Beratung für Grenzgänger

Grenzgänger: Die Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und in der Schweiz

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, verteilt sich Ihre Altersvorsorge auf beide Länder. In der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge sind Sie in der Schweiz pflichtversichert, die private Vorsorge lohnt sich nur in Deutschland. Wir haben das Wichtigste für Grenzgänger zusammengefasst und zeigen Ihnen, wo Sie Steuervorteile nutzen können.

Daniel Schneider
Niederlassungsleiter Lörrach
Aktualisiert am
23. Januar 2024

Säule 1: Gesetzliche Altersvorsorge

Als Grenzgänger zahlen Sie in der Schweiz in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (kurz AHV) ein. Die AHV ist eine Pflichtversicherung, die mit dem Umlageverfahren arbeitet: Die Beiträge fließen in die Leistungen der aktuellen Rentenempfänger, und die Erwerbstätigen erhalten Anspruch auf eine spätere, eigene Rente. Sie und Ihr Arbeitgeber führen Pflichtbeiträge für die AHV, die Invalidenversicherung (IV) und zum Erwerbsersatz (EO) in Höhe von je 5,3 Prozent des Bruttogehaltes ab.

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Grenzgänger Schweiz: Altersvorsorge – das müssen Sie wissen

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In Deutschland müssen Sie keine Beiträge mehr in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Sie können aber prüfen, ob sich freiwillige Beiträge in Ihrem Fall lohnen. Die Höhe ist frei wählbar zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro pro Monat (Stand: 2024).

Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) in der Schweiz schließt Sie Ihr Arbeitgeber seiner Pensionskasse an. Pensionskassen arbeiten kapitalgedeckt, das heißt, Ihre späteren Leistungen speisen sich rein aus dem von Ihnen angesparten Kapital. Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich in der Regel die Beiträge.

Die Pensionskasse gliedert sich wie folgt:

1. Obligatorium

Die Gehaltsbestandteile von 22.050 bis 88.200 Franken sind pflichtversichert (Stand 2024). Grenzgänger können ihre Beiträge in das Obligatorium als Sonderausgabe von der Steuer abziehen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind steuerfrei. Zum Ruhestand können Sie wählen, ob Sie eine Rente, das Kapital oder eine Mischform beziehen möchten.

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Als Grenzgänger die Schweizer Pensionskasse optimal nutzen

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2. Überobligatorium

Gehaltsbestandteile von 88.200 bis 132.300 Franken (Stand 2024) können freiwillig im sogenannten Überobligatorium versichert werden. Grenzgänger können bis zu 1.900 Euro pro Jahr der Beiträge als "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzen. Allerdings ist dieser Betrag meist durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. 

Die Arbeitgeberbeiträge müssen als geldwerte Vorteile versteuert werden. Sie können die Rente, den Kapitalbezug oder eine Mischform wählen.

3. 1e-Kadervorsorge

Gehaltsbestandteile zwischen 132.300 bis 882.000 Franken (Stand 2024) können in der sogenannten 1e-Kadervorsorge versichert werden. Die Beiträge werden vor Steuern vom Gehalt abgezogen. Sie entscheiden, mit welcher Anlagestrategie Ihr Kapital angelegt werden soll. Diese hängt von Ihrem persönlichen Risikoprofil und Ihrem Anlagehorizont ab. 4 Prozent der Beiträge fließen in eine Invaliditäts- und Todesfallversicherung. Zum Ruhestand ist bei den meisten Anbietern nur der Kapitalbezug möglich.

Tipp: Die Entscheidung, das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital zu beziehen, ist eine der Wichtigsten Ihres Berufslebens. Sie hat einen sehr großen Einfluss auf Ihre Einkommens- und Vermögensplanung im Ruhestand. Bei Auszahlung muss das Kapital oder die Rente versteuert werden. Abhängig von der individuellen Situation können die steuerlichen Unterschiede enorm sein. Lassen Sie sich professionell und unabhängig beraten. Ein erfahrener Experte zeigt Ihnen, welches Vorgehen in Ihrer Situation am besten ist.

Säule 3: Private Altersvorsorge

Anders als Schweizern stehen Grenzgängern die Steuervorteile der Säule 3a nicht offen. Grenzgänger können aber die staatlich geförderten Möglichkeiten in Deutschland nutzen:

Direktversicherung

Grenzgänger können die Beiträge steuerlich absetzen. Die Grenze sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2024: 90.600 Euro, 4 Prozent davon sind 3.624 Euro). Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können weitere 3.624 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden. Die Renten müssen versteuert werden. 

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Basisrente mit ETFs

Bei der Basisrente können Sie hohe Beträge einzahlen und vollumfänglich steuerlich geltend machen.

Basisrente (Rüruprente)

Sie können 27.656 Euro pro Jahr einzahlen (Ehepaare das Doppelte) und diese Beträge vollumfänglich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen (Stand 2024). In der Sparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, der Wertzuwachs ist steuerfrei. Die Rente muss versteuert werden.

Hinweis: Grenzgänger erhalten keine Riester-Förderung. Bestehende Riester-Rentenverträge kann man ruhend stellen. Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen? Möchten Sie mehr für Ihre Altersvorsorge tun oder Ihr Geld besser anlegen? Nutzen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check oder den kostenfreien Depot-Check beim VZ. Oder sprechen Sie mit den Expertinnen und Experten des VZ: Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.

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