Aktivrente
Am 1. Januar wurde die Aktivrente eingeführt: Jetzt können Rentner 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Ab dem ersten Euro fallen aber Sozialabgaben an. Voraussetzung für die Aktivrente ist, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht ist. Wer also zum Beispiel mit 63 in Frührente geht, kann die Aktivrente erst nutzen, wenn er das Regelrentenalter erreicht hat. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gibt es keine Aktivrente.
Ehrenamt und Minijobs
Für Ehrenämter sind 3.300 Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer befreit, und für nicht-pädagogische Ehrenämter gilt eine zusätzliche steuerfreie Pauschale von 960 Euro im Jahr. Steuerfrei sind auch Minijobs auf 603-Euro-Basis.
Kosten absetzen
Ärztliche Behandlungen und Medikamente können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Absetzbar sind für Rentner unter anderem auch Unterhaltszahlungen an frühere Ehepartner und volljährige Kinder sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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