Ersatzerben
Für den Fall, dass ein Erbe vor dem Verfasser des Testaments stirbt, sollte man für jeden Erben so genannte Ersatzerben bestimmen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
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In einem solchen Fall könnte man auch das Testament ändern und für den verstorbenen Begünstigten neue Erben einsetzen. Unter Umständen könnte dies aber nicht mehr möglich sein, beispielsweise wenn der Erblasser und der Begünstigte gleichzeitig sterben, etwa bei einem Autounfall. Oder dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht urteilsfähig ist und deshalb kein gültiges Testament mehr verfassen kann. Die Folge wäre, dass jemand zum Zuge kommen könnte, den man nicht berücksichtigen möchte.
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Ein Beispiel
Ein Unternehmer hinterlässt seine Ehefrau und ein Kind. In seinem Testament berücksichtigt er seine Frau, sein Kind sowie seinen Bruder. Der Bruder ist allerdings ein Jahr vor ihm gestorben. Wer erhält nun den Anteil des Bruders?
Nach dem Gesetz ist der Bruder nicht erbberechtigt, deshalb geht sein Anteil zurück an die gesetzlichen Erben, also an die Frau und das Kind des Verstorbenen. Hätte der Verstorbene gewollt, dass seine Schwester anstelle des Bruders zum Zuge kommt, hätte er sie im Testament als Ersatzerbin für den Bruder nennen müssen.