Wer erbt gemäß der gesetzlichen Erbfolge?

Wenn Sie keine Anweisungen darüber hinterlassen, wer Ihr Vermögen erhalten soll, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Bei Verheirateten erben der Ehepartner und die Kinder, bei Kinderlosen und Alleinstehenden auch die Eltern oder Geschwister. Leben diese nicht mehr, kommen entferntere Verwandte zum Zuge.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nicht nach dem persönlichen Verhältnis. Unverheiratete Lebenspartner beispielsweise gehen leer aus. Um dies zu vermeiden, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Informieren Sie sich über die gesetzliche Aufteilung bei Alleinstehenden und bei Verheirateten.

Nachlass regeln: So gehen Sie richtig vor

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Finden Sie heraus, wie eine frühzeitige Erbschaftsplanung den überlebenden Ehepartner vor finanzieller Bedrängnis schützt.

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Zweiseitiges Merkblatt mit blauem Bleistift – Informationsmaterial vom VZ VermögensZentrum