Die Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter, in dem man regulär in den Ruhestand gehen kann, ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen. Diese Regelaltersgrenze wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Fabian Frey
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Wer 1946 oder früher geboren wurde und mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hatte Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersrente mit 65.
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Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 verschiebt sich die Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat nach hinten bis zum Alter von 66 Jahren (siehe Tabelle). 1958 Geborene erhalten die Regelaltersrente also mit 66 Jahren. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 steigt die Regelaltersgrenze um weitere zwei Monate pro Jahr bis zum Alter von 67.
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen gibt es bei der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit einer Versicherungszeit von 45 Jahren, für langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 35 Jahren, bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Die eigene Regelaltersgrenze ist der Renteninformation zu entnehmen, die Pflichtversicherte ab 27 jedes Jahr per Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Ab 55 erhalten Sie statt der Renteninformation alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft.