Viele Menschen möchten ihren Kindern oder Enkeln bereits zu Lebzeiten Vermögen schenken. Das kann sinnvoll sein. Wer Schenkungen aber nicht gut plant, löst unter Umständen hohe Steuern aus. Die folgenden Aspekte sollten Eltern und Großeltern daher unbedingt beachten:
Zehnjahresfrist
Bei der Schenkungssteuer gibt es Freibeträge, die man alle zehn Jahre nutzen kann. Für eigene Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. DiZehnjahresfrist wird oft außer Acht gelassen. Die Folgen zeigt das Beispiel in der Tabelle unten:
Im ersten Fall schenkt ein Vater im Abstand von acht Jahren seiner Tochter zweimal 300.000 Euro. Es fallen 22.000 Euro Schenkungssteuer an. Im zweiten Fall schenkt er ihr dieselbe Summe im Abstand von zehn Jahren. Weil er die Zehnjahresfrist einhält, fällt keine Schenkungssteuer an.
Familienheim
Viele Erblasser glauben, dass sie ihr selbst bewohntes Familienheim schenkungssteuerfrei an die Kinder übertragen können. Das stimmt nur zum Teil: Die Steuerbefreiung gilt nur für den Fall, dass ein Kind kurz nach dem Tod der Eltern ins Elternhaus einzieht.