Ruhestand

Zahlen Sie auch im Ruhestand nicht mehr Steuern als nötig

Hohe Steuern können den Lebensstandard im Ruhestand beeinträchtigen. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Steuerlast niedrig zu halten.

Porträt Christian Hindinger

Christian Hindinger

Funktion Ruhestandsexperte

Aktualisiert am

27. Oktober 2025

Es ist nicht einfach, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Denn auf die Einnahmen, die in der Regel wesentlich geringer sind, können hohe Steuern und Sozialabgaben entfallen. Wer klug plant, kann zumindest die Steuerlast deutlich senken. Ein Überblick:

Außergewöhnliche Belastungen

Im Ruhestand kann man Ausgaben für Gesundheit und Pflege ab einer bestimmten Höhe als außergewöhnliche Belastung geltend machen. In einem gewissen Rahmen gilt das auch für Unterhaltszahlungen.

Kapitalerträge

Viele Rentner haben ein geringes Einkommen. Deshalb liegt ihr Steuersatz unter 25 Prozent. In der Steuererklärung können sie die Günstigerprüfung wählen und sich so die Differenz bei der Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Diese Steuer liegt nämlich pauschal bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Ausgaben für vermietete Immobilien

Viele Ausgaben für vermietete Immobilien sind steuerlich absetzbar – dazu zählen zum Beispiel Darlehenszinsen oder Kosten für die Instandhaltung des Objekts. Zusätzlich können jedes Jahr 2 Prozent des Gebäudewerts für die Abnutzung der Immobilie abgeschrieben werden.

Ehrenamt

Bestimmte pädagogische, pflegerische und künstlerische Tätigkeiten sind bis 3.000 Euro im Jahr steuerfrei (Übungsleiterpauschale). Für andere Tätigkeiten gilt eine Grenze von 840 Euro.

Altersentlastungsbetrag

Ab 64 können Rentner auf Nebeneinkünfte den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Wer letztes Jahr 64 wurde, darf ab 2025 bis zu 627 Euro ansetzen. Wer 2025 64 wird, darf ab 2026 bis zu 608 Euro ansetzen. Für jetzt Jüngere wird der Betrag sukzessive reduziert.

Weitere Informationen

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