Erben & Vererben

Nießbrauchdepot: Wertpapiere statt Immobilien übertragen

Mit einem Nießbrauchdepot wird ein Wertpapier-Depot verschenkt und der Schenkende erhält weiterhin die Erträge daraus. Denn Nießbrauch kann man nicht nur bei Immobilien geltend machen, sondern auch bei Wertpapieren. Mit einem Nießbrauchdepot kann die Steuerbelastung der Beschenkten deutlich sinken – vorausgesetzt, man macht alles richtig.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
21. Oktober 2024

Keine Frage – es ist toll, ein Haus geschenkt zu bekommen. Wenn die Schenkungssteuer fällig wird, kann der Schock die Freude allerdings überschatten. 

Merkblatt

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben

Das Merkblatt zeigt auf, wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie viel Geld Sie für sich behalten müssen.

Dazu ein Beispiel: Eine Frau erbt das Haus ihres Vaters, dessen Wert das Finanzamt mit einer Million Euro taxiert hat. Der Freibetrag für Erbschaften und Schenkungen an eigene Kinder beträgt 400.000 Euro. Die Tochter muss also 600.000 Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von 15 Prozent werden also 90.000 Euro fällig. Nicht jeder hat so viel Geld auf dem Konto. In bestimmten Fällen kann die Schenkungssteuer auf Immobilien zwar gestundet werden, doch dann kommen noch Zinsen obendrauf.

In der Regel wird die Steuer in voller Höhe sofort fällig. Darum sind viele Erbinnen und Erben gezwungen, Häuser schnell zu verkaufen, um die Steuer zahlen zu können. Wenn man Immobilien aber unter Zeitdruck verkauft, erzielt man in der Regel einen schlechten Preis. Wer den Vermögensübergang sorgfältig plant, kann einen Notverkauf meist vermeiden.

Nießbrauch bei Immobilien und Wertpapieren

Mit Nießbrauch kann man sowohl Immobilien als auch Wertpapiere steuergünstig an Nachkommen übertragen. Welcher Weg ist der bessere?

Der Nießbrauch sichert dem Schenkenden regelmäßige Einkünfte, weil er weiterhin die Mieten erhält. Zudem reduziert der Nießbrauch den Wert der Schenkung und verringert damit die Schenkungssteuer. Diese Vorteile kann man auch mit einem Wertpapierdepot nutzen. Der Schenkende erhält weiterhin Zinsen und Dividenden, was den Wert der Schenkung und die Schenkungssteuer reduziert. 

Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede zwischen diesen beiden Formen des Nießbrauchs (siehe Tabelle unten):

Steuern

Für Zinsen und Dividenden fallen pauschal 25 Prozent Steuern an (zzgl. Solidaritätszuschlag). Für Mieterträge zahlen viele die Spitzensteuer von 42 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag).

Sicherheit

Das Risiko von Zahlungsausfällen ist bei Wertpapieren gering, wenn die Investitionen breit über viele Branchen und Regionen diversifiziert sind. Bei Immobilien besteht die Gefahr von Mietausfällen.

Rendite/Aufwand

Mit Wertpapieren sind langfristig Renditen von über 5 Prozent pro Jahr möglich – und das fast ohne Aufwand, wenn man zum Beispiel einen Vermögensverwalter beauftragt. Bei Immobilien sind in deutschen Metropolen 2 bis 3 Prozent Rendite vor Steuern realistisch. Hinzu kommt viel Aufwand für Verwaltung und Instandhaltung.

Flexibilität

Ein schlecht aufgestelltes Depot kann problemlos umstrukturiert werden. Ist der Standort einer Immobilie ungünstig, besteht das Risiko von Wertverlusten. Dieses Risiko lässt sich nicht einfach beheben.

Nießbrauch bei Immobilien

Häufig übertragen Eltern noch zu Lebzeiten das Familienheim an eines ihrer Kinder und erhalten das Recht auf Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht. Der Nießbrauch ist eine bewährte Möglichkeit, um die Steuerlast beim Übertrag von Immobilien zu reduzieren. Im notariellen Schenkungsvertrag wird festgelegt, dass alle Erträge aus der Immobilie weiter den Schenkenden zufließen. Im Gegenzug müssen die Schenkenden die Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung der Immobilie übernehmen und die Steuern sowie mögliche Darlehenszinsen bezahlen. Weil die Schenkenden aber nicht (mehr) Eigentümer sind, dürfen sie das Vermögen nicht schmälern, zum Beispiel indem sie die Immobilie verkaufen. Die Eigentümer eines Vermögenswertes, der mit einem lebenslänglichen Nießbrauch belastet ist, können erst nach dem Tod der Schenkenden frei darüber verfügen. 

Das Wohnrecht ist eine eingeschränkte Form des Nießbrauchs. Wer das Wohnrecht in einer Immobilie besitzt, darf sie zwar selbst bewohnen, aber nicht vermieten; das geht nur beim Nießbrauch. Dafür muss der Inhaber des Wohnrechts aber lediglich für die Unterhaltskosten aufkommen. Der Beschenkte muss als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie Steuern, Versicherungen und mögliche Darlehenszinsen bezahlen. 

Übrigens: Pflichtteile darf man nicht mit einem Nießbrauch belegen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist die Begünstigung des Ehepartners.

Die Schenkung mit Nießbrauch hat gleich zwei Vorteile: Zum einen behalten die Schenkenden (in diesem Fall die Eltern) eine Einkommensquelle, mit der sie im Alter zum Beispiel ihre Renten aufbessern können. Und zum anderen reduziert der Nießbrauch die Schenkungssteuer für den Beschenkten erheblich.

Merkblatt

Immobilien im Nachlass: 5 Tipps für Erblasser

Immobilien stellen die Erben oft vor Herausforderungen. Als Erblasser können Sie einiges tun, um es Ihren Erben leichter zu machen.

Je früher eine Immobilie verschenkt wird, desto höher ist der Wert des Nießbrauchs und desto geringer die Steuerlast. Denn der Wert des Nießbrauchs berechnet sich aus den Mieteinnahmen und einem Kapitalisierungsfaktor, der sich aus dem Geschlecht und der statistischen Restlebenserwartung der oder des Schenkenden ableitet.

Tipp: Lassen Sie den Wert des Nießbrauchs in Ihrem konkreten Fall von einer unabhängigen Fachperson berechnen. Damit haben Sie eine solide Basis, um richtig zu entscheiden.

Nießbrauchdepot: Nießbrauch bei Wertpapieren

Ein Depot mit Nießbrauch zu versehen, ist ein einfacherer Weg, um die Schenkungssteuer zu senken. Es funktioniert grundsätzlich ähnlich wie der Nießbrauch bei Immobilien: Ein Elternteil überträgt zum Beispiel Wertpapiere an die Kinder, erhält aber weiterhin die Erträge. Der Wert der zukünftigen Erträge des Depots reduziert wiederum den Wert der Schenkung und damit auch die Schenkungssteuer.

Die Tabelle veranschaulicht, wie sich der Nießbrauch auf den steuerlichen Wert der Schenkung auswirkt. 

Das folgende Beispiel (siehe Tabelle unten) wiederum zeigt, wie viel Schenkungssteuer man durch den Nießbrauch konkret sparen kann: Ein 70-jähriger Vater schenkt seiner Tochter ein Depot im Wert von 600.000 Euro. Bei durchschnittlichen Erträgen von 3,4 Prozent pro Jahr hat der Nießbrauch einen Wert von 202.400 Euro. Der Nießbrauch kann vom steuerlichen Wert der Schenkung abgezogen werden. Dadurch reduziert dieser sich auf 397.600 Euro. Somit fällt dank des Nießbrauchs überhaupt keine Schenkungssteuer an. Ohne Nießbrauch muss die Tochter hingegen 22.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.

Im Vergleich zum Immobilien-Nießbrauch hat der Wertpapier-Nießbrauch einen klaren Vorteil: Man kann festlegen, welchen Betrag jedes Kind oder jedes Enkelkind bekommen soll.

Das Nießbrauchdepot ist flexibler

Mit einer Immobilie ist man da viel unflexibler. Wenn sie nicht als Ganzes übertragen werden soll, kann man auch Bruchteile verschenken. Dann werden aber mehrere Personen Eigentümer und können nur gemeinsam entscheiden.

Tipp: Es kann sinnvoll sein, die Immobilie nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und den Erlös in Form von Nießbrauchdepots zu verschenken. So kann man den Verkauf der Immobilie in Ruhe planen und einen besseren Preis erzielen. Wenn Sie mehrere Kinder haben, kann das eine elegante Lösung sein, um das Vermögen gleichmäßig auf alle Kinder zu verteilen.

So funktioniert das Nießbrauchdepot

Ein Nießbrauchdepot ermöglicht einen einfachen, flexiblen und steuergünstigen Übertrag von Vermögen auf die nächste Generation. So eine Lösung können Sie mit den Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums umsetzen.

Factsheet

Schenkung: Steuern sparen mit dem VZ Nießbrauchdepot

Das VZ Nießbrauchdepot ist eine Lösung für Erblasser, die Vermögen steuergünstig an ihre Nachkommen weitergeben möchten.

So funktioniert's: Sie eröffnen Wertpapier-Depots für Ihre Kinder und/oder Enkel. Die Beschenkten werden Depot-Inhaber: Ihnen gehören alle Wertpapiere in ihren Depots.

Sie als Schenkender übertragen entweder vorhandene Wertpapiere oder Sie bauen gemeinsam mit dem VZ VermögensZentrum ein oder mehrere Wertpapier-Depots auf. Diese Depots werden den Kindern gegen Nießbrauch übertragen.

Die Erträge aus den Wertpapier-Depots, also vor allem Zinsen und Dividenden, werden an Sie ausgezahlt. Kursgewinne und Kursverluste sowie Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren gehören hingegen den Depotinhabern, also den Beschenkten.

Wie bei jeder Investition in Wertpapiere muss geprüft werden, welche Anlagestrategie für die Beteiligten geeignet ist. Wie sehen die Risikobereitschaft und die Risikotragfähigkeit aus? Welche Kursschwankungen sind zu verkraften und welche Erträge sollen die Wertpapiere erzielen?

Schließlich müssen Sie entscheiden, wie stark Sie auf Wertpapiere mit hohen Ausschüttungen setzen wollen. Denn auch das ist entscheidend dafür, mit welchen Erträgen Sie als Nießbrauch-Berechtigter in Zukunft rechnen können. Die erwarteten Erträge wiederum sind von Bedeutung für den Wert des Nießbrauchs und damit für die mögliche Steuerersparnis.

Nießbrauchdepot schenken und Steuern sparen

Mit dem VZ Nießbrauchdepot können Sie Vermögen steuergünstig an Ihre Nachkommen weitergeben. Sie als Schenkender richten Depots für Ihre Kinder oder Enkel ein. Dahin übertragen Sie vorhandene Wertpapiere oder Sie bauen gemeinsam mit dem VZ VermögensZentrum ein oder mehrere Wertpapier-Depots auf. Diese Depots werden den Kindern gegen Nießbrauch übertragen. Die Erträge aus den Depots, also vor allem Zinsen und Dividenden, werden an Sie ausgezahlt. Die VZ-Experten unterstützen Sie dabei, Ihr Nießbrauchdepot beim VZ einzurichten, und überwachen es laufend.

Mehr erfahren Sie auf dieser Website und im kostenfreien Merkblatt "Schenkung: Steuern sparen mit dem VZ Nießbrauchdepot". 

Weitere Informationen

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Ihr Vermögen am besten an die nächste Generation übertragen? Bestellen Sie das Merkblatt "Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben" oder das Merkblatt "Immobilien im Nachlass: Tipps für Erblasser". Oder informieren Sie sich über das Nießbrauchdepot.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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