Zahlen Sie auch im Ruhestand nicht mehr Steuern als nötig
Hohe Steuern können den Lebensstandard im Ruhestand beeinträchtigen. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Steuerlast niedrig zu halten.

Es ist nicht einfach, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Denn auf die Einnahmen, die in der Regel wesentlich geringer sind, können hohe Steuern und Sozialabgaben entfallen (Tabelle unten). Wer klug plant, kann zumindest die Steuerlast deutlich senken. Ein Überblick:
Außergewöhnliche Belastungen
Im Ruhestand kann man Ausgaben für Gesundheit und Pflege ab einer bestimmten Höhe als außergewöhnliche Belastung geltend machen. In einem gewissen Rahmen gilt das auch für Unterhaltszahlungen.
Kapitalerträge
Viele Rentner haben ein geringes Einkommen. Deshalb liegt ihr Steuersatz unter 25 Prozent. In der Steuererklärung können sie die Günstigerprüfung wählen und sich so die Differenz bei der Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Diese Steuer liegt nämlich pauschal bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Ausgaben für vermietete Immobilien
Viele Ausgaben für vermietete Immobilien sind steuerlich absetzbar – dazu zählen zum Beispiel Darlehenszinsen oder Kosten für die Instandhaltung des Objekts. Zusätzlich können jedes Jahr 2 Prozent des Gebäudewerts für die Abnutzung der Immobilie abgeschrieben werden.
Ehrenamt
Bestimmte pädagogische, pflegerische und künstlerische Tätigkeiten sind bis 3.000 Euro im Jahr steuerfrei (Übungsleiterpauschale). Für andere Tätigkeiten gilt eine Grenze von 840 Euro.
Entlastungsbetrag
Ab 64 können Rentner auf Nebeneinkünfte den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Wer letztes Jahr 64 wurde, darf ab 2025 bis zu 627 Euro ansetzen. Für Jüngere wird der Betrag sukzessive reduziert.
Weitere Informationen
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Rentenabzüge
Mit diesen Steuern und Abgaben müssen Sie im Ruhestand rechnen.