Beratung für Grenzgänger

3 wichtige Fragen zur Altersvorsorge für Grenzgänger

Wer sich möglichst gut und früh auf die Pensionierung vorbereitet, verbessert sein Einkommen im Ruhestand und spart eine Menge Steuern.

Daniel Schneider
Niederlassungsleiter Lörrach
Aktualisiert am
15. April 2024

1. Wann sollte ich anfangen, meinen Ruhestand vorzubereiten?

Spätestens mit 50 sollten Sie beginnen, sich mit Ihrem Ruhestand zu beschäftigen. Machen Sie Ihre Ruhestandsplanung: Finden Sie heraus, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand im Monat fehlt, damit Sie Ihren gewünschten Lebensstandard führen können. Je mehr Zeit Sie haben, das benötigte Kapital anzusparen, um Ihre Rentenlücke zu schließen, desto niedriger sind Ihre monatlichen Sparraten.

2. Wie finde ich heraus, wie hoch meine Renten sind und wie groß meine Rentenlücke ist?

Die Deutsche Rentenversicherung schickt jedes Jahr Ihre Renteninformation (ab 55 alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft) mit einer Hochrechnung, wie viel Rente Sie erwarten können. Dabei wird davon aus gegangen, dass weiterhin Beiträge gezahlt werden, deren Höhe dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre entsprechen. Als Grenzgänger, der keine Beiträge einzahlt, werden Sie weniger Rente erhalten. Bestehen weitere Altersvorsorge-Verträge wie Direktversicherungen oder Betriebs-, Privat-, Riester- oder Rürup-Renten, wenden Sie sich an den Versicherer.

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Pensionskasse in der Schweiz: Rentenbezug oder Kapital?

Lesen Sie, worauf Grenzgänger beim Bezug ihres Pensionskassen-Guthabens achten sollten.

In der Schweiz erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Auskunft über Ihre gesetzliche AHV-Rente. Für Personen ab 40 ist die Rentenvorausberechnung alle fünf Jahre kostenfrei. Die Pensionskasse sendet Ihnen einmal pro Jahr einen Vorsorgeausweis zu. Dieser zeigt den aktuellen Stand Ihres Altersguthabens und gibt eine Prognose ab über die Leistungen, die Sie im Alter erhalten.

Addieren Sie sämtliche Renten und weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, jeweils nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen. Stellen Sie diesen Ihre Ausgaben gegenüber. Die Differenz ist Ihre Rentenlücke.

3. Wie kann ich meine Altersvorsorge verbessern und dabei noch kräftig Steuern sparen?

Die Basisrente (Rüruprente) in Deutschland kann für Grenzgänger sinnvoll sein, da sie nicht in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und häufig ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben. Denn bei keiner anderen Vorsorgeform können so hohe Beträge steuerlich geltend gemacht werden: Sie zahlen bis zu 27.565 Euro pro Jahr ein (Ehepaare das Doppelte) und können diese Beträge vollumfänglich als Altersvorsorgeaufwendung geltend machen.

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Grenzgänger Schweiz: Altersvorsorge – das müssen Sie wissen

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz? Lesen Sie, worauf Sie bei der Altersvorsorge achten müssen.

Bei der Basisrente mit ETFs fällt keine Kapitalertragssteuer an, da der Wertzuwachs steuerfrei ist. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger. Der zu versteuernde Anteil der Rente beträgt bei Rentenbeginn 2024 83 Prozent. Bis 2058 steigt er auf 100 Prozent. 

Tipp: Lassen Sie sich beraten – aber unabhängig!

In vielen Fällen beschränken sich die Beratungsangebote für Grenzgänger darauf, dass Renten-, Kranken- und Zusatzversicherungen gegen Provision vermittelt werden. Eine sinnvolle Finanzplanung sieht anders aus. Ein Berater kann nur dann objektiv und damit im Sinne des Kunden handeln, wenn er keinen Interessenkonflikten unterliegt. Das funktioniert nur, wenn der Berater unabhängig ist und keine Provision vom Produktanbieter bekommt, sondern vom Kunden bezahlt wird.

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