphase ist die Rente teilweise zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil liegt 2023 bei 83 Prozent und steigt bis 2040 jedes Jahr um 1 Prozentpunkt. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente vollständig versteuern.

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