Steuern

Bei der Abfindung Steuern sparen – so geht's

Wer eine Abfindung erhält, muss darauf hohe Steuern zahlen – selbst mit der Fünftelregelung. Doch die Steuerlast lässt sich erheblich reduzieren. Um bei der Abfindung Steuern zu sparen, muss man sich aber schon vorab informieren und handeln. Denn wenn die Auszahlung erfolgt ist, ist es für steuersparende Maßnahmen zu spät.

Tim Hildenbrand
Finanzexperte
Aktualisiert am
26. März 2024

In vielen Branchen kündigen Unternehmen an, in größerem Umfang Stellen abbauen zu wollen. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern dann Abfindungen an.

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Abfindung: In wenigen Schritten viel Steuern sparen

Bei Abfindungen geht oft viel Geld für Steuern verloren. Lesen Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Steuerbelastung senken können.

Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Regelungen zu Abfindungen können aber in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen enthalten sein. Je nach Höhe des Gehalts und der Dauer der Betriebszugehörigkeit kann sich die Abfindung im fünf- oder sechsstelligen Bereich bewegen. Häufig genannte Faustregel ist ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.  

Zwei Fälle zeigen, wie der ausgezahlte Betrag deutlich erhöht werden kann und wie sich von der Abfindung eine Frührente finanzieren lässt.

Erster Fall: Bei der Abfindung Steuern sparen

Wolfgang H. aus Nürnberg hat Glück im Unglück: Sein Arbeitgeber möchte, dass er vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet, und bietet dem 57-Jährigen eine Abfindung in Höhe von 800.000 Euro an. Das klingt viel, allerdings bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen nur gut 491.000 Euro übrig – rund 38 Prozent weniger.

Das will Wolfgang H. nicht so einfach hinnehmen. Er informiert sich, welche Möglichkeiten er nutzen kann, um die Abgabenlast zu reduzieren.

Die Fünftelregelung anwenden

Abfindungen sind Einmalzahlungen, die als außerordentliche Einkünfte versteuert werden. Damit die Steuerbelastung im Auszahlungsjahr nicht extrem hoch ist, kann sie mit der Fünftelregelung gemindert werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die reguläre oder die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung günstiger ist. 

Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugezählt. Danach wird die Einkommensteuer auf das Einkommen mit sowie das Einkommen ohne dieses Fünftel der Abfindung berechnet. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird verfünffacht und ergibt die auf die Abfindung zu zahlende Einkommensteuer.

Wichtig: Trotz Fünftelregelung fallen erhebliche Steuern an. Doch zum Glück kann man dagegen etwas tun: Wer die richtigen Entscheidungen trifft, kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

Weitere strategische Schritte bei der Abfindung

Steuerschonend wirkt sich zudem eine Verschiebung der Abfindungszahlung ins Folgejahr aus, falls dann keine oder geringere Erwerbseinkünfte erzielt werden. Den gleichen Effekt erzielen zusätzliche Einzahlungen in eine Betriebsrente, eine Basisrente (Rüruprente) und die gesetzliche Rente sowie Vorauszahlungen in die Krankenversicherung. 

Zudem senken Werbungskosten die zu versteuernden Einkünfte, zum Beispiel durch die Anschaffung von Computern oder Büromöbeln sowie eine berufliche Weiterbildung. Indem die Maßnahmen clever kombiniert werden, lassen sich in diesem Fall fast 100.000 Euro mehr herausholen.

Erste Optimierung: Auszahlung der Abfindung verschieben

Wolfgang H. einigt sich mit seinem Chef auf eine Auszahlung im Folgejahr. Er hat dann kein zusätzliches Einkommen und muss nur die Abfindung versteuern. Die Anwendung der Fünftelregel senkt die Steuerlast weiter. Außerdem reduziert er das zu versteuernde Einkommen durch Werbungskosten.

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Zweite Optimierung: Teil der Abfindung in Betriebsrente einzahlen

Zusätzlich nutzt er den Tipp eines Kollegen, einen Teil der Abfindung in eine Betriebsrente (Deferred Compensation) umzuwandeln. 300.000 Euro der Abfindungssumme fließen steuerfrei in eine Pensionszusage. Nach Abzug von 55.000 Euro Steuern sowie 50.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherung (Maximalbetrag von 10.000 Euro für fünf Jahre) bringt die Betriebsrente eine Kapitalauszahlung von 195.000 Euro. 

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Nach Steuern bringt die Abfindung jetzt eine Nettozahlung von 396.135 Euro und die Betriebsrente eine Kapitalauszahlung von 195.000 Euro. Damit erhält er in Summe 591.135 Euro. Das sind fast 100.000 Euro und gut 20 Prozent mehr. Statt 491.672 Euro (ohne Optimierung) erhält Wolfgang H. mit allen Optimierungsmaßnahmen also 591.135 Euro, die er für sich nutzen kann.

Tipp: Der Fall von Wolfgang H. zeigt den großen Gestaltungsspielraum bei Abfindungen. Das Thema ist jedoch komplex und benötigt eine Betrachtung der individuellen Steuer- und Einkommenssituation. Ohne fachliche Unterstützung können Arbeitnehmer oft nicht das Optimum erzielen.

Zweiter Fall: Mit der Abfindung zu finanzieller Unabhängigkeit

Sie verlieren Ihre Arbeitsstelle und erhalten eine Abfindung? Wenn Sie jetzt richtig vorgehen, müssen Sie möglicherweise nie wieder arbeiten. Das zeigt der Fall von Rainer Seidl: Nach 33 Jahren als leitender Angestellter im selben Betrieb wurde dem 61-Jährigen mitgeteilt, dass er nicht mehr gebraucht werde. Die Abfindung in Höhe von gut 300.000 Euro netto empfand Seidl nur als schwachen Trost. Doch schnell machte er sich klar: Die Abfindung reicht locker, um den Zeitraum bis zu seinem regulären Renteneintritt in fünf Jahren finanziell zu überbrücken.

Pro Jahr stehen ihm 60.000 Euro netto zur Verfügung. Legt er das Geld an, erhöht sich diese Summe: Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 3 Prozent kann er fünf Jahre lang über 63.600 Euro netto verfügen – ohne dass Seidl einen neuen Job antreten muss. Wären es bei ihm nur noch drei Jahre bis zur Regelaltersrente, stünden ihm pro Jahr bei 3 Prozent Rendite netto sogar 103.000 Euro zur Verfügung (siehe Tabelle). 

Noch komfortabler wäre Seidls finanzielle Lage, wenn er die Auszahlung der Abfindung steuerschonend gestaltet hätte. Zwar kann die Fünftelregelung die Steuerlast senken. Doch die Abgaben lassen sich noch weiter reduzieren. 

Seidl hätte die Firma bitten können, die Auszahlung erst im Folgejahr vorzunehmen. Da er dann (außer Kapitalerträgen) kein Einkommen mehr erzielen wird, würde die Abfindung deutlich geringer besteuert als bei Auszahlung noch im aktuellen Kalenderjahr. 

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Basisrente mit ETFs

Bei der Basisrente können Sie hohe Beträge einzahlen und vollumfänglich steuerlich geltend machen.

Außerdem hätte er bis zu 27.565 Euro (wäre er verheiratet, sogar 55.130 Euro; Werte für 2024) in die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder eine Basisrente (Rüruprente) einzahlen können. So wäre dieser Teil der Abfindung nicht der Besteuerung unterlegen, denn die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer geltend gemacht werden. Erst im Ruhestand werden die Renten besteuert.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Abfindung steueroptimiert investiert wird und das Geld möglichst lange reicht. Lassen Sie berechnen, wie Sie Ersparnisse wie eine Lebensversicherung, einen Bausparvertrag, eine Schenkung oder ein Erbe anlegen, damit Sie nicht mehr arbeiten müssen.

Tipps zur Abfindung: So wird aus dem Geld eine sichere Rente

Arbeitnehmer haben verschiedene Optionen, ihre Abfindung für sich zu nutzen:

  • Ältere können zum Beispiel einen Vorruhestand anvisieren. Für die Frührente können sie das Geld aus der Abfindung in einer Entnahmestrategie anlegen, um stetiges Einkommen zu erzielen. 
  • Jüngere können die Abfindung für gezielten Vermögensaufbau oder für die Altersvorsorge verwenden. Sie können das Geld ertragreich anlegen, um langfristig eine Zusatzvorsorge aufzubauen. Eine weitere Option ist die Darlehenstilgung. Geld aus der Abfindung kann als Sonderzahlung genutzt werden, um zum Beispiel das Eigenheim schneller abzuzahlen.​​

Weitere Informationen

Sie möchten wissen, wie Sie mit der Abfindung Ihre Altersvorsorge verbessern, in Frührente gehen oder das Geld anlegen, um daraus ein Zusatzeinkommen zu erhalten? 

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