Erben & Vererben

Wie eine Schenkung zur Steuerfalle werden kann

Fehler bei Schenkungen können die Beschenkten teuer zu stehen kommen. Dabei lassen sich Missgriffe mit einer geschickten Planung leicht vermeiden.

Porträt von Frau Dr. Tatjana Rosendorfer, Beraterin in München.

Dr. Tatjana Rosendorfer

Funktion Nachlassexpertin

Aktualisiert am

9. März 2026

Viele Menschen möchten ihren Kindern oder Enkeln bereits zu Lebzeiten Vermögen schenken. Das kann sinnvoll sein. Wer Schenkungen aber nicht gut plant, löst unter Umständen hohe Steuern aus. Die folgenden Aspekte sollten Eltern und Großeltern daher unbedingt beachten:

Zehnjahresfrist

Bei der Schenkungssteuer gibt es Freibeträge, die man alle zehn Jahre nutzen kann. Für eigene Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. DiZehnjahresfrist wird oft außer Acht gelassen. Die Folgen zeigt das Beispiel in der Tabelle unten:

  

Im ersten Fall schenkt ein Vater im Abstand von acht Jahren seiner Tochter zweimal 300.000 Euro. Es fallen 22.000 Euro Schenkungssteuer an. Im zweiten Fall schenkt er ihr dieselbe Summe im Abstand von zehn Jahren. Weil er die Zehnjahresfrist einhält, fällt keine Schenkungssteuer an.

Familienheim

Viele Erblasser glauben, dass sie ihr selbst bewohntes Familienheim schenkungssteuerfrei an die Kinder übertragen können. Das stimmt nur zum Teil: Die Steuerbefreiung gilt nur für den Fall, dass ein Kind kurz nach dem Tod der Eltern ins Elternhaus einzieht.

Kettenschenkungen

Wenige Erblasser nutzen die Möglichkeit von Kettenschenkungen, um Steuern zu sparen. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Bei der Kettenschenkung schenkt zum Beispiel der Großvater 400.000 Euro steuerfrei an seine Tochter, die diesen Betrag dann ebenfalls steuerfrei an ihre eigene Tochter weiterschenkt.

So bleibt die ganze Schenkung steuerfrei. Wichtig zu wissen: Die erste Schenkung darf nicht mit der Verpflichtung der Weitergabe verbunden sein. Sonst kann das Finanzamt die Kettenschenkung als Steuerumgehung einstufen und die Steuerbefreiung aufheben.

Mehr zu Schenkungen erfahren Sie im Merkblatt. Oder lassen Sie sich in einem VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe beraten. Ihr erstes Gespräch ist kostenfrei.