Kapitalerträge
Viele Rentner haben ein geringes Einkommen. Deshalb liegt ihr Steuersatz unter 25 Prozent. In der Steuererklärung können sie die Günstigerprüfung wählen und sich so die Differenz bei der Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Diese Steuer liegt nämlich pauschal bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Ausgaben für vermietete Immobilien
Viele Ausgaben für vermietete Immobilien sind steuerlich absetzbar – dazu zählen zum Beispiel Darlehenszinsen oder Kosten für die Instandhaltung des Objekts. Zusätzlich können jedes Jahr 2 Prozent des Gebäudewerts für die Abnutzung der Immobilie abgeschrieben werden.
Ehrenamt
Bestimmte pädagogische, pflegerische und künstlerische Tätigkeiten sind bis 3.300 Euro pro Jahr steuerfrei ("Übungsleiterpauschale", Werte für 2026). Für andere Tätigkeiten gilt eine Grenze von 960 Euro pro Jahr.
Altersentlastungsbetrag
Ab 64 können Rentner auf Nebeneinkünfte den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Wer letztes Jahr 64 wurde, darf ab 2026 bis zu 608 Euro ansetzen. Wer 2026 64 wird, darf ab 2027 bis zu 589 Euro ansetzen (Tabelle mit weiteren Jahrgängen siehe hier). Für jetzt Jüngere wird der Betrag sukzessive reduziert.
Weitere Informationen
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