3 wichtige Fragen zur Altersvorsorge für Grenzgänger
Wer sich möglichst gut und früh auf die Pensionierung vorbereitet, verbessert sein Einkommen im Ruhestand und spart eine Menge Steuern.

Daniel Schneider
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1. Wann sollte ich anfangen, meinen Ruhestand vorzubereiten?
Spätestens mit 50 sollten Sie beginnen, sich mit Ihrem Ruhestand zu beschäftigen. Machen Sie Ihre Ruhestandsplanung: Finden Sie heraus, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand im Monat fehlt, damit Sie Ihren gewünschten Lebensstandard führen können. Je mehr Zeit Sie haben, das benötigte Kapital anzusparen, um Ihre Rentenlücke zu schließen, desto niedriger sind Ihre monatlichen Sparraten.
Wir beraten Sie gerne im VZ in Ihrer Nähe:
2. Wie finde ich heraus, wie hoch meine Renten sind und wie groß meine Rentenlücke ist?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt jedes Jahr Ihre Renteninformation (ab 55 alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft) mit einer Hochrechnung, wie viel Rente Sie erwarten können. Dabei wird davon aus gegangen, dass weiterhin Beiträge gezahlt werden, deren Höhe dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre entsprechen. Als Grenzgänger, der keine Beiträge einzahlt, werden Sie weniger Rente erhalten. Bestehen weitere Altersvorsorge-Verträge wie Direktversicherungen oder Betriebs-, Privat-, Riester- oder Rürup-Renten, wenden Sie sich an den Versicherer.
In der Schweiz erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Auskunft über Ihre gesetzliche AHV-Rente. Für Personen ab 40 ist die Rentenvorausberechnung alle fünf Jahre kostenfrei. Die Pensionskasse sendet Ihnen einmal pro Jahr einen Vorsorgeausweis zu. Dieser zeigt den aktuellen Stand Ihres Altersguthabens und gibt eine Prognose ab über die Leistungen, die Sie im Alter erhalten.
Addieren Sie sämtliche Renten und weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, jeweils nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen. Stellen Sie diesen Ihre Ausgaben gegenüber. Die Differenz ist Ihre Rentenlücke.
3. Wie kann ich meine Altersvorsorge verbessern und dabei noch kräftig Steuern sparen?
Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland kann für Grenzgänger sinnvoll sein, da sie nicht in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und häufig ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben. Denn bei keiner anderen Vorsorgeform können so hohe Beträge steuerlich geltend gemacht werden: Sie zahlen bis zu 26.528 Euro pro Jahr ein (Ehepaare das Doppelte) und können diese Beträge vollumfänglich als Vorsorgeaufwendung geltend machen.
Es fällt keine Kapitalertragssteuer an, da der Wertzuwachs steuerfrei ist. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger. Der zu versteuernde Anteil der Rente beträgt 2023 83 Prozent. Bis 2040 steigt er auf 100 Prozent.
Tipp: Lassen Sie sich beraten – aber unabhängig!
In vielen Fällen beschränken sich die Beratungsangebote für Grenzgänger darauf, dass Renten-, Kranken- und Zusatzversicherungen gegen Provision vermittelt werden. Eine sinnvolle Finanzplanung sieht anders aus. Ein Berater kann nur dann objektiv und damit im Sinne des Kunden handeln, wenn er keinen Interessenkonflikten unterliegt. Das funktioniert nur, wenn der Berater unabhängig ist und keine Provision vom Produktanbieter bekommt, sondern vom Kunden bezahlt wird.