In einem Ehevertrag kann man die Gütertrennung vereinbaren. Der Versorgungsausgleich lässt sich notariell ausschließen. Beides benachteiligt allerdings den schlechter gestellten Partner.
Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie gut, was fair und für beide am besten ist.
Eigenheim
Häufig möchte ein Partner das Eigenheim übernehmen und den anderen auszahlen. Um den Wert der Immobilie gibt es aber oft Streit. Es lohnt sich, den Wert professionell schätzen zu lassen.
Tipp: Vermeiden Sie einen Verkauf, solange ein Darlehen läuft. Sonst wird eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig.
Steuern
Geschiedene Paare profitieren nicht mehr vom oft vorteilhaften Ehegattensplitting.
Tipp: Unterhalt an den Ex-Partner ist steuerlich bis zu bestimmten Grenzen absetzbar. Der Empfänger muss den Unterhalt versteuern.
Weitere Informationen
Mehr erfahren Sie im Merkblatt zum Thema. Oder lassen Sie sich im VZ VermögensZentrum beraten. Ihr erstes Gespräch ist kostenfrei.